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Katholische Akademie Schwerte
Was macht die Akademie Schwerte so besonders? Dr. Stefanie Lieb erzählt im Video, warum sie diesen Ort so schätzt – ein Raum für Dialog, Weiterbildung und die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen.
Hoffnung für krebskranke Menschen im St. Johannes Hospital
Diagnose Krebs – und dann? Die Hoffnung verlieren? Im katholischen St. Johannes Hospital in Dortmund versuchen Mitarbeitende, den Patientinnen und Patienten mit Krebs Kraft und Hoffnung zu geben – u.a. mit dem Green Hair Day, der in diesem Jahr zum zweiten Mal stattfand.
Neupriester und Diakon 2025 im Porträt
In diesem Video erzählen Friedrich Maria Regener, der dieses Jahr zum Priester geweiht wurde, und Viktor Schefer, der dieses Jahr zum Diakon geweiht wird, von ihrem Weg und ihrer Berufung.
Veranstaltungen im Erzbistum Paderborn
- 14.07.2025(Montag) – 18.07.2025(Freitag)
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- Haus Maria ImmaculataMallinckrodtstraße 133098 Paderborn
Schweigewoche für Einzelgäste „Dir im Schweigen begegnen“
- 14.07.2025(Montag) – 20.07.2025(Sonntag)
- Benediktinerinnen-Abtei Varensell, Gästehaus "St. Benedikt"Hauptstr. 5333397 Rietberg
Dialoge im Museum- Kreativität und (menschliche) Natur
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Kirchliche Nachrichten aus Paderborn und Deutschland
Ticker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)
Studie: Arbeitnehmern geht die Motivation verloren
Berlin (KNA) Arbeitnehmern in Deutschland fehlt es zunehmend an Motivation im Beruf. 72 Prozent der Beschäftigten bezeichneten sich laut Jobstudie der Unternehmensberatung EY, die den Zeitungen der Funke Medien (Donnerstag) vorliegt, im Jahr 2024 als motiviert. Im Umkehrschluss würde gut jeder Vierte (28 Prozent) lediglich "Dienst nach Vorschrift" machen.
Deutlich geschrumpft ist in den vergangenen sechs Jahren demnach die Gruppe der hochmotivierten Arbeitnehmer. So bezeichneten sich 2024 noch 18 Prozent der Befragten. Zum Vergleich: 2021 waren es 28 Prozent; im Jahr 2019 sogar 42 Prozent.
Nur gut jeder Dritte (34 Prozent) gab 2024 hingegen an, im Job "uneingeschränkt zufrieden" zu sein. Im Vergleich zu 2023 ist das jedoch ein leichter Anstieg um drei Prozentpunkte. 15 Prozent sagten aktuell, "eher unzufrieden" oder "unzufrieden" zu sein.
Ein durchaus überraschendes Ergebnis: Im Öffentlichen Dienst gibt es überdurchschnittlich viele "hochmotivierte" Angestellte. Knapp jeder Vierte (24 Prozent) bezeichnete sich so. In der freien Wirtschaft und bei Verbänden lag die Zustimmung nur bei 17 Prozent. Am motiviertesten bleiben aber Führungskräfte: Zwei von drei Managern (67 Prozent) gaben an, "hochmotiviert" zu sein.
Jan-Rainer Hinz, Arbeitsdirektor der EY-Unternehmensberatung, warnte vor den Folgen niedriger Motivation. "Durch das nicht genutzte Potenzial verlieren Unternehmen kurz- und mittelfristig Milliarden Euro an Umsatz. Langfristig droht zusätzlich ein Fachkräfteverlust. Denn wer an seinem Arbeitsplatz dauerhaft nicht zufrieden ist, wird sich nach Alternativen auf dem Arbeitsmarkt umschauen."
Für die Jobstudie wurden 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland befragt.
Chefarzt startet Petition für Abtreibungen an christlicher Klinik
Lippstadt (KNA) Gegen die Einschränkung von Abtreibungen am christlichen Klinikum Lippstadt (Westfalen) hat ein dortiger Chefarzt eine Petition gestartet. "Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern", fordert der Gynäkologe Joachim Volz auf der Petitionsseite, die bis Mittwochnachmittag rund 85.000 Unterstützer verzeichnete. "In der Medizin sollte die Patientin - im Austausch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt - das letzte Wort haben. Nicht ein katholischer Moralapparat."
Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital war auf Wunsch der katholischen Seite durchgesetzt worden, weitgehend auf Schwangerschaftsabbrüche zu verzichten. Volz wirft dem katholischen Träger vor, per Dienstanweisung keine Schwangerschaftsabbrüche mehr zuzulassen, auch nicht aus medizinischen Gründen. Er reichte eine Klage ein, die das Arbeitsgericht Hamm am 8. August im Amtsgericht Lippstadt verhandeln will. Dabei geht es auch um eine Ausweitung der Anweisung auf Volz' Nebentätigkeit in seiner privaten Praxis in Bielefeld.
Das Krankenhaus widersprach auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) den Vorwürfen: Seit dem 1. Februar dürften im Haus Abbrüche vorgenommen werden, wenn "Leib und Leben der Mutter" in Gefahr sind. Nach wie vor lasse die Klinik Patientinnen bei einem Abbruch darüber hinaus nicht alleine. "In der sensiblen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs werden wir unsere Patientinnen weiterhin vertrauensvoll, respektvoll und verantwortungsbewusst begleiten." Das Haus verfüge über ein bewährtes Netzwerk und könne für die Eingriffe an spezialisierte Kliniken verweisen.
Volz beklagt hingegen, er dürfe in seiner Klinik auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus, gesundheitlichen Risiken oder Schwangerschaften nach einer Vergewaltigung nicht eingreifen. "Das ist in meinen Augen schlicht unterlassene Hilfeleistung", meint der Chefarzt.
Zur Frage einer Abtreibung nach einer Vergewaltigung erklärte das Klinikum auf Anfrage, dass ein solcher Eingriff zwar zum "Schutz des ungeborenen Lebens" im Haus nicht mehr möglich sei. Allerdings hätten diese Abbrüche auch vor der Fusion keine Rolle gespielt, da diese in der Regel vor der 12. Schwangerschaftswoche ambulant erfolgten. Generell sei die Zahl der Abtreibungen an der evangelischen Klinik vor der Fusion gering gewesen. Bei etwa 1.700 Geburten im Jahr habe es im Schnitt etwa 15 Eingriffe gegeben.
Viele Abbrecher in Pflegeausbildung - Kammer will Freiwilligen-Jahr
Mainz (KNA) Nach Angaben der Pflegekammer Rheinland-Pfalz geben rund 30 Prozent der Auszubildenden in der Pflege vorzeitig auf. "Die Zahl der Ausbildungsabbrüche in den Pflegeberufen bezieht sich auf den bundesweiten Durchschnitt laut Bundesfamilienministerium", erklärte die Kammer. Häufiger Grund sei ein Realitätsschock: Die tatsächlichen Anforderungen im Pflegealltag wichen deutlich von den Erwartungen ab, teilte die Kammer am Mittwoch in Mainz mit. Berufliche Belastungen und Verantwortung würden hingegen vielfach unterschätzt. Laut Kammer könne ein freiwilliges Engagement im Rahmen eines sozialen Jahres im Vorfeld sinnvoll sein, um ein realistisches Bild des Berufs zu erhalten. Die verpflichtende Einführung eines solchen Gesellschaftsdienstes wird allerdings zurückhaltend betrachtet.
"Im Praxisfeld müssen für Auszubildende geeignete Unterstützungen geschaffen und vollständig finanziert werden", sagte Pflegekammerpräsident Markus Mai. Es brauche eine gute Ausbildung, um die Zukunft der Pflege abzusichern. Zudem bedürfe es im allgemeinen Wettbewerb um Fachkräfte verlässlicher Rahmenbedingungen. Dazu zählten unter anderem planbare Arbeitszeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Kindern und Karriere sowie ausreichend Personal, um spontane Einsätze als sogenannte Springer zu reduzieren.
