Vatikanstadt (KNA) Eine Vatikan-Kommission fordert langfristig eine vollständige Überarbeitung des Kirchenrechts. Das geht aus dem Bericht einer kanonistischen (kirchenrechtlichen) Studiengruppe hervor, den das Synodensekretariat am Mittwoch veröffentlichte. Papst Franziskus hatte die Gruppe ...
Vatikanstadt (KNA) Eine Vatikan-Kommission fordert langfristig eine vollständige Überarbeitung des Kirchenrechts. Das geht aus dem Bericht einer kanonistischen (kirchenrechtlichen) Studiengruppe hervor, den das Synodensekretariat am Mittwoch veröffentlichte. Papst Franziskus hatte die Gruppe am Rande der Weltsynode (2021-2024) eingesetzt. Die Empfehlungen betreffen sowohl das Gesetzbuch der lateinischen Kirche (CIC) als auch das der katholischen Ostkirchen (CCEO). Sie stammen aus den Jahren 1983 beziehungsweise 1990.
Grundlage der Empfehlungen war der Abschlussbericht der Weltsynode, die sich über mehrere Jahre mit mehr Teilhabe aller Gläubigen in der katholischen Kirche befasste. Vorsitzender der Kommission war der italienische Kurienerzbischof Filippo Iannone, der bis 2025 im Vatikan das Dikasterium für die Gesetzestexte leitete.
Die Experten, darunter die in Erfurt lehrende Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens, erarbeiteten zudem Vorschläge für kurzfristige, punktuelle Änderungen der geltenden Vorschriften. Bereits die letzte Versammlung der Weltsynode forderte, bestehende Beteiligungsmöglichkeiten für Laien und insbesondere für Frauen umfassend umzusetzen. Auch die Prüfung der Frage eines Diakonats für Frauen wurde von der Synode vorgeschlagen.
Als Ergänzung der entsprechenden Einzelbestimmungen (Canones) schlagen die Experten nun unter anderem vor, eine gemeinschaftliche Entscheidungsfindung zu fördern, um Ämter und Aufgaben an geeignete Gläubige zu übertragen. Bischöfe sollen zudem verpflichtet werden, bei Fragen zum Wohl der Kirche die Meinung der Gläubigen anzuhören und Formen gemeinschaftlicher Entscheidungsfindung zu fördern.
Im Kirchenrecht soll der "sensus fidei", also der unfehlbare Glaubenssinn aller Gläubigen, künftig systematisch noch vor der päpstlichen Unfehlbarkeit im Lehramt stehen.
Weitere Vorschläge betreffen Leitung und Ämter in den Ortskirchen. Künftig sollen mehr geeignete Laien als Richter an Bistumsgerichten zugelassen werden, die etwa über Ehenichtigkeitsverfahren entscheiden. Emeritierte Bischöfe sollen ihre Erfahrung in Kommissionen der Bischofskonferenz einbringen können.
Provinzkonzile, also Versammlungen der Bischöfe einer Kirchenprovinz, sollen künftig alle zehn Jahre stattfinden. Bislang werden sie nur abgehalten, wenn es der Mehrheit der Diözesanbischöfe einer Provinz angemessen erscheint. Dieselbe Regel soll für Diözesansynoden gelten, die Beratungsversammlungen eines Bistums.
Pastoralräte sollen nach dem Vorschlag in jedem Bistum und in jeder Pfarrei eingerichtet werden. Der Pastoralplan eines Bistums soll regelmäßig von Bischof und Priesterrat, dem Beratungsgremium der Priester, bewertet werden.
Den Bericht, den ein Diözesanbischof alle fünf Jahre dem Papst vorlegen muss, soll er vor der Übermittlung den Gläubigen seines Bistums zugänglich machen. Auf Bistums- wie auf Pfarreiebene soll zudem jährlich ein Wirtschaftsbericht erstellt werden, der von unabhängigen Wirtschaftsprüfern beglaubigt ist.
Die jetzt veröffentlichten Vorschläge der Kirchenrechts-Kommission richten sich an die zuständigen Vatikanbehörden und an den Papst. Wann und wie sie umgesetzt werden, ist noch nicht entschieden.