Berlin (KNA) Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat sich dagegen ausgesprochen, ein Verbot von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern. "Ich halte das nicht für notwendig. Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehe ...
Berlin (KNA) Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat sich dagegen ausgesprochen, ein Verbot von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern. "Ich halte das nicht für notwendig. Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten", sagte Frei den Zeitungen der Funke Mediengruppe von Samstag.
Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete "Diskriminierung jeglicher Art", was auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach klar bestätigt habe. "Auch wenn ich die Lage der Betroffenen nachvollziehen kann, mehr Sicherheit für queere Menschen schafft man so nicht", sagte Frei.
Mit dem englischen Wort queer bezeichnen sich Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mit gesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt. Unter ihnen sind Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung die wohl größte Gruppe.
Ende Juli war am Rande des Berliner Christopher Street Day (CSD) in Berlin ein Auto in eine Menschenmenge am Tiergarten gefahren. Dabei wurde eine Frau getötet, etwa 30 Menschen teils schwer verletzt. Ein 21-jähriger deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund wurde später bei einem Polizeizugriff erschossen. Er soll in der Vergangenheit mehrfach versucht haben, sich im Ausland der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Die Bundesanwaltschaft bestätigte ein Bekennervideo auf seinem Handy.
Im Zuge dieser Gewalttat waren unter anderem auch Rufe aufgekommen, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um die Angabe "sexuelle Identität" zu ergänzen.
Frei positionierte sich auch gegen das Hissen der Regenbogenflagge auf dem Reichstagsgebäude beim nächsten CSD. "Die Entscheidung trifft die Bundestagspräsidentin. Aber meine Meinung ist: Motto-Flaggen gehören nicht auf den Reichstag."
Auf offiziellen Staatsgebäuden sollten aus seiner Sicht lediglich zwei Flaggen wehen, erklärte Frei. "Schwarz-Rot-Gold sind die Farben der Demokratie in Deutschland. Sie stehen für Einigkeit und Recht und Freiheit. Europa ist unsere Wertegemeinschaft. Dahinter sollten sich alle Menschen, die in Deutschland leben, versammeln können."
Die Regenbogenfahne wurde in den 1970er Jahren zu einem Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung. Inzwischen steht die Flagge - teils mit weiteren Farben - für den Kampf um die Anerkennung von Rechten weiterer sexueller Minderheiten. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte es abgelehnt, die Flagge zum CSD auf dem Parlamentsgebäude zu hissen.