Darüber hinaus könnten sozialpädagogische Angebote in Pflegeschulen nützlich sein, so die Landespflegekammer. So ließen sich Probleme erkennen und entsprechend Unterstützung anbieten. Auch politische Initiativen, etwa für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf, könnten gegen Ausbildungsabbrüche und Fachkräftemangel helfen.
Landespflegekammern gibt es aktuell in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Voriges Jahr scheiterte in Baden-Württemberg die Gründung einer solchen Kammer.
RBB zeigt sich vom Schlesinger-Urteil positiv überrascht
Berlin (KNA) Nach dem überraschenden Urteil des Landgerichts Berlin im Prozess zwischen dem RBB und dessen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger zeigten die Verantwortlichen des Senders sich über die Entscheidung erfreut: "Wir hatten eigentlich mit einer Niederlage gerechnet", sagte RBB-Justiziarin Kerstin Skiba der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch nach der Urteilsverkündung in Berlin. Auch der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Krüger war erleichtert: "Dass wir beim Ruhegeld keine guten Karten hatten, war uns nach dem ersten Verhandlungstermin im Januar klar." Nun könne beim Ruhegeldanspruch aber "gegengerechnet werden, was dem RBB an Schaden entstanden ist". Daher habe ihn "das Urteil in der Deutlichkeit positiv überrascht", so Krüger zur KNA.
Die Richter entschieden, dass der RBB Schlesinger zwar das mit ihr vertraglich vereinbarte monatliche Ruhegeld in Höhe von knapp 18.400 Euro zahlen muss. Dies gilt aber zunächst nur für den Januar 2023. Schlesinger war Ende 2022 von der ARD-Anstalt wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme entlassen worden. Außerdem muss Schlesinger ihrerseits dem RBB Schadensersatz leisten. Dabei geht es um falsch abgerechnete Reisekosten sowie unzulässige Gehaltszulagen für leitende Mitarbeiter.
Der Vorsitzende Richter Klaus Markfort sagte, es handele sich hier aber um "keine Vorabentscheidung, wie es mit dem Ruhegeld darüber hinaus weitergeht". Ob die 64-Jährige einen Anspruch auf die ihr vertraglich bis zum Lebensende zustehenden Zahlungen hat, muss jetzt in einem weiteren Prozess geklärt werden. Denn Schlesingers Anwälte hatten im jetzt entschiedenen Verfahren nur die Ruhegeld-Ansprüche für den Januar 2023 eingeklagt. Zudem hat das Gericht festgestellt, dass der RBB Schadensersatzansprüche gegen seine ehemalige Intendantin in Höhe von rund 24.000 Euro wegen falsch abgerechneter Nutzung eines Dienstwagens und von Reisekosten hat. Damit habe Schlesinger eine Pflichtverletzung begangen, so Markfort nach der Verkündung des Urteils.
Noch wichtiger für den RBB ist aber das im Richterspruch enthaltene sogenannte Grundurteil, nach dem der RBB Schadensersatzansprüche für die von Schlesinger als Intendantin abgesegneten Sonderzahlungen geltend machen kann. Hierbei geht es einmal um ein umstrittenes Bonus-System, nach dem Mitglieder der RBB-Geschäftsleitung während der gesamten Amtszeit von Schlesinger seit 2016 eine variable Vergütung erhielten. Dazu kommen Gehaltszulagen, die der RBB bestimmten Beschäftigten während des ARD-Vorsitzes der Anstalt im Jahr 2022 zahlte. Die genaue Höhe des von Schlesinger zu leistenden Schadensersatzes wird zu einem späteren Termin von der Kammer ermittelt. Dabei belaufen sich allein die vom RBB angemeldeten Ansprüche aus den Bonus-Zahlungen nach Gerichtsangaben auf rund 1,7 Millionen Euro, dazu kommen noch 88.000 Euro aus den ARD-Zulagen.
Ein weiterer Streitpunkt wurde vom Verfahren abgetrennt: Ob Schlesinger auch für Kosten im Zusammenhang mit dem unter ihrer Führung geplanten digitalen Medienhaus haftet, muss jetzt in einem neuen Prozess geklärt werden. Dabei geht es "um Forderungen des RBB in Höhe von insgesamt 13,6 Millionen Euro, die durch das gescheiterte Projekt 'Digitales Medienhaus' entstanden sind", sagte der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Krüger am Rande des Verfahrens.
