Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 haben sich beim Erzbistum Paderborn insgesamt 51 Personen (davon 31 erstmalig) gemeldet, die vortrugen, Betroffene von sexualbezogener Grenzverletzung, Übergriffen oder sexuellem Missbrauch zu sein.
Diese Personenzahl setzt sich wie folgt zusammen:
a) 36 Meldungen in Bezug zu einem Antrag auf Anerkennung des Leids
b) 15 Meldungen, die nicht im Zusammenhang mit einem Antrag stehen
a)
36 Personen davon haben bisher einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. 20 Betroffene haben sich aufgrund des neuen Verfahrens zu den Anerkennungsleistungen des Leids gemeldet, um gemäß der neuen Ordnung vom 1. Januar 2021 einen Folgeantrag zu stellen. Diese Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen elf Jahren eingereicht worden sind. Die weiteren 16 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen:
10 Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet.
6 Personen benannten Beschuldigte, die dem Erzbistum bereits bekannt waren. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden.
Von diesen insgesamt 16 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind 11 männlichen und 5 weiblichen Geschlechts.
Als Beschuldigte werden insgesamt 19 Personen benannt. Alle Beschuldigten sind verstorben. Es wurden dabei 10 Priester namentlich benannt, 2 Priester konnten namentlich nicht zugeordnet werden. 5 Beschuldigte waren Ordenspersonen (3 Männer / 1 Frau), 2 Beschuldigte waren Laien.
Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, 3 auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, 7 auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, 4 auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, 1 auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, keine auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf den Zeitraum von 2010 bis 2019 und keine auf den Zeitraum 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
Zwei Betroffene haben mitgeteilt, keinen Antrag auf Anerkennung des Leids zu stellen.
b)
Die weiteren 15 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen: Sechs Meldungen bezogen sich nicht auf das Erzbistum Paderborn und wurden an die zuständigen Verantwortlichen vermittelt. Zwei vorgetragene Sachverhalte fielen nach der Prüfung nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst. Drei Personen haben Kontakt zum Erzbistum aufgenommen, aber auf weitere Anfragen nicht reagiert. In drei Fällen bezogen sich die Vorwürfe auf den Bereich der Grenzverletzung. Zwei Priester der Diözese sind aus diesem Grund derzeit vom Dienst freigestellt. In einem der beiden Fälle wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach Prüfung eingestellt, der andere Fall bewegt sich außerhalb der Strafbarkeit. In beiden Fällen laufen weiterhin kirchenrechtliche Prüfungen.
Gegen zwei Laienbeschäftigte wurde ebenfalls ermittelt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden in beiden Fällen nach Prüfung ebenfalls eingestellt.
Um nicht gegen Auflagen des Datenschutzes zu verstoßen, sowie um die Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber zu wahren, können zu diesen Angaben keine weiteren gemacht werden.
Anträge:
- 38 Folge- und Neuanträge bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht.
- 56 Entscheidungen in 2022
- Die Summe beträgt 1.527.500 €
- im alten ZKS-Verfahren, also im Zeitraum vor 2021 wurden davon bereits 190.500 € ausgezahlt.
- niedrigste Einzelfallentscheidung liegt bei 3.000 €, die höchste bei 150.000 €.
- Zudem wurden 1.376,90 Euro für das Erweiterte Hilfesystem ausgezahlt.
- Der Erzbischöfliche Stuhl übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.
Ab dem 1.03.2023 besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl Betroffener dieses Verfahren beantragen wird.
Es gilt abzuwarten, welche weiteren Zahlungen sich aus diesem Verfahren ergeben werden.