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Erzbistum Paderborn
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© Elizaveta Galitckaia / Shutterstock.com

Sterben und der Schutz des Lebens an seinem Ende

Zu einem guten Leben gehört es für die allermeisten Menschen, an seinem Ende auch in Würde sterben zu können. Gleichzeitig ist die Furcht vor Einsamkeit, Wert- und Nutzlosigkeit, wenn es auf das Ende des Lebens zugeht, weit verbreitet. Groß ist die Angst vor unerträglichen Schmerzen, einer eingeschränkten oder nicht mehr gegebenen freien Selbstbestimmung. Das führt zu ernsten Fragen des Lebens, die auch in Politik und Gesellschaft immer wieder neu kontroverse Debatten hervorbringen. Wie ist es möglich, im Spannungsfeld eines selbstbestimmten Lebens und der scheinbaren Ohnmacht angesichts von Krankheit, Alter und Tod in Würde zu sterben?

Wert allen menschlichen Lebens

Tatsächlich besteht die große Gefahr, dass der Mensch, sollte er aufgrund der individuellen Selbstbestimmung für einen „menschenwürdigen“ Tod am Ende seines Lebens selbst verantwortlich sein, den eigenen Ängsten, der Versuchung zur Resignation und seinen depressiven Stimmungen schutzlos ausgeliefert ist. Kommen äußere Einflüsse und gesellschaftliche Ansprüche hinzu, muss das zwangsläufig zur Überforderung der einzelnen Person führen. „Du sollst nicht töten“ (Ex 20,13; Dtn 5,17), lautet dagegen das fünfte Gebot des biblischen Dekalogs. Es eröffnet einen Raum zum Schutz des menschlichen Lebens. Es ist kein unbarmherziges, abstraktes Prinzip, das einmal vorgegeben ist und dem der leidende Mensch in seiner Not zusätzlich ausgeliefert ist. Vielmehr wahrt dieses Tötungsverbot grundsätzlich die Freiheit der sterbenden Person und ihr Recht auf den eigenen, nicht fremdvorherbestimmten Tod.

Zentrale Bedeutung haben das christliche Bild vom Menschen und seine unantastbare Würde. Darin liegt der Wert allen menschlichen Lebens, ganz gleich in welcher Situation und Lage sich der Mensch befindet, völlig unabhängig von seiner Leistung, Funktion und seinem Nutzen. Das Leben eines jeden Menschen ist unverfügbar und kostbar. Das gilt unbedingt, weil Gott den Menschen als sein Abbild geschaffen hat. Er ist das Leben und das Leben ist Geschenk. Die Menschen verdanken Gott ihr Leben. Zu jeder einzelnen Person sagt Gott sein Ja. Darum will der Mensch von seinem Wesen her mit Recht auch sein Leben leben.

Abbild Gottes

Selbst das durch Krankheit, Behinderung oder Tod gezeichnete Leben hat als menschliches Leben eine unverlierbare Würde. Selbst schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebensvollzugs, vollständige Hilflosigkeit und ein hoher Aufwand an Pflege und Betreuung können es unter keinen Umständen rechtfertigen, den betroffenen Menschen die Würde abzusprechen oder ihre Würde als eingeschränkt anzusehen.

Angewiesensein auf fremde Hilfe und körperliche Schwäche sind nicht menschenunwürdig, sondern eine Signatur des menschlichen Daseins, die im kranken Menschen besonders deutlich wird. Indem die moralischen Schranken akzeptiert werden, die durch das Tötungsverbot und das christliche Liebesgebot – „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ (Mk 12,31) – im Blick auf das Lebensende des Menschen gesetzt sind, wird die Wahrheit unserer eigenen Endlichkeit anerkannt.

Jeder Mensch, wie immer er ist – gesund oder krank, mit hoher oder mit geringer Lebenserwartung, produktiv oder eine Belastung darstellend – ist und bleibt Abbild Gottes. Die Überzeugung, dass nicht eigene aktuelle Fähigkeiten, sondern Gottes Annahme und Berufung dem Menschen Gottebenbildlichkeit und damit seine Würde verleihen, hat sich gerade vor dem Hintergrund drohender Vereinsamung und sozialer Desintegration gegenüber dem kranken, behinderten und sterbenden Leben zu bewähren.

Sterben in Würde

Geht es um Sterben und Tod, braucht der Mensch Zuwendung, Hilfe, Schutz und Trost. Aus christlicher Sicht drückt sich das vor allem darin aus, dass der Tod zugelassen und das Sterben in Würde ermöglicht wird. Steht die Situation von Sterben und Tod unabänderlich bevor, sind Sterbende zu begleiten. Sie sollen „an der Hand eines Menschen sterben und nicht durch sie“. Erforderlich sind Humanität und Solidarität. Darum ist das Erzbistum Paderborn auch ausdrücklich gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung. Es hält den künstlich herbeigeführten Tod in der Endphase des Lebens für keine Lösung und keinesfalls für eine ärztliche Dienstleistung. Zudem dürfen Menschen zu keinem Zeitpunkt aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation das Gefühl haben, ihrem Umfeld oder der Gesellschaft in irgendeiner Weise zur Last zu fallen. Innerer wie äußerer Druck ist von Alten, Pflegebedürftigen und Schwerkranken fernzuhalten. Stattdessen sollte bei der Begleitung bis zum Tod das Leitbild des natürlichen Todes als normativ angesehen werden.

Als besonders hilfreich und zielführend können die medizinische und pflegerische Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen angesehen werden. Dabei darf es nicht um Sterbeverlängerung, sondern um eine erträgliche und als Gewinn erfahrbare Lebensverlängerung nach den gegebenen Möglichkeiten gehen. Das Erzbistum Paderborn beteiligt sich mit seinen Einrichtungen daran. Viele haupt- und ehrenamtlich Tätige im Palliativ- und Hospizdienst leisten eine wertvolle Arbeit und stehen den Menschen im Sterben bei. Wünschenswert wäre es, wenn seitens der Politik und der Gesellschaft eine flächendeckende Palliativversorgung und Hospizarbeit in ambulanten wie stationären Einrichtungen weiter gefördert und ausgebaut würden. Eine wichtige kirchliche Aufgabe bleibt dabei die intensive seelsorgliche Betreuung von Sterbenden, ihren Angehörigen und ihrem Umfeld.

Hospiz - Idee und Verbreitung im Erzbistum Paderborn

  • Die Hospizidee ist ein Konzept ganzheitlicher Begleitung sterbender und schwer erkrankter Menschen am Lebensende sowie der ihnen nahestehenden Personen.
  • Die Hospizidee steht dafür, Sterben als einen Teil des Lebens anzunehmen und jedem Menschen sein eigenes Sterben zu ermöglichen, würdevoll und unabhängig davon, woran und wo ein Mensch stirbt.
  • Integration der Hospizidee bedeutet, überall wo Menschen sterben – in Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen, zu Hause oder in stationären Hospizen – menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen bzw. entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • Elemente der Hospizarbeit sind:

-Beratung und psychosoziale Begleitung

-palliativmedizinische und -pflegerische Betreuung

-seelsorgliche Begleitung

-spirituelle Angebote

-letzter Dienst am Verstorbenen und Verabschiedung

-Begleitung von Trauernden

  • Hierzu stehen vielfältige Dienste und Einrichtungen der hospizlichen Begleitung und palliativen Versorgung zur Verfügung, die dem Diözesancaritasverband angeschlossenen sind:

-21 Ambulante Hospizdienste und Hospizinitiativen

-8 Stationäre Hospize

-1 Kinder- und Jugendhospiz

-20 Ambulante Palliativpflegedienste

  • Im November 1998 wurde im Auftrag des damaligen Erzbischofs Johannes Joachim Degenhardt die „Arbeitsgemeinschaft Hospizbewegung im Erzbistum Paderborn“ als Unterstützung der wachsenden Hospizidee gegründet.
  • Die Arbeitsgemeinschaft dient durch ihre Mitglieder unheilbar Kranken und Sterbenden – unabhängig von ihrer Abstammung, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihrer politischen Auffassungen und ihres Glaubens bzw. ihrer Weltanschauung und ihres Geschlechts. Im Mittelpunkt steht der sterbende Mensch mit seiner Würde, seinen Bedürfnissen und Rechten. Aber auch die ihm An- und Zugehörigen brauchen Zuwendung auf vielfältige Art und oft auch noch in der Trauerzeit.
  • Die Arbeitsgemeinschaft sieht das Leben als natürliche Einheit von seinem Beginn bis zum Tode. Ihre Bemühungen zielen vor allem auf ärztliche und pflegerische Fürsorge, psychosoziale und spirituelle Begleitung.
  • Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, den Hospizgedanken in allen katholischen Einrichtungen, insbesondere Krankenhäusern, Altenhilfeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Behinderteneinrichtungen zu festigen und zu vertiefen. Dazu gilt es, den Dialog und Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander sowie mit den oben genannten Einrichtungen zu fördern. Gemeinsame Anliegen der Mitglieder sollen gebündelt und unterstützt werden.
  • Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind dem Caritasverband für das Erzbistum angeschlossene Träger von:

-stationären Hospizen,

-Krankenhäusern mit Palliativstationen,

-ambulanten Hospizdiensten,

-Hospizinitiativen und -gruppen,

-ambulanten Palliativpflegediensten.

Ansprechperson: Christopher Durst

Kontakt
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+49 (0)5251 125-0
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