Laden...

logocontainer-upper
logocontainer-lower
© Andrey_Popov / Shutterstock.com
© Andrey_Popov / Shutterstock.com

Prävention von sexualisierter Gewalt im Erzbistum Paderborn

Präventionsbeauftragte

Die Koordinierung der Präventionsarbeit im Erzbistum Paderborn obliegt der Präventionsbeauftragten und ihren Mitarbeitenden im Team Prävention.

© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Vanessa Meier-Henrich

Präventionsbeauftragte
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Anna Meermeyer-Decking

Mitarbeiterin Prävention
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Stefan Beckmann

Mitarbeiter Prävention
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Matthias Kornowski

Mitarbeiter Prävention
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Michaela Schwedler

Verwaltung Prävention

Präventionsarbeit im Erzbistum Paderborn – Für eine Kultur des achtsamen Miteinanders

Zur Verhinderung sexualisierter Gewalt engagiert sich das Erzbistum Paderborn stark in der Präventionsarbeit. Es soll sichergestellt sein, dass Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen und Diensten des Erzbistums Paderborn angelegt und verankert sind. Grundlage der Präventionsarbeit zum Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ der Deutschen Bischofskonferenz, die 2011 erlassen und seitdem stetig fortgeschrieben wurde. Die Rahmenordnung berücksichtigt unter anderem die Ergebnisse des von der Bundesregierung eingerichteten „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ und der MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche. Auf Basis dieser Rahmenordnung haben sich die (Erz-)Bischöfe in Nordrhein-Westfalen auf gemeinsame Anforderungen und Vorgaben verständigt. Der Erzbischof von Paderborn hat am 16. März 2011 erstmalig eine entsprechende Präventionsordnung für das Erzbistum Paderborn erlassen, die seitdem regelmäßig überarbeitet und angepasst wird. Sie verpflichtet alle kirchlichen Rechtsträger auf die Schaffung klarer Strukturen und die Durchführung konkreter Maßnahmen

Das Erzbistum Paderborn verfolgt eine langfristige und dauerhafte Strategie, um das Bewusstsein für das Thema und Maßnahmen zur Präventionsarbeit im gesamten kirchlichen Handeln zu verankern. Mit der im Jahr 2011 geschaffenen Koordinationsstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt und der Benennung einer bzw. eines Präventionsbeauftragten soll die Präventionsarbeit im Erzbistum aufgebaut, vernetzt und koordiniert werden. Sie unterstützt die kirchlichen Dienste und Einrichtungen bei der Umsetzung und entwickelt die Strategie weiter.

Drei Schritte der Präventionsarbeit: Sensibilisieren - Institutionalisieren - Integrieren

Die Präventionsarbeit des Erzbistums Paderborn gliedert sich in drei Schritte. Im ersten Schritt steht die Sensibilisierung für das Thema im Zentrum, im zweiten die Institutionalisierung von Prävention und im dritten Schritt die Integration und Professionalisierung. Die zyklische Durchführung in den Kirchengemeinden sowie kirchlichen Einrichtungen und Verbänden sorgt dafür, dass die Aufgabe beständig präsent bleibt und neue Erkenntnisse in die Arbeit einfließen.

In Kooperation mit den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümern werden Qualifizierungskurse für Schulungsreferentinnen und -referenten angeboten. Zielgruppenorientiert sowohl für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, haben diese Ausbildungsangebote einen Umfang von etwa 32 Stunden. Um die haupt- und nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen kirchlichen Handlungsfeldern zu dem Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren, vermitteln die Schulungsreferentinnen und -referenten in unterschiedlichen Schulungsformaten Basiswissen, um den Umfang der sexualisierten Gewalt und ihre unterschiedlichsten Ausprägungen wahrnehmen zu können und Handlungssicherheit zu schaffen.

Derzeit unterstützen etwa 300 Schulungsreferentinnen und -referenten im Erzbistum Paderborn die Schulungsarbeit. Das berufliche Spektrum dieser Gruppe reicht von Pädagoginnen und Pädagogen über Psychologinnen und Psychologen bis hin zu Mitarbeitenden aus Pflegeberufen oder Personalmanagementbereichen. Für sie bietet das Team der Koordinationsstelle im Jahresverlauf regelmäßig Fachtagungen sowie Fach- und Austauschtreffen zur stetigen Weiterqualifizierung und Begleitung an. Dazu haben von 2014 bis 2020 57 Veranstaltungen mit 924 Teilnehmenden stattgefunden.

