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Jetzt wählen: Pastorale Gremien und Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn

Gläubige können 2025 erstmals hybrid mit Online- oder Briefwahl abstimmen

Ab Mitte Oktober 2025 können Gläubige die Mitglieder der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn wählen. Bei den Wahlen gibt es einige Neuerungen im Vergleich zu den Vorjahren: Gewählt werden kann erstmals online oder per Brief – und zwar fast vier Wochen lang. Die bisher übliche Urnenwahl vor Ort entfällt.

Durch das neue Wahlverfahren können Menschen orts- und zeitunabhängig ihre Stimme abgeben. „Veränderung in der katholischen Kirche braucht Beteiligung. Ihre“ – diese Worte stehen auf den Umschlägen, in denen die Wahlbenachrichtigungen ab dem 10. Oktober  an die Gläubigen versandt werden. Angesichts des umfassenden Transformationsprozesses, den Menschen im Erzbistum Paderborn in Pastoral und Verwaltung in den kommenden Jahren gestalten, ist Rückenwind für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien der Mitverantwortung vor Ort wichtig. Alle, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, stärken die Frauen und Männer, die sich in den Gremien für eine Weiterentwicklung der Kirche vor Ort engagieren.

Da für die pastoralen Gremien auch Jugendliche ab 14 Jahren abstimmen können, gibt es für Jugendliche eigene Wahlunterlagen mit besonderer Gestaltung in Layout und Ansprache sowie ein eigenes Grußwort des Erzbischofs.

Grußworte von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz

Gerade jetzt kommt es auf uns alle an!

Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz

Den Wahlunterlagen liegt jeweils ein Grußwort von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz bei. Darin ermutigt der Paderborner Erzbischof Jugendliche und Erwachsene dazu, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und dadurch Kirche mitzugestalten:

„Frauen und Männer stellen sich zur Wahl als Kirchenvorstand oder Mitglied im pastoralen Gremium, weil sie ihre Kirche vor Ort mitgestalten wollen. Sie verdienen dafür unsere Unterstützung – und ein starkes Mandat. Mit Ihrer Stimme stärken Sie die neuen Gremien und geben den Engagierten Rückenwind für ihre Aufgabe“, ermutigt Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. „Gerade jetzt kommt es auf uns alle an. Denn die Zukunft der Kirche vor Ort entscheidet sich in unseren Dörfern, in unseren Städten, in den Gemeinden, in denen wir leben.“

An Jugendliche gerichtet fragt Erzbischof Dr. Bentz: „Welche Angebote braucht es für junge Menschen? Wie kann Kirche ihnen begegnen? Ihre Stimme hilft dabei, dass diese Fragen nicht nur von Erwachsenen beantwortet werden, sondern auch Ihre Sicht zählt.“

Video-Wahlaufruf der Generalvikare

Auch die Generalvikare Dr. Michael Bredeck und Thomas Dornseifer rufen in einem Videobeitrag dazu auf, sich an den Wahlen zu den pastoralen Gremien und den Kirchenvorständen zu beteiligen.

Wie kann ich wählen?

Mit der Wahlbenachrichtigung, die ab dem 10. Oktober versandt werden und dann nach und nach mit der Post ankommen, erhalten die Gläubigen zwei grundsätzliche Möglichkeiten zur Wahl, von denen eine in Anspruch genommen werden kann. Alle wichtigen Infos zur Wahl sind in den Benachrichtigungen enthalten.

Online kann die Stimme per Smartphone über einen QR-Code oder mit jedem anderen Endgerät über einen Link abgegeben werden – beide Zugangswege sind in der Wahlbenachrichtigung enthalten, ebenso wie die persönlichen Zugangsdaten, die es zur Wahl braucht. Wer online seine Stimme abgeben möchte, hat bis zum 7. November 2025 23.59 Uhr dafür Zeit.

Wer die Stimmabgabe per Brief bevorzugt, findet in der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag. Dieser muss bis zum 5. November 2025 im zuständigen Pfarrbüro eingegangen sein, um die erforderlichen Briefwahlunterlagen zu erhalten. Die Frist, bis wann die Briefwahlunterlagen dann wieder bei den Wahlvorständen eingegangen sein müssen, wird vor Ort jeweils individuell festgelegt und liegt am Samstag oder Sonntag des Wahlwochenendes, also am 8. oder 9. November. Die genauen Zeiträume werden in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.