Das Gericht habe sich zur Abtrennung des Verfahrens entschieden, weil der RBB erst vor einem Monat den nach seiner Sicht entstandenen Schaden beziffert hatte. Laut Gerichtssprecherin Paula Riester wurde "dieser Sachverhalt abgetrennt, damit in den anderen Angelegenheiten entschieden werden konnte". Nun werde hierzu ein neues Verfahren eingeleitet, "die Beteiligten können auch nochmal miteinander sprechen", sagte Riester. Das Gericht hatte bereits zu Beginn des Prozesses einen Vergleich zwischen den beiden Parteien angeregt und auch eine Mediation angeboten, um einen langen und kostspieligen Verfahrensweg zu vermeiden. Doch der Versuch scheiterte, nach RBB-Angaben hätten die Vorstellungen des Senders und seiner ehemaligen Intendantin weit auseinander gelegen.
Schlesinger, die wie ihre Anwälte nicht zur Urteilsverkündung erschienen war, kann gegen das Urteil Berufung beim Kammergericht Berlin einlegen. Parallel zum zivilrechtlichen Verfahren des Landgerichts laufen weiterhin strafrechtliche Ermittlungen gegen sie, ihren Ehemann und den früheren RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden, Wolf-Dieter Wolf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sind diese weiterhin nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
"Boomer-Soli" spaltet - Forscher dafür, Union dagegen
Berlin (KNA) Zur Stabilisierung des Rentensystems schlagen Wirtschaftsforscher eine neue Abgabe für Rentner mit hohen Einkommen vor - einen "Boomer-Soli". Eine solche Sonderabgabe aus Solidarität könne ein wichtiger Baustein sein, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Der Vorstoß erntet Kritik aus der Union, aber auch Lob von Experten.
Mit einem "Boomer-Soli" sollten laut den Forschern gezielt Menschen mit hohen Alterseinkünften zur Kasse gebeten werden, um einkommensschwache Rentner zu unterstützen und damit das Risiko für Altersarmut zu senken. Umverteilt werden solle nur innerhalb der älteren Generation - und nicht über höhere Rentenbeiträge oder Steuerzuschüsse.
"Wenn alle Babyboomer im Ruhestand sind, wird das Rentensystem noch deutlich stärker unter Druck kommen als bisher", sagte DIW-Forscher Peter Haan. Der Steuerexperte des Instituts, Stefan Bach, ergänzte: "Es wäre nicht fair, die anstehenden Lasten des demografischen Wandels vor allem den jüngeren Generationen aufzubürden."
Die Forscher rechnen vor: Eine Sonderabgabe von zehn Prozent auf alle Alterseinkünfte würde - bei einem Freibetrag von monatlich rund 1.000 Euro - die 20 Prozent der Rentnerhaushalte mit den höchsten Einkommen nur moderat belasten. Je nachdem, ob Kapitaleinkünfte mit einbezogen würden, würde das gewichtete Nettoeinkommen dieser Haushalte um drei bis vier Prozent sinken. Umgekehrt würden die gewichteten Einkommen der 20 Prozent der Rentnerhaushalte mit den niedrigsten Einkommen um zehn bis elf Prozent steigen.
Für den "Boomer-Soli" würden demnach neben der gesetzlichen Rente auch private und betriebliche Renten, Pensionen und gegebenenfalls Einkommen aus Vermögen herangezogen. Damit würde der Tatsache Rechnung getragen, dass die gesetzliche Rente für wohlhabende Haushalte oft nur eine geringere Rolle spiele, so die Forscher.
Die Fraktion von CDU/CSU im Bundestag sprach sich gegen den Vorschlag aus. Eine Umverteilung zwischen Rentnern durchzusetzen, sei nicht zielführend, sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Stefan Nacke (CDU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Menschen müssten sich darauf verlassen können, dass längere und höhere Einzahlungen auch zu einer höheren Rente führten. Der Bund der Steuerzahler erklärte, der Ansatz setze falsche Anreize.