Die Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn ist verpflichtend für alle kirchlichen Rechtsträger, die Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene betreuen. Dazu gehören neben den Kirchengemeinden unter anderem Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendarbeit, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime. Gemäß Präventionsordnung ermittelt der jeweilige Träger anhand einer Schutz- und Risikoanalyse die Art, die Dauer und die Intensität des Kontaktes seiner Mitarbeitenden zu den anvertrauten Menschen. Auf dieser Grundlage legt der Träger fest, wer in welchem Umfang geschult und informiert werden muss. Im Erzbistum Paderborn haben von 2011 bis 2026 mehr als 100.000 ehrenamtlich und hauptamtlich tätige Personen die Erstschulungen absolviert.

Zu den Schulungen gehören folgende Inhalte:

  1. angemessene Nähe und Distanz,
  2. Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
  3. eigene emotionale und soziale Kompetenz,
  4. Psychodynamiken Betroffener,
  5. Strategien von Täterinnen und Tätern,
  6. (digitale) Medien als Schutz- und Gefahrenraum/ Medienkompetenz,
  7. Dynamiken in Institutionen mit asymmetrischen Machtbeziehungen sowie begünstigenden institutionellen Strukturen,
  8. Straftatbestände und kriminologische Ansätze sowie weitere einschlägige rechtliche Bestimmungen,
  9. notwendige und angemessene Hilfen für Betroffene, ihr Umfeld und die betroffenen Institutionen,
  10. sexualisierte Gewalt von Kindern, Jugendlichen (Peer Gewalt) und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen an anderen Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen,
  11. Schnittstellenthemen wie zum Beispiel sexuelle sowie geschlechter- und kultursensible Bildung,
  12. regionale fachliche Vernetzungsmöglichkeiten mit dem Ziel eigener Vernetzung.

In den vergangenen Jahren hat die Koordinierungsstelle in Kooperation mit der Katholischen Hochschule eine neue Form der Basis- und Intensivschulung entwickelt. Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendbetreuung steht ein sogenanntes Blended Learning offen, dass die Möglichkeit bietet, terminunabhängig zu lernen. Dabei findet das einführende Schulungspensum mit einem Online-Tool im Selbstlernprogramm, das abschließende Modul als Präsenzveranstaltung statt.

Weiterführende und vertiefende Schulungen

Alle Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, nach spätestens fünf Jahren an einer Vertiefungsschulung teilzunehmen. Neben einer Auffrischung und Vertiefung der Grundlagen können die Träger aus einer Vielfalt an Themen, die auf verschiedenste Bedarfe ausgerichtet sind, zielgruppenspezifische Angebote für ihre Mitarbeitenden auswählen. Beispielsweise hat der Verein „Innocence in Danger“ das gesamte lehrende und nichtlehrende Personal der erzbischöflichen Schulen zum Thema „Sexualisierte Gewalt in digitalen Medien“ geschult.

Mittlerweile ist Prävention von sexualisierter Gewalt fester Bestandteil vieler Ausbildungsgänge im kirchlichen Bereich des Erzbistums Paderborn. Neben der Ausbildung des pastoralen Personals und der Priesterausbildung gehört das Thema zum Curriculum verschiedener Berufsfachschulen, unter anderem im Studiengang Angewandte Theologie für Gemeindereferentinnen und -referenten und in anderen Studiengängen der Katholischen Hochschule Paderborn, sowie einiger Pflegeschulen und Berufskollegs für Sozial- und Gesundheitswesen. Diese Schulungsangebote werden stetig im Hinblick auf den Bedarf der Zielgruppen weiterentwickelt. Dabei arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen.

Die Präventionsordnung für das Erzbistum Paderborn verpflichtet alle kirchlichen Rechtsträger, auf der Grundlage einer Schutz- und Risikoanalyse ein Institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten. Folgende Bausteine gehören zum institutionellen Schutzkonzepts:

(1.) Die Schutz- und Risikoanalyse beschreibt die individuelle Situation vor Ort und bestehende Regelungen. Sie benennt Verbesserungsbedarfe und „blinde Flecken“ und weist auf mögliche Risikomomente und -orte hin.
(2.) Der Träger benennt Kriterien für die persönliche Eignung von Mitarbeitenden und stellt Regeln auf, wie das Thema Prävention zum Beispiel in Personal-gesprächen oder in Erstgesprächen mit Ehrenamtlichen platziert und verankert wird.
(3.) Gemäß den gesetzlichen Vorgaben haben ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeitende je nach Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis und eine Selbstauskunftserklärung vorzulegen.
(4.) Der Verhaltenskodex beschreibt verbindliche Reglungen unter anderem zum Umgang mit Nähe und Distanz, zum angemessenen Umgang mit Körperkontakten und Intimsphäre, zu Sprache und Wortwahl sowie zum Umgang und Nutzen von Medien und sozialen Netzwerken.
(5.) Beschwerdewege und Handlungsleitfäden sind konkret beschrieben und festgelegt.
(6.) Das Konzept beschreibt Regelungen zur Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der verschiedenen Zielgruppen.
(7.) Die Festlegung eines Qualitätsmanagements stellt sicher, dass das Thema Prävention und die Inhalte des Schutzkonzepts dauerhaft verankert, regelmäßig überprüft und stetig angepasst werden.