Wie funktioniert die digitale Stimmabgabe? Probieren Sie es aus!

Wie einfach und selbsterklärend die digitale Wahl zu den pastoralen Gremien und Kirchenvorständen abläuft, können Sie hier ausprobieren. Wir stellen Ihnen zwei Demo-Wahlkabinen zur Verfügung, eine für die Wahl zu den pastoralen Gremien, eine für die Wahl zu den Kirchenvorständen. Für die tatsächliche Wahl im Herbst erhalten Sie dann ein Schreiben mit den Zugangsdaten zur Wahlkabine. Selbstverständlich ist die Wahl anonym. Das Verfahren lässt keine Rückschlüsse auf die Person zu, die ihre Stimme abgegeben hat.

Welche Aufgaben haben die Gremien?

Die zu wählenden Gremien haben unterschiedliche Aufgabenbereiche, mit denen sie Kirche vor Ort mitgestalten.

Pfarrgemeinderäte – bzw. nach neuem Statut die pastoralen Gremien – kümmern sich um die pastoralen Anliegen einer Kirchengemeinde, eines Pastoralverbundes oder Pastoralen Raumes. Dazu zählen zum Beispiel die Sakramentenkatechese, Liturgie, Jugendarbeit, Caritas, Seniorenarbeit oder die Ökumene. Die Mitglieder können Maßnahmen beschließen, die den Dienst der Gemeinde für die Gesellschaft und die Welt betreffen. Die pastoralen Gremien sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in Kirche vor Ort.

In den Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand. Das Gremium ist für die Vermögensverwaltung und -vertretung der Gemeinde zuständig. So unterstützt der Kirchenvorstand die Gemeinde bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben.

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht die Aufgabe des Kirchenvorstandes – neben der Erstellung des Haushaltsplans und der Aufstellung des Jahresabschlusses – insbesondere in der aktiven Mitsorge für die Einrichtungen (z. B. Kirche, Pfarrheim oder Friedhof) und Mitarbeitenden der Gemeinde. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes und Gemeindeverbandes hinzu, denen die Kirchengemeinde angehört. Zunehmend wichtiger wird als Aufgabe des Kirchenvorstandes auch die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.

Neue Rechtsgrundlagen

Sowohl für Kirchenvorstände als auch für die pastoralen Gremien gelten seit Ende 2024 neue Rechtsgrundlagen, auf deren Basis die Wahlen der Gremien nun erstmals erfolgen. Im November 2024 traten in den (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen nach Aufhebung des staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) diözesane  Kirchenvermögensverwaltungsgesetze (KVVG) in Kraft. Maßgebliche Neuakzentuierungen für die Kirchenvorstände finden sich etwa hinsichtlich der Amtszeiten, der flexibler zu gestaltenden Gremiengröße oder der Sitzungs- und Beschlussformate.

Das neue „Statut für die pastoralen Gremien und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn“, das Ende 2024 in Kraft getreten ist, sieht drei mögliche Organisationsformen vor:

  1. Der Rat der Pfarrei wird für eine fusionierte Gesamtpfarrei gebildet – die Wahl findet direkt auf Ebene des Pastoralen Raums statt.

Für Pastorale Räume und Pastoralverbünde mit rechtlich eigenständigen Gemeinden gibt es die Wahlmöglichkeit aus zwei Organisationsformen:

  1. Beim Rat der Pfarreien werden die Mitglieder direkt auf Ebene des Pastoralen Raums gewählt.
  2. Beim Pastoralverbundsrat finden die Wahlen auf Ebene der Gemeinden statt. Aus diesen vor Ort gebildeten Gemeinderäten wird jeweils ein Mitglied in den Pastoralverbundsrat entsandt.

Im Kirchlichen Amtsblatt 4/2025 (erschienen am 7. April 2025) sind die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Wahl der Kirchenvorstände und der pastoralen Gremien veröffentlicht.