Die Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft, Monika Schnitzer, lobte den DIW-Vorschlag hingegen für einen richtigen Grundgedanken. "Die Rentenlast der Babyboomer kann nicht allein der immer kleineren Zahl von jungen Beitragszahlern aufgebürdet werden, die Babyboomer-Generation selbst muss einen Beitrag dazu leisten", sagte die Wirtschaftsweise den Zeitungen.
Die schwarz-rote Bundesregierung will zunächst ein sogenanntes Rentenpaket umsetzen, mit dem unter anderem das Rentenniveau bis 2031 festgeschrieben und die sogenannte Mütterrente ausgeweitet werden sollen. Zudem wollen CDU, CSU und SPD eine Rentenkommission einsetzen, die weitergehende Reformvorschläge machen soll.
Tiktok-Organistin sorgt für Massenandrang am Kölner Dom
Köln (KNA) Ein kostenloses Konzert der britischen Organistin Anna Lapwood am Mittwochabend im Kölner Dom hat zu einem unerwarteten Massenandrang geführt. Zu der Aufführung der "Taylor Swift an der Orgel" kamen rund 10.000 Menschen, wie ein Sprecher der Polizei der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Das Domkapitel sprach in einer Mitteilung von über 12.000 Menschen. Vor der Kathedrale bildete sich laut Polizei eine ein Kilometer lange Schlange. Bereitschaftskräfte seien hinzugezogen worden, um den Einlass zu regeln.
Spontan wurde ein zweiter Auftritt der 29-Jährigen angeboten. Jeweils 3.800 Menschen hätten zuhören können, so der Polizeisprecher. Ein weiteres Drittel der Menschen sei abgewiesen worden. Besondere Vorkommnisse, etwa Rangeleien in der Schlange, habe die Polizei nicht wahrgenommen. In Sozialen Medien wurde Kritik geäußert, dass sich Menschen vorgedrängelt hätten.
Das Domkapitel zeigte sich überrascht von der Resonanz und bekundete Verständnis über den Ärger all jener, die nicht mehr eingelassen werden konnten. "Trotz intensiver Vorbereitung - mit zusätzlichem Personal, erweiterter Bestuhlung und großartiger Unterstützung der Malteser - konnten wir den gewaltigen Andrang nicht vorhersehen", erklärte das für den Dom verantwortliche Gremium. Es sei alles versucht worden, die Kapazität des Doms bis an die Grenze auszuschöpfen - ohne dabei die Sicherheit zu gefährden. "Dass dies gelang, verdanken wir auch dem spontanen und großartigen Einsatz der Polizei." Weiter hieß es: "Für kommende Veranstaltungen werden wir aus diesem Abend lernen." Fragen wie eine mögliche Ticketregelung würden neu bewertet.
Lapwood ist nicht nur in der Kirchenmusik-Szene ein Star: Bei Instagram hat sie 1,1 Millionen Follower, bei Tiktok folgen ihr 1,3 Millionen Menschen. Ihre Kurzvideos, in denen sie die nächtliche Probenarbeit im menschenleeren Kölner Dom zeigt, wurden über 39.000 mal mit "Gefällt mir" markiert. Auf dem Programm angekündigt war hauptsächlich Filmmusik - von Hans Zimmers "Chevaliers de Sangreal" (The DaVinci Code) über "Duel of the Fates" von John Williams (Star Wars) bis zu Zimmers Musik zum "Fluch der Karibik". Dazu sollten das "Ave Maria" von Bach/Gounod und Eugène Gigouts Toccata sowie weitere Werke zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten erklingen.
Um das zweite Konzert im Dom spielen zu können, hatte Lapwood das Programm laut dem Kölner Internetportal domradio.de etwas eingekürzt und ausschließlich Werke der Filmmusik gespielt. Filmmusik auf der Orgel sehe sie als Chance, sagte sie dem Sender. "Es gibt Menschen, die nicht religiös sind und deswegen in keine sakralen Räume gehen. Aber Filmmusik ist für sie vertraut und so können sie doch den Kirchenraum auf ihre Art durch diese Musik erfahren."
Erzbistumsfinder