Mehrere Rechtsträger können ein gemeinsames Schutzkonzept erstellen. So haben zum Beispiel die KiTa gGmbHs im Erzbistum Paderborn ein Rahmenkonzept für ihre Einrichtungen entwickelt, das jede Kindertageseinrichtung auf ihre konkrete Arbeit vor Ort anpassen muss. Das Institutionelle Schutzkonzept wird partizipativ unter Beteiligung der Mitarbeitenden und der Zielgruppen erstellt. Zur Unterstützung der Konzeptentwicklung stellt das Erzbistum Paderborn den Trägern Prozessbegleiterinnen/Prozessbegleiter zur Verfügung und bezuschusst deren Einsatz.

Prävention in allen Bereichen verankern

Eine zentrale Rolle bei der Erstellung der Schutzkonzepte spielen die vom Träger benannten ehrenamtlichen und/oder hauptberuflichen Präventionsfachkräfte, die in einer dreitägigen Qualifizierungsmaßnahme für ihre Aufgabe ausgebildet werden. Die Präventionsfachkraft unterstützt und berät den Träger bei der Erstellung des Schutzkonzepts und sorgt dafür, dass dieses gelebt wird.

Als Lotsin platziert sie das Thema in den Gremien und Strukturen der Einrichtungen, Dienste und Gemeinden. Zudem kann die Präventionsfachkraft über ihr Netzwerk bei Bedarf zügig Hilfe und Unterstützung für Betroffene organisieren. Im Erzbistum Paderborn gibt es derzeit 377 qualifizierte Präventionsfachkräfte, die sich bei Fach- und Austauschtreffen regelmäßig fortbilden. Die Koordinationsstelle berät, unterstützt und begleitet die Präventionsfachkräfte in ihrer Arbeit und entwickelt die Qualifizierungsmaßnahmen stetig weiter.

So wie alle Qualifizierungsmaßnahmen stetig weiterentwickelt und professionalisiert werden, wird auch die Wirksamkeit der Präventionsarbeit überprüft. Die (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben dazu ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, das die bislang durchgeführten Präventionsmaßnahmen evaluiert hat. Die Studie wurde durchgeführt durch das interdisziplinäre Forschungszentrum SOCLES in Kooperation mit dem ISA — Institut für soziale Arbeit e. V. aus Münster.

Ein zentraler Befund der Studie ist, dass der Diskurs über sexualisierte Gewalt sowie die Gestaltung und Umsetzung von Präventionsarbeit in den Ebenen der Bistümer „angekommen“ sind.

An der Umsetzung der Hinweise der Forschenden wird derzeit auf NRW-Ebene in Arbeitsgruppen gearbeitet, die mit Menschen aus allen fünf NRW-(Erz-)Bistümern besetzt sind.

Weitere Informationen und Ergebnisse der Studie sind verfügbar unter: https://isa-muenster.de/arbeitsbereiche/kinder-und-jugendhilfe/kinderschutz/praenrw-kann-praevention-wirken/

Hier finden Sie die Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für das Erzbistum Paderborn im Wortlaut

AUGEN AUF: hinsehen und schützen

Erklärvideo, was die katholische Kirche im Erzbistum Paderborn zur Prävention sexualisierter Gewalt macht. Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen können, vielmehr dort auch sicher sein. Um dies zu erreichen, muss alles getan werden, damit sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch, verhindert wird. Das Erzbistum Paderborn hat unter dem Leitwort „Augen auf: hinsehen und schützen“ seine Anstrengungen und Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gestellt.

Weitere Informationen zur Arbeit der Koordinationsstelle und zur Präventionsarbeit im Erzbistum Paderborn finden Sie hier.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich betroffen bin?

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende des Erzbistums Paderborn hat der Erzbischof Ansprechpersonen benannt, an die Betroffene und deren Angehörige sich jederzeit wenden können.

Nachrichten zum Thema Prävention

Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0