Ein Kirchenaustritt hat, anders als in anderen Ländern, in Deutschland zivilrechtliche und kirchenrechtliche Folgen. Ihre Taufe können Sie aber nicht verlieren oder ungültig machen. Auch nach dem Kirchenaustritt bleiben Sie ein getaufter Christ.
Dennoch ist in Deutschland die formale Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche im Regelfall Voraussetzung für:
- eine kirchliche Trauung
- ein kirchliches Begräbnis
- den Empfang der Kommunion, Firmung, Beichte und Krankensalbung
- die Übernahme eines Tauf- oder Firmpatenamtes
- einige Anstellungsverhältnisse in der Kirche
- die Übernahme von einigen kirchlichen Funktionen und Ämtern
Die Deutschen Bischöfe haben 2012 noch einmal bekräftigt, dass die Kirchenmitgliedschaft in der Bundesrepublik mit der Zahlung der Kirchensteuer verbunden ist. Daher können sich die Gläubigen in Deutschland der finanziellen Unterstützung ihrer Kirche nicht ohne die oben genannten Auswirkungen entziehen.
Unter bestimmten Umständen können aber auch Ausgetretene von einigen dieser Rechte Gebrauch machen. Denn durch Ihre Taufe bleiben Sie der Kirche verbunden. Wenden Sie sich bei Fragen dazu an uns (dialog.kirchenaustritt@erzbistum-paderborn.de, Tel. 05251-125 5656) oder einen Seelsorger der katholischen Kirche.
Wenn Sie noch mehr über die Sondersituation des deutschen Kirchenaustritts erfahren möchten, hier können Sie es nachlesen.
Weitere Informationen zu kirchenrechtlichen Folgen finden Sie unter https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/allgemeines-dekret-der-deutschen-bischofskonferenz-zum-kirchenaustritt