logocontainer-upper
Erzbistum Paderborn
logocontainer-lower
Vielen erscheint ihr Kirchenaustritt wie ein Notausgang© Shutterstock / Tony_Traveler85

Ausgetreten! Und dann?

Sie haben sich für einen Kirchenaustritt entschieden. Auch nach dem Austritt sind Sie der Kirche wichtig! Kontaktieren Sie uns. Sie fragen sich, welchen Unterschied es für Sie macht, ob Sie Kirchenmitglied oder ausgetreten sind? Auch hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite Informationen.

Lassen Sie uns reden!

Hinter jedem Kirchenaustritt steht eine Entscheidung.
Und manchmal eine längere Geschichte.
Wollen Sie uns Ihre Gründe nennen oder Ihre Geschichte erzählen?
Wir hören zu!

Ihre Ansprechpartnerin:

Ruth Nefiodow
E-Mail: dialog.kirchenaustritt@erzbistum-paderborn.de

Tel. 05251 125-5656

Leben und Glauben ohne Kirche...

Wer aus der Kirche austritt, hat seine Gründe.
Kirche oder Glauben spielen im eigenen Leben keine Rolle – warum also Kirchensteuer zahlen?

Die Institution Kirche hat in Ihren Augen jegliche Glaubwürdigkeit verloren, also geht Ihr Lebens- und Glaubensweg ohne Kirchenmitgliedschaft weiter.

Egal, ob Ihnen Glaube und Kirche bisher gleichgültig oder wichtig waren – Sie sollen wissen, dass wir an Ihrer Seite sind, wenn Sie das wollen!

Wenn das Leben Fragen aufwirft oder Sie vor Herausforderungen stellt, die Sie nicht alleine bewältigen können – nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

© everst / Shutterstock.com
© everst / Shutterstock.com

Welche Auswirkungen hat ein Kirchenaustritt in Deutschland?

Kirchenrechtliche Folgen

Ein Kirchenaustritt hat, anders als in anderen Ländern, in Deutschland zivilrechtliche und kirchenrechtliche Folgen. Ihre Taufe können Sie aber nicht verlieren oder ungültig machen. Auch nach dem Kirchenaustritt bleiben Sie ein getaufter Christ.

Dennoch ist in Deutschland die formale Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche  im Regelfall Voraussetzung für:

  • eine kirchliche Trauung
  • ein kirchliches Begräbnis
  • den Empfang der Kommunion, Firmung, Beichte und Krankensalbung
  • die Übernahme eines Tauf- oder Firmpatenamtes
  • einige Anstellungsverhältnisse in der Kirche
  • die Übernahme von einigen kirchlichen Funktionen und Ämtern

Die Deutschen Bischöfe haben 2012 noch einmal bekräftigt, dass die Kirchenmitgliedschaft in der Bundesrepublik mit der Zahlung der Kirchensteuer verbunden ist. Daher können sich die Gläubigen in Deutschland der finanziellen Unterstützung ihrer Kirche nicht ohne die oben genannten Auswirkungen entziehen.

Unter bestimmten Umständen können aber auch Ausgetretene von einigen dieser Rechte Gebrauch machen. Denn durch Ihre Taufe bleiben Sie der Kirche verbunden. Wenden Sie sich bei Fragen dazu an uns (dialog.kirchenaustritt@erzbistum-paderborn.de, Tel. 05251-125 5656) oder einen Seelsorger der katholischen Kirche.

Wenn Sie noch mehr über die Sondersituation des deutschen Kirchenaustritts erfahren möchten, hier können Sie es nachlesen.

Weitere Informationen zu kirchenrechtlichen Folgen finden Sie unter https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/allgemeines-dekret-der-deutschen-bischofskonferenz-zum-kirchenaustritt

 

Zivilrechtliche Folgen

Zivilrechtlich gesehen erklären Sie Ihren Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. Nach dem Austritt wird das Kirchensteuermerkmal auf der elektronischen Lohnsteuerkarte von den zuständigen Stellen automatisch geändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats der Austrittserklärung. Im Sinne der vom Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit hat dieser Schritt keine weiteren Konsequenzen – außer für einige kirchliche Anstellungsverhältnisse.

Die Tür steht offen

Für jeden, der aus der Kirche ausgetreten ist, steht die Tür für eine Rückkehr immer offen. Die Wiederaufnahme erfolgt nicht bei der staatlichen Stelle, bei der der Austritt erklärt wurde, sondern bei der katholischen Kirche.

Dazu nehmen Sie Kontakt mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger auf. In einem Gespräch können Sie über die Gründe sprechen, die zu Ihrem Austritt geführt haben, und alle weiteren Schritte für die Wiederaufnahme klären.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Wiedereintritt

 

Für Ihre Fragen zum Wiedereintritt stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

 

 

Andrea Keinath, Tel.: 05251 125-1292, Mail: andrea.keinath@erzbistum-paderborn.de

 
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit