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Erzbistum Paderborn
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© Younes Stiller Kraske / Shutterstock.com

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist die wichtigste Finanzierungsquelle für die Kirchen in Deutschland. Kirchenmitglieder finanzieren damit die gesellschaftlichen Aufgaben ihrer Kirche mit – das ist der Garant, damit Kirche unabhängige Entscheidungen treffen kann, die nicht von einzelnen Geldgebern beeinflusst sind. Gleichzeitig sind kirchliche Organisationen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Geld verpflichtet, das ihnen von ihren Mitgliedern anvertraut wird.

Bei der Erhebung der Kirchensteuer arbeitet die Kirche in Deutschland mit dem Staat zusammen: Die Finanzämter erheben die Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommenssteuer, von der die Kirchensteuer in der Regel neun Prozent beträgt (acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg). Die Kirchen erhalten die Kirchensteuer weitergeleitet – das Erzbistum Paderborn bekommt beispielsweise für jeden kirchensteuerpflichtigen Katholiken, der hier seinen Wohnsitz hat, die entsprechende Kirchensteuer. Für die Erhebung bezahlen die Kirchen den Finanzämtern eine Gebühr – zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens. Der Vorteil: Die Kirchen müssen keine eigene Kirchensteuerverwaltung aufbauen.

Kirchensteuern zahlen nur die Katholiken, die lohn- und einkommensteuerpflichtig und damit wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Wie die Kirchensteuermittel in einem Bistum verteilt werden, entscheidet nicht allein der Bischof, sondern auch das Gremium des Kirchensteuerrates mit gewählten, fachkundigen, ehrenamtlichen Vertretern.

Die wichtigsten Hintergründe rund um das Thema Kirchensteuer inklusive nützlicher Links und Hinweise hat das Erzbistum Paderborn in einer Präsentation zusammengefasst.

Hintergrund: Wie kam es zur Kirchensteuer-Finanzierung in Deutschland?

Als 1803 im Zuge der Säkularisation die Kirche auf deutschem Gebiet in weiten Teilen enteignet worden war, wurden die einzelnen deutschen Länder zu Staatsleistungen verpflichtet, die den Kirchen ermöglichen sollten, ihren Auftrag weiterhin wahrnehmen zu können. Im 19. Jahrhundert wurde diese Pflicht von vielen Ländern auf die Kirchenmitglieder verteilt. Rechtlich ist die Erhebung der Kirchensteuer in der Verfassung verankert und kann von sämtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wahrgenommen werden, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind.

Kontakt bei Anliegen zur Kirchensteuer

Domplatz 3, 33098 Paderborn

Tel. (0 52 51) 1 25-12 25

E-Mail: steuerwesen@erzbistum-paderborn.de

Kirchensteuer – auf einen Blick

Wie wird die Kirchensteuer eingezogen?

Die Finanzämter erheben die Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommenssteuer.

Wie hoch ist der Kirchensteuerhebesatz?

Die Kirchensteuer beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer eines Kirchenmitglieds. In Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent.

Wofür wird das Geld ausgegeben?

Durch die Kirchensteuer tragen die Kirchenmitglieder dazu bei, dass Kirche viel Gutes bewirken kann: Die Kirchensteuermittel werden vollständig für die gesellschaftlichen Aufgaben der Kirche eingesetzt. Der Großteil wird für Seelsorge in den Pfarrgemeinden, aber auch in Bereichen wie der Krankenhaus-, Gefängnis- oder Notfallseelsorge ausgegeben. Ebenso werden die finanziellen Ressourcen dafür verwendet, den Bereich Schulen und Bildung, Soziales oder Initiativen und Projekte in der Weltkirche zu fördern und zu stärken.

Kirchensteuerteilerlass

Für bestimmte außerordentliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (zum Beispiel Abfindungszahlungen bei Verlust des Arbeitsplatzes) gewährt das Erzbistum Paderborn auf Antrag einen sogenannten Kirchensteuerteilerlass.

Einer Informationsschrift, die gemeinsam von den Landeskirchen und (Erz-)Bistümern in Nordrhein Westfalen herausgegeben wurde, können Details zum Antragsverfahren entnommen werden. Um den Antrag zu erleichtern, kann auf ein Formular zurückgegriffen werden.

Kontakt: Domplatz 3, 33098 Paderborn,
Tel.: (0 52 51) 1 25 – 12 82,  (0 52 51) 1 25 – 15 47
E-Mail: steuerwesen@erzbistum-paderborn.de

Finanzierung der Aufgabenbereiche aus Kirchensteuern und Kapitalerträgen

 

Stand: Geschäftsjahr 2022

Informationen zum Datenschutz: Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Kirchensteuer

Die Kirchensteuerverwaltung obliegt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich den staatlichen Finanzbehörden. Für die Bürgerinnen und Bürger im Erzbistum Paderborn, die kirchensteuerpflichtig sind, ist die Stabsstelle Steuern im Erzbischöflichen Generalvikariat Anlaufstelle, wenn sie gegen den Kirchensteuerbescheid Einspruch einlegen oder Anträge stellen möchten, zum Beispiel auf Erstattung, Stundung, Erlass oder Kappung der Kirchensteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

 

 
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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