Die Texte stehen auch einzeln in nichtamtlichen Lesefassungen zur Verfügung:

FAQ

Vielleicht stellen Sie sich vor der Wahl im neuen Format einige Fragen. Wir haben versucht, die wichtigsten davon gleich hier unten zu beantworten.

(Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schauen Sie in unsere ausführlichen FAQ.)

Die pastoralen Gremien dürfen alle Mitglieder einer Kirchengemeinde wählen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, für die Wahl des Kirchenvorstandes muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die letzten, klassisch mit Urne durchgeführten Wahlen wiesen eine geringe Wahlbeteiligung auf. Dies lag u. a. darin begründet, dass die Wahlmodalitäten weder der pastoralen Realität noch der Lebensrealität vieler Christinnen und Christen entsprachen. Hinzu kamen eine hohe Fehleranfälligkeit sowie eine große Verwaltungslast. Diese Probleme aktiv anzugehen, sind die entscheidenden Gründe für den Wechsel von der klassischen Urnenwahl hin zur Online-Wahl mit der Option der Briefwahl auf Antrag.

Die Online-Wahl bietet eine einfache und sichere Möglichkeit der Stimmabgabe, auch über den Gottesdienstbesuch hinaus. Mit diesen verbesserten Partizipationsmöglichkeiten soll eine höhere Wahlbeteiligung erreicht werden. Dadurch können demokratische Prozesse gestärkt und die Legitimation der gewählten Gremien und ihrer Mitglieder erhöht werden. Gleichzeitig sollen die ehrenamtlich Engagierten sowie die Verwaltung vor Ort entlastet und Prozesse vereinfacht werden.

Die elektronische Stimmabgabe erfolgt über ein zentral zur Verfügung gestelltes Online-Wahlsystem. Das Erzbistum Paderborn arbeitet dabei mit einem erfahrenen Servicepartner zusammen. Die Electric Paper Informationssysteme GmbH bietet bereits seit vielen Jahren Lösungen im Bereich von Wahlen an.

Ja, dasselbe Gerät kann von verschiedenen Personen zur Stimmabgabe genutzt werden. Die IP-Adresse des Geräts hat keinen Einfluss auf die Authentifizierung des Wählenden.

Die Projektauftraggeberschaft liegt bei Generalvikar Msgr. Dr. Michael Bredeck, Thomas Klöter als Bereichsleitung Pastorale Dienste und Marcus Baumann-Gretza als Bereichsleitung Recht. Die Projektleitung liegt bei Marlene Hoischen (Bereich Recht) und Dr. Christian Föller (Bereich Pastorale Dienste). Das Projektteam setzt sich aus Mitarbeitenden unterschiedlicher Bereiche und Abteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates sowie der Gemeindeverbände zusammen.

Die Online-Wahl ist das leitende Wahlverfahren. Dies bedeutet, dass die abgegebene Online-Stimme immer Vorrang vor einer abgegebenen Briefwahlstimme hat. Da sich die antragstellende Person auch nach Beantragung der Briefwahlunterlagen noch umentscheiden und somit doch online wählen kann, werden alle Briefwahlunterlagen vor Auszählung gegengeprüft. Mittels eines Abgleichs mit der Liste derjenigen, die online gewählt haben, kann so festgestellt werden, ob die Person bereits zuvor online gewählt hat. Sollte dies der Fall sein, ist die Briefwahlstimme ungültig und wird nicht gewertet. Dementsprechend kann eine doppelte Stimmabgabe, sowohl online auch als per Brief, ausgeschlossen werden.

Die Gemeinden anderer Muttersprachen, die als Missionen errichtet sind, dürfen im Rahmen dieser Wahl erstmals auch ein pastorales Gremium wählen. Hier findet noch die klassische Urnenwahl mit der Möglichkeit der Briefwahl statt.

