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Pfarrer Ludger Hojenski verstorben

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„Klöster als Orte der Stille und der Einkehr sind Ankerpunkte für das Leben“
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Katholische Akademie Schwerte
Was macht die Akademie Schwerte so besonders? Dr. Stefanie Lieb erzählt im Video, warum sie diesen Ort so schätzt – ein Raum für Dialog, Weiterbildung und die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen.
Hoffnung für krebskranke Menschen im St. Johannes Hospital
Diagnose Krebs – und dann? Die Hoffnung verlieren? Im katholischen St. Johannes Hospital in Dortmund versuchen Mitarbeitende, den Patientinnen und Patienten mit Krebs Kraft und Hoffnung zu geben – u.a. mit dem Green Hair Day, der in diesem Jahr zum zweiten Mal stattfand.
Neupriester und Diakon 2025 im Porträt
In diesem Video erzählen Friedrich Maria Regener, der dieses Jahr zum Priester geweiht wurde, und Viktor Schefer, der dieses Jahr zum Diakon geweiht wird, von ihrem Weg und ihrer Berufung.
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- 04.07.2025(Freitag) – 11.07.2025(Freitag)
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- Bildungs- und Exerzitienhaus St. BonifatiusBonifatiusweg 1 - 559955 Winterberg-Elkeringhausen
Buchvorstellung: „Manfred Webel. Bewegungsskulpturen“
- 11.07.2025(Freitag)
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Benediktstag – Benedikts Spuren
- 11.07.2025(Freitag)
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- Kloster FlechtdorfKlosterstraße 1334519 Diemelsee
Ticker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)
Woelki zu Richterwahl: Menschenwürde darf nicht zur Diskussion stehen
Köln (KNA) Vor der Wahl der neuen Richter am Bundesverfassungsgericht mahnt der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki die Unantastbarkeit der Menschenwürde an. Sie sei in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben und müsse "ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten", erklärte Woelki am Donnerstagabend. Und weiter: "Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten."
Woelki warnte: "Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben." Am Freitag steht die Wahl von drei Richtern durch den Bundestag an. Der Kardinal schließt sich mit seinen Äußerungen wie weitere Kirchenvertreter der Kritik an der SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf an.
Sie vertritt eine sehr liberale Position in der Abtreibungsfrage. Aus Sicht der Juristin gibt es etwa gute Gründe dafür, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gilt. Auch in Teilen der Union ist Brosius-Gersdorf umstritten.
Woelki erinnerte, bislang sei das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung ein "Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen". Als Christ, Bischof und Staatsbürger hoffe er, dass das Gericht auch künftig "die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen" ausnahmslos weiter schützen und verteidigen werde. Dies verpflichte an diesem Freitag auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als Wahlgremium für die neuen Richter.
Bischof Dieser mahnt vor Richter-Wahl Schutz Ungeborener an
Aachen (KNA) Vor der Wahl der neuen Richter am Bundesverfassungsgericht hat der Aachener Bischof Helmut Dieser den Lebensschutz angemahnt. Am höchsten Gericht des Staates dürften keine Positionen wirkmächtig werden, die dem menschlichen Leben vor der Geburt keine Menschenwürde zuerkennen, erklärte Dieser am Donnerstag. "Die Würde, die das Grundgesetz zuspricht, ist ganz und unteilbar."
Dieser reagierte damit auf Kritik an der SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Sie vertritt eine sehr liberale Position in der Abtreibungsfrage. Aus Sicht der Juristin gibt es etwa gute Gründe dafür, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gilt.
Am Freitag steht die Wahl von drei Richtern durch den Bundestag an. Auch in Teilen der Union ist Brosius-Gersdorf umstritten. Der Bischof appellierte an das freie Gewissen der Bundestagsabgeordneten. Ein Paradigmenwechsel beim Thema Menschenwürde würde zu einer schweren Beeinträchtigung des Gemeinwohls führen. "Der demokratische Grundkonsens unserer Gesellschaft im Bewusstsein unantastbarer Werte, auf denen die Demokratie ruht, würde geschwächt", sagte Dieser. Zudem drohten weitere Gefährdungen schutzbedürftiger menschlicher Existenz.
