Halle (KNA) Wie sollten Ärzte, Pfleger oder Psychologen mit Menschen umgehen, die Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen wollen? Eine neue Leitlinie nennt für diesen Fall nun 45 konkrete Empfehlungen. Das Dokument "Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung" bietet damit Orientierung ...
Halle (KNA) Wie sollten Ärzte, Pfleger oder Psychologen mit Menschen umgehen, die Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen wollen? Eine neue Leitlinie nennt für diesen Fall nun 45 konkrete Empfehlungen. Das Dokument "Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung" bietet damit Orientierung in einer ethisch und rechtlich komplexen Lage, wie die Universitätsmedizin Halle am Donnerstag bei der Vorstellung mitteilte. Die Leitlinie wurde von mehr als 30 Fachgesellschaften herausgegeben.
Diese empfehlen, Todeswünsche und ihre Hintergründe zunächst in vertieften Gesprächen sorgfältig zu ergründen. Diese Gespräche sollen demnach wertschätzend, ergebnisoffen und ohne Entscheidungsdruck sein und ausschließlich kompetente Fachkräfte führen. Bei anschließenden Beratungen soll eine Suizidassistenz nicht proaktiv vorgeschlagen oder angeboten werden. Ziel sei es, eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.
Ein großer Teil der Leitlinien dreht sich um die Frage, wie geprüft wird, ob Menschen mit einem Todeswunsch freiverantwortlich handeln. Eine Entscheidung aus freiem Willen ist die rechtlich notwendige Voraussetzung für assistierten Suizid. Diese soll nach der Leitlinie mindestens zweimal im Abstand von vier Wochen geprüft werden.
Beurteilen sollen eine Freiverantwortlichkeit mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine Person ein Facharzt ist. Dazu soll demnach mindestens eine der beiden Personen nicht an den weiteren Schritten des assistierten Suizids beteiligt sein. Psychische Erkrankungen würden dabei eine freiverantwortliche Entscheidung nicht grundsätzlich ausschließen.
Die Einschätzung solle sich auch an den Fragen orientieren, ob Menschen mit Todeswunsch ihre Entscheidung verstehen können, alle Informationen kennen, ihre Entscheidung ohne Druck von außen fällen und diese dauerhaft und innerlich gefestigt ist.
An einigen Empfehlungen äußerte die Deutsche Akademie für Suizidprävention - die selbst die Leitlinie mitentwickelt hat - am Donnerstag in Kassel Kritik. So schlägt die Akademie vor, die Freiverantwortlichkeit von Sterbewilligen in einem Zeitraum von sechs Monaten zu testen anstelle von zweimal im Abstand von vier Wochen.
Zudem sollten aus Sicht der Akademie beide Personen, die eine Freiverantwortlichkeit prüfen, vom weiteren Prozess ausgeschlossen sein, und nicht nur mindestens eine. Beide von der Akademie gewünschten Empfehlungen haben es nicht in die gemeinsame Leitlinie aller mehr als 30 Organisationen geschafft.
Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, bemängelt eine fehlende Verbindlichkeit der Empfehlungen. "Wegen des unverbindlichen Charakters sind Abweichungen von der Leitlinie für Mitarbeitende in den Berufsgruppen folgenlos. Keineswegs ersetzen die Empfehlungen den Regelungsbedarf des Gesetzgebers", sagte er. "Um Missbrauch vorzubeugen, ist eine Regelung im Strafrecht alternativlos." Es gehe um Menschenleben und nicht um eine Ordnungswidrigkeit.
Laut der Stiftung Depressionshilfe und Suizidprävention in Leipzig haben die Fälle von Suizidassistenz in Deutschland seit 2020 stark zugenommen. Demnach nahmen im vergangenen Jahr 1.287 Männer und Frauen die Hilfe von organisierten Sterbebegleitern in Anspruch. Im Vorjahr waren es 1.200.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 geurteilt, jeder Mensch habe das verfassungsmäßig geschützte Recht, sich selbst zu töten. Einzige Voraussetzung: Der Sterbewillige muss sich aus freiem Willen dazu entscheiden - ohne Druck von außen oder aufgrund von schweren Depressionen.
Karlsruhe ermutigte den Gesetzgeber zugleich, einen Rahmen für Suizidbeihilfe zu schaffen, um Freiwilligkeit zu garantieren und Missbrauch zu verhindern. Die Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen wurde wieder zugelassen. Um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe wird seither gerungen.