Alle Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch durch einen Kleriker oder einen anderen Beschäftigten im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich des Erzbistums Paderborn erlebt haben, können einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung ihres Leids stellen. Maßgebliches Regelwerk ist die Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids.
Zahlungen in Anerkennung des Leids Betroffener von Missbrauch durch Priester und anderes kirchliches Personal im Verantwortungsbereich des Erzbistums Paderborn trägt der Erzbischöfliche Stuhl. Er übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.