Jedes Mitglied einer katholischen Kirchengemeinde ist grundsätzlich wahlberechtigt – für die Wahl der pastoralen Gremien ab Vollendung des 14. Lebensjahres, für die Wahl des Kirchenvorstandes ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Das Erzbistum Paderborn übernimmt im Auftrag der Kirchengemeinden die Information aller Wahlberechtigten, damit diese an den Kirchenvorstandswahlen und den Wahlen zu den Pastoralen Gremien teilnehmen können. So kommt die Kirchengemeinde ihrer Pflicht nach, ordnungsgemäß über die Wahl zu informieren.

Ihre personenbezogenen Daten wie Name und Adresse erhält das Erzbistum von der kommunalen Meldebehörde. Als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft ist es dem Erzbistum gestattet, für die Organisation der Wahl die dafür notwendigen Daten von dort zu bekommen – so, wie es das Bundesmeldegesetz zulässt und wie es auch in der Datenschutzinformation dargestellt ist, die Ihre Kirchengemeinde für Sie bereithält.

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl verwendet. Näheres können Sie der Datenschutzinformation für Wahlberechtigte der Kirchengemeinde entnehmen, in der Sie Mitglied sind.

Ja, die Verarbeitung Ihrer Daten ist erlaubt. Rechtsgrundlage dafür sind die Vorgaben im Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) sowie die einschlägigen Wahl- und Datenschutzregelungen der Kirche. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Durchführung der Kirchenvorstandswahl und der Wahl zu den Pastoralen Gremien und beschränkt sich streng auf diesen Zweck. Ihre Daten werden vertraulich behandelt, ausschließlich zur Wahl genutzt und nach Ablauf der Wahlperiode gelöscht.

Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Wahlperiode aufbewahrt.

Verantwortlich ist die Kirchengemeinde, in der Sie Mitglied sind.

Thomas Biehn, Biehn & Professionals GmbH, datenschutz-kg@biehn-und-professionals.de

Soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie die Rechte auf Auskunft nach § 17 KDG, Berichtigung nach § 18 KDG, Löschung nach § 19 KDG, Einschränkung der Verarbeitung nach § 20 KDG und Datenübertragbarkeit nach § 22 KDG.

Nein, denn die Verarbeitung wird durch mehrere, kirchliche Rechtsvorschriften angeordnet: § 3 PG-WahlDVO und § 3 KV-WahlDVO (Wahlbenachrichtigung), § 8 PG-WahlDVO und § 8 KV-WahlDVO (Briefwahl), § 9 PG-WO und § 9 KV-WahlDVO (Prüfung der Daten, Wahlberechtigung und Zulassung), §§ 5, 6 und 8 PG-WahlDVO und §§ 5, 6 und 8 KV-WahlDVO (Stimmabgabe).

Das Wahlgeheimnis wird durch eine Vielzahl von Kryptografie- und Sicherheitsmerkmalen in der Prozesskette sichergestellt. Neben der verschlüsselten Kommunikation zwischen Gerät und digitaler Wahlkabine wird  auch die Stimme selbst noch im Gerät in einem Cyphertext verschlüsselt. Und nur dieser verschlüsselte Inhalt wird dann per https-Protokoll zum Server geschickt. Dort wird die Stimme in Empfang genommen und in der digitalen Wahlurne abgelegt. Erst nach erfolgreicher Ablage der verschlüsselten Stimme erhält das Mobilgerät eine Rückmeldung. Dann wird das Wahlkennzeichen gesetzt und eine erneute Wahl mit der PIN-TAN Kombination ausgeschlossen.

Jede und jeder Wahlberechtigte bekommt im Regelfall eine Benachrichtigung für die Wahl zum Kirchenvorstand und eine zu den pastoralen Gremien. Falls jemand nur eine Wahlbenachrichtigung erhalten sollte, kann das an den unterschiedlichen Voraussetzungen der Wahlberechtigung liegen, zum Beispiel am Alter. Ein weiterer Grund kann sein, dass nicht in jeder Gemeinde in diesem Herbst alle Gremien gewählt werden.

Sofern eine Person keine Wahlbenachrichtigung erhält, beispielsweise weil sie aufgrund einer melderechtlichen Auskunftssperre (§ 51 Bundesmeldegesetz) nicht in den Listen der Wahlberechtigten verzeichnet ist, kann gleichwohl per Brief wählen. Die Wahlberechtigung muss dafür gegenüber dem jeweiligen Wahlvorstand nachgewiesen werden. Setzen Sie sich in einem solchen Fall am besten mit dem zuständigen Pfarrbüro in Verbindung.