Papst Leo XIV. fordert ethische Klarheit und Regeln für KI
Vatikanstadt/Genf (KNA) Papst Leo XIV. fordert für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ethische Klarheit und eindeutige Vorgaben. Das geht aus einer Botschaft hervor, die Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin im Auftrag des Papstes an eine Konferenz der International Telecommunication Union (ITU) in Genf sandte. Das Schreiben wurde am Donnerstag im Vatikan veröffentlicht.
Die digitale Revolution verändere das Leben tiefgreifend, so die Erklärung. Sie betreffe nicht nur Kommunikation und Wirtschaft, sondern auch Bildung, Medizin, Kunst, Politik und das Militär. Die Menschheit stehe "an einem Scheideweg". Die Fortschritte der KI verlangten nach Verantwortung und Unterscheidungskraft. KI könne zwar technische Prozesse effizient übernehmen, aber sie könne weder moralisches Urteilsvermögen noch zwischenmenschliche Beziehungen ersetzen.
Papst Leo XIV. ermutige die Konferenzteilnehmer, "ethische Klarheit zu suchen und eine koordinierte Governance von KI auf lokaler und globaler Ebene zu schaffen". Grundlage müsse "die gemeinsame Anerkennung der unantastbaren Würde und der Grundfreiheiten des Menschen" sein.
Caritasverband fühlt sich bei Wehrdienst-Änderung übergangen
Berlin (KNA) Der Deutsche Caritasverband fühlt sich bei den Plänen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) für einen besser bezahlten Wehrdienst übergangen. "Herr Pistorius vergisst die zivilen Freiwilligendienste", sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa dem "Tagesspiegel" (Donnerstag) mit Blick auf die vom Verteidigungsministerium geplante Solderhöhung. "Der Wehrdienst kann und darf nicht gegen die Freiwilligendienste attraktiv werden, sondern mit ihnen gemeinsam."
Aus ihrer Sicht müssen junge Menschen die Wahl zwischen freiwilligem Dienst an der Waffe, freiwilligem Zivilschutz und einem klassischen Freiwilligenjahr haben. "Alle drei Dienste müssen als gleichwertig beworben und gleichberechtigt ausgestaltet werden." Sie seien auch "gleich zu honorieren".
Der neue freiwillige Wehrdienst braucht nach Ansicht von Welskop-Deffaa daher "unverzüglich eine gute Flankierung in einem Freiwilligendienstestärkungsgesetz", in dem ein "Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst für alle" und die "Übernahme der Taschengeld- und Soldzahlungen durch die öffentliche Hand" verankert werde.
Ihren Angaben zufolge leisten aktuell rund 100.000 junge Menschen nach dem Schulabschluss einen Freiwilligendienst: "Diese Zahl ließe sich nach unseren Einschätzungen leicht verdoppeln und mit ihr die Zahl der Freiwilligen im Wehrdienst." Dies könne aber nur gelingen, wenn "die Wehrpflicht als Auffanglösung nicht gebraucht wird, sondern das schwedische Modell eines Freiwilligen Gesellschaftsjahrs erfolgreich umgesetzt wird".
Bildungsforscher: Kruzifix-Urteil führt zu Spaltung
Augsburg (KNA) Der Augsburger Bildungsforscher Klaus Zierer kritisiert das Anti-Kruzifix-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte am Mittwoch entschieden, ein staatliches Gymnasium im Freistaat hätte das Kruzifix auf Forderung zweier Schülerinnen abnehmen müssen. "Es ist ein Irrtum zu glauben, mit dem Abhängen des Kreuzes, das für Menschenwürde und Nächstenliebe steht, Glaubensfreiheit und Toleranz zu sichern. Das Gegenteil ist der Fall: Religiöse Menschen werden gegen Atheisten in Stellung gebracht, Gläubige gegen Ungläubige, Überzeugte gegen Zweifelnde", erklärte Zierer.
