Aufarbeitung, Intervention und Prävention im Erzbistum Paderborn
Um einen Überblick zum aktuellen Stand der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, der Intervention und der Prävention zu erhalten, hat das Erzbistum Paderborn auf seiner Homepage einen eigenen Bereich eingerichtet: https://www.erzbistum-paderborn.de/beratung-hilfe/hilfe-bei-missbrauch. Hier stehen die Informationen öffentlich einsehbar zur Verfügung. Sie werden jährlich mit Rückblick auf das vergangene, abgeschlossene Jahr zu Beginn eines jeden neuen Jahres aktualisiert. Der Überblick zum Jahr 2022 mit sämtlichen Angaben, auch zu Antragstellungen auf Zahlungen des Leides ab dem 1. Januar 2021, wird voraussichtlich Ende Januar / Anfang Februar 2023 zur Verfügung gestellt werden können.
Ausgangspunkt: Die bundesweite MHG-Studie
Hier sind auch die durch die abgeschlossene sogenannte MHG-Studie (https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung/studien/mhg-studie) erhobenen Zahlenangaben zu finden. Diese umfassen die damals bereits durch den ehemaligen Missbrauchsbeauftragten bearbeiteten Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt worden ist“ und den Umfang von 2.502 geprüften Personalakten. Demnach wurden Hinweise zu 111 Personen gefunden, die im Sinn der Studie des Missbrauchs, einer Grenzüberschreitung, oder eines Übergriffs beschuldigt wurden. 197 Betroffene konnten ermittelt werden, davon 125 männliche Betroffene, 64 weibliche Betroffene, bei acht Hinweisen war keine Zuordnung des Geschlechts möglich. Bereits im Rahmen der MHG-Studie hatte das Erzbistum Paderborn für den umfangreicheren Zeitraum von 1946 bis zum Jahr 2014 die gesamte Aktenlage in den Blick genommen und die Daten zur Verfügung gestellt. Zudem hatte im Gefolge der MHG-Studie die Staatsanwaltschaft uneingeschränkten Zugang zu den Akten erhalten und vor Ort im Erzbischöflichen Generalvikariat Einsicht in die Aktenbestände genommen.
Verschiedene Zahlenangaben in der Darstellung von Fällen sexuellen Missbrauchs
Das Erzbistum Paderborn sieht weiterhin eine wichtige Unterscheidung vor, wenn es um die einzelnen Zahlenangaben in der Darstellung von Fällen sexuellen Missbrauchs geht. Die verschiedenen Zahlenangaben können nicht miteinander vermengt werden und sind auseinanderzuhalten. Die im Rahmen der MHG-Studie veröffentlichten Zahlen stehen für sich. Zu beachten ist, dass vorher, währenddessen und nachher Fälle sexuellen Missbrauchs dem Erzbistum Paderborn bekannt oder gemeldet geworden sein können, die in dem Zahlenwerk der MHG-Studie möglicherweise berücksichtigt waren oder auch nicht, aber keinesfalls eindeutig zugeordnet werden konnten. Auch mögliche Zahlenangaben im Anschluss an die Anzeige mehrerer Strafrechtsprofessoren können nicht einfach rechnerisch einbezogen werden. Darum hat das Erzbistum Paderborn seit 2019 damit begonnen, jeweils auf das vergangene Jahr rückblickend Zahlen zur Verfügung zu stellen, die den Verlauf der Bemühungen bei der Missbrauchsaufarbeitung, bei der Intervention und Prävention abbilden. Auch hier ist allerdings darauf zu achten, dass die Zahlen der einzelnen Jahre nicht miteinander verrechnet werden können. Die Grenzen der Darstellbarkeit ergeben sich dabei auch aus Gründen des Datenschutzes, der Persönlichkeitsrechte und der Verschwiegenheitspflichten.