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Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Über ihre Geschäftsstelle nimmt die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der (Erz-)Diözese, der Ordensgemeinschaft oder des Caritas-Rechtsträgers entgegen, legt die Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung direkt an die Betroffenen an.

Die UKA verwaltet für jedes (Erz-)Bistum den Etat der Zahlungen. Hilfe bei der Kontaktaufnahme und Antragstellung leisten die beiden unabhängigen Ansprechpersonen im Erzbistum Paderborn.

Jahresberichte der UKA

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen veröffentlicht seit der Aufnahme ihrer Arbeit jährlich einen umfassenden Tätigkeitsbericht. Darin sind auch die Entwicklung der Entscheidungen und Leistungshöhen im Bereich der (Erz-)Bistümer dargestellt.

Gesamtstatistik Entscheidungen der UKA von 2021 bis 2023

Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden für das Erzbistum Paderborn 143 Erst- und Folgeanträge, Widersprüche und Anträge gemäß Ziffer 12,2 der Verfahrensordnung bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht:

Bis zum 31. Dezember 2023 wurden von den 143 aus dem Erzbistum Paderborn eingereichten Anträgen 103 Anträge entschieden. Die niedrigste Einzelfallentscheidung liegt bei 1.000 Euro, die höchste bei 150.000 Euro. Die Summe der Entscheidungen der UKA beträgt für die Zeit von 2021 bis 2023 insgesamt 2.650.000 Euro.

Diese Summe setzt sich zusammen aus:

  • 2.453.000 Euro bei Erst- und Folgeanträgen
  • 79.000 Euro bei Anträgen gemäß Ziffer 12,2
  • 118.000 Euro im Widerspruchsverfahren
Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0