Sofern eine wahlberechtigte Person glaubhaft macht, keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben, ist eine erneute Zusendung zu veranlassen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall am besten unmittelbar an das zuständige Pfarrbüro.

Die zur Erstellung der Wahlbenachrichtigungen verwendeten Daten beruhen auf Daten aus dem kommunalen Meldewesen. Diese werden an das kirchliche Meldewesen weitergeleitet und dann zentral und mit dem erforderlichen zeitlichen Vorlauf zu den Listen der Wahlberechtigten verarbeitet. Sollten Sie erst danach aus der Kirche ausgetreten sein, kann es sein, dass Sie noch eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Zudem nimmt die Bearbeitung und Weiterleitung entsprechender Veränderungen in Teilen einige Zeit in Anspruch, so dass es vorkommen kann, dass auch weiter zurückliegende Austritte noch nicht im kirchlichen Meldewesen verarbeitet worden sind.

Sollten Sie fälschlicherweise Wahlbenachrichtigungen für Wahlen in einer Gemeinde erhalten, die nicht Ihre Heimat- oder Wunschgemeinde ist, liegt hier ein technischer Fehler vor. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Pfarrbüro Ihrer Heimatgemeinde oder der Gemeinde, für welche Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, in Verbindung zu setzen.

Die zur Erstellung der Wahlbenachrichtigungen verwendeten Daten beruhen auf Daten aus dem kommunalen Meldewesen. Diese werden an das kirchliche Meldewesen weitergeleitet und dann zentral und mit dem erforderlichen zeitlichen Vorlauf zu den Listen der Wahlberechtigten verarbeitet. Sollte eine wahlberechtigte Person erst danach verstorben sein, erhält diese Person noch eine Wahlbenachrichtigung. Zudem nimmt die Bearbeitung und Weiterleitung entsprechender Veränderungen in Teilen einige Zeit in Anspruch, so dass es vorkommen kann, dass auch weiter zurückliegende Todesfälle noch nicht im kirchlichen Meldewesen verarbeitet worden sind.

Bei einigen wenigen wahlberechtigten Personen kann es vorkommen, dass diese zwei separate Briefe erhalten, mit welchen jeweils gesondert die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des Kirchenvorstandes und die Wahl des pastoralen Gremiums zugesendet werden. Dies hat rein technische Gründe und keinerlei Auswirkungen auf Ihre Wahlberechtigungen. Sie können wie gehabt an beiden Wahlen teilnehmen.

Die Wahlbenachrichtigungen sind zentralseitig durch das Erzbistum Paderborn erstellt und verschickt worden, deshalb war keine Beigabe von weiteren Informationen zu Kandidierenden möglich. Für die Bekanntgabe der Kandidierenden sind v.a. die einzelnen Pastoralen Räume bzw. die Pfarrgemeinden, in denen die Wahlen stattfinden, verantwortlich – wie und in welcher Ausführlichkeit sie dies tun, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Dies kann über einen Aushang, Bekanntgabe im Pfarrbrief, Veröffentlichung der Kandidierendenliste bis hin zu einer ausführlichen Vorstellung auf der Homepage der Gemeinde reichen, je nachdem, wozu die Kandidierenden auch ihre Einwilligung erklärt haben. Sollten Sie keine dieser Informationen direkt auffinden, erkundigen Sie sich bitte im zuständigen Pfarrbüro nach weiteren Informationen zu den Kandidierenden.

Weitere Informationen

Datenschutzrechtliche Informationen, zum Beispiel zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Wahl, können jederzeit im Pfarrbüro eingesehen oder dort ausgehändigt werden. Bei Fragen können sich Interessierte an das Projektteam im Erzbischöflichen Generalvikariat wenden unter wahlen@erzbistum-paderborn.de.

Hier finden Sie weitere Hintergründe und ein weitergehendes FAQ:

https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/gremien-mitbestimmung/wahlen/

 

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0