Zierer, der an der Universität Augsburg Schulpädagogik lehrt, warnte davor, unter dem Deckmantel der Glaubensfreiheit die geistigen Wurzeln des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags zu kappen. Schulen seien weltanschaulich neutral, aber nicht wertfrei. "Über allem steht die Präambel der Bayerischen Verfassung, wonach eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott zum Trümmerfeld der Nazibarbarei und des Zweiten Weltkrieges geführt hat." In der Bayerischen Verfassung werde zudem explizit die Ehrfurcht vor Gott als zentraler Wert genannt.
Weiter monierte der Wissenschaftler: Während das Anbringen von Regenbogenfahnen immer häufiger eine Berechtigung habe, "wracke" man jahrtausendealte Symbole ab, von denen her das Gemeinwesen lebe. "Aus schulpädagogischer Sicht passt das nicht zusammen", so Zierer. "Es ist den jungen Menschen nicht vermittelbar, warum die einen Symbole erlaubt werden und die anderen nicht."
Der Verwaltungsgerichtshof sah im vorliegenden Fall die Konfrontation mit dem Kruzifix als "Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit". Diese meint die Freiheit, keinen bestimmten Glauben zu haben. "Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert", hieß es. Das anderthalb Meter große Kruzifix sei an einer exponierten Stelle angebracht gewesen.
Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Die bayerischen Regierungsparteien CSU und Freie Wähler kritisierten das Urteil. Bayern sei christlich-abendländisch geprägt, und das Kreuz stehe für Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit.
Laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist in Grund-, Mittel- und Förderschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen. Für Gymnasien gibt es eine solche Regelung nicht.
Das Kreuz, ursprünglich ein antikes Folter- und Hinrichtungsinstrument, ist ein Erkennungszeichen von Christen weltweit. Eine bildliche Darstellung von Jesus Christus am Kreuz bezeichnet man als Kruzifix.
Minister: Rheinland-Pfalz stellt keine AfD-Mitglieder mehr ein
Mainz (KNA) AfD-Mitglieder können künftig keine Karriere mehr beim Land Rheinland-Pfalz machen. Wer nicht mit Überzeugung für die Verfassung einstehe, habe im Dienst des Landes nichts zu suchen, erklärte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag in Mainz. Der öffentliche Dienst sei das Rückgrat des demokratisch verfassten Staates, daher dürften gegenüber den dort Beschäftigten keine Zweifel an der Verfassungstreue bestehen.
Künftig sei bei der Einstellung eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend. Bewerber müssten erklären, dass sie in den vergangenen fünf Jahren keiner extremistischen Organisation angehörten. Auf der entsprechenden Liste soll auch die AfD geführt werden. Wird die Erklärung verweigert und bestehen Zweifel an der Verfassungstreue, kann demnach keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst erfolgen.
Die neue Vorschrift müsse nun noch im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Voraussichtlich in den nächsten Wochen werde sie in Kraft treten, wie ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Das Ministerium hat laut Mitteilung die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue überarbeitet und verschärft. Demnach kann die Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei oder Organisation ein Dienstvergehen darstellen, auch für aktuelle Beschäftigte. Entscheidend sei jedoch der jeweilige Einzelfall. "Bei offensichtlichen Verstößen droht die Entfernung aus dem Dienst", heißt es weiter.
Für Polizisten gelten demnach als Träger des staatlichen Gewaltmonopols noch strengere Anforderungen. Vor der Einstellung gebe es zusätzlich eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung. Neben der allgemeinen Pflicht zur Verfassungstreue seien Polizisten dazu verpflichtet, das Ansehen der Polizei zu wahren und sich im Dienst und privat aktiv für die öffentliche Sicherheit einzusetzen.
Die Verwaltungsvorschrift stärke zudem die Zusammenarbeit von Behörden mit dem Verfassungsschutz. Zusätzlich werde derzeit auch das Landesdisziplinargesetz angepasst, um Verstöße gegen die Treue zur Verfassung konsequenter verfolgen zu können.
"Die Verfassungstreue ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land", betonte Minister Ebling. "Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber."
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