19 Antragsverfahren konnten 2025 abgeschlossen und bei der UKA eingereicht werden.
6 Anträge, die 2025 eingereicht wurden, befinden sich noch in der Prüfung.
19 Meldungen stehen im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren auf Leistungen zur Anerkennung des Leids:11 Erstanträge, 1 Folgeanträge, 2 Anträge gemäß Ziffer 12,2 und 5 Widersprüche
11 Personen haben einen ersten Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. 1 betroffene Person haben einen Folgeantrag gestellt. (Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen 14 Jahren eingereicht worden sind.) 2 Betroffene trugen nach einem abgeschlossenen Antragsverfahren neue Erkenntnisse vor und stellten gemäß Ziffer 12,2 der Ordnung zur Anerkennung des Leids einen weiteren Antrag bzw. reichten einen Widerspruch ein, wie er nach der Neuregelung seit dem 1. März 2023 möglich ist.
4 Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet.
4 Personen benannten Beschuldigte, die dem Erzbistum bereits bekannt waren. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden. 3 Betroffene konnten keine namentliche Nennung der Beschuldigten angeben.
Von den 11 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind 10 männlichen und 1 weiblichen Geschlechts.
Als Beschuldigte werden insgesamt 16 Personen benannt. Insgesamt wurden 12 Kleriker gemeldet. Davon konnten 7 Kleriker namentlich benannt werden, 5 Kleriker nicht. Die namentlich benannten Kleriker sind alle verstorben. Laien wurden 3 genannt. Davon 1 namentlich und 2 ohne Angaben von Namen. 1 Beschuldigte war eine Ordensperson, die ebenfalls nicht namentlich benannt wurde.
Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, zwei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, eine auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, vier auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, zwei auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, zwei auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine für den Zeitraum von 2000 bis zum 31. Dezember 2025.