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Hilfe bei geistlichem Missbrauch

Eine systematische Beschäftigung mit dem Thema geistlicher Missbrauch gibt es erst seit wenigen Jahren. Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Jahr 2023 die Arbeitshilfe „Missbrauch geistlicher Autorität“ herausgegeben.

Für das Erzbistum Paderborn wurde eine diözesane Verfahrensordnung und eine Handreichung für den Umgang mit geistlichem Missbrauch erarbeitet. Gegenstand beider Dokumente ist der Missbrauch von geistlicher Autorität in pastoralen Kontexten. Es geht dabei um seelsorgliche Beziehungen im weiteren Sinn, die klar zu unterscheiden sind von dienstrechtlichen Beziehungen.

Innerhalb genereller pastoraler Kontexte gibt es verschiedene konkrete Gefährdungskontexte für geistlichen Missbrauch. Für alle Kontexte gilt: Menschen auf der Gottsuche oder in persönlichen Wachstumsprozessen erwarten in kirchlichen Kontexten Unterstützung und Hilfe. Durch die dafür nötige Offenheit und das Vertrauen in die geistliche Begleitung entsteht eine Verletzlichkeit, die für manipulative Einflussnahme ausgenutzt werden kann. Die Missachtung der geistlichen Selbstbestimmung ist ein Grundmerkmal des Missbrauch geistlicher Autorität. Die Arbeitshilfe der Bischofskonferenz unterscheidet weitere Merkmale, die bei der Einordnung von Missbrauchserfahrungen helfen können:

  • Manipulation und Verletzung der spirituellen Autonomie
  • Kontrolle der Kommunikation und Information
  • Exklusivitätsansprüche der Gruppe oder Verantwortlichen
  • Ideologisierung religiöser Wertvorstellungen und Praktiken.

Auf Basis der DBK-Arbeitshilfe werden für das Erzbistum Paderborn vier pastorale Handlungsfelder beschrieben, in denen es zu Missbrauch geistlicher Autorität kommen kann.

Geistliche Begleitung und Exerzitien

Seelsorgliche Beziehungen in geistlicher Begleitung (Exerzitien etc.) sind in besonderer Weise von einem asymmetrischen Vertrauensverhältnis geprägt. Wer sich seelsorglich begleiten lässt, öffnet sein Herz, gewährt Einblick in sein Glaubensleben und seine Suche nach Sinn und Orientierung, und gibt sehr persönliche Dinge preis. Es liegt in der Verantwortung der Seelsorgerin/des Seelsorgers, die daraus resultierende Verletzlichkeit zu erkennen, und Grenzverletzungen zu vermeiden.

Verbindliche Formen gemeinschaftlichen religiösen Lebens

In Ordensgemeinschaften, Säkularinstituten und geistlichen Gemeinschaften wird der Glaube in verbindlichen Gemeinschaftsformen gelebt. Ähnlich ist es bei Ausbildungskontexten wie im Priesterseminar oder vergleichbaren Einrichtungen.

Begegnungen und Beziehungen im pastoralen Kontext

In allen pastoralen Kontexten kommt es zu Begegnungen und Beziehungen, die der persönlichen Glaubensentwicklung und Reifung dienen sollen. Das ist nicht nur bei Einzelseelsorge, Sakramentenpastoral und Beichtgesprächen der Fall. Auch Gruppen, Verbände und Gremien verfolgen dieses Ziel. Zu denken ist konkret an kirchliche Kinder- und Jugendarbeit, Schulseelsorge, Studierendenseelsorge, Krankenhausseelsorge, Gefängnisseelsorge, Seniorenarbeit oder andere Zielgruppenarbeit, aber auch an pastorale Arbeit in sozialen Einrichtungen und Bildungsstätten etc.

Gruppenereignisse

Pastorales Tun – vor allem auch im Kontext der ‚Neuevangelisierung‘ – ist immer häufiger geprägt von charismatisch geprägten Großveranstaltungen und religiösen Events. Lokal wird die Atmosphäre und die für solche Treffen charakteristische Verkündigung aufgegriffen in Gebetsgruppen, Glaubenskursen und Jüngerschaftsschulen. Religiöse Gemeinschaftserfahrungen, die hier gemacht werden, sind teilweise punktuell. Jedoch werden diese Ereignisse auf einer emotionalen Ebene, gerade auch von jungen Menschen, als äußerst intensiv erfahren.

Beauftragter für den Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch geistlicher Autorität

Seit Juni 2025 gibt es im Erzbistum Paderborn die neu geschaffene Stelle des Beauftragten für den Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch geistlicher Autorität. Rainer Fromme wurde für diese Stelle beauftragt.

Die Aufgaben des Beauftragten für den Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch geistlicher Autorität reichen von der Dokumentation von Hinweisen auf geistlichen Missbrauch bis zur Unterstützung von Betroffenen geistlichen Missbrauchs.

Enthält ein Fall sowohl Aspekte sexuellen als auch geistlichen Missbrauchs, so wird er, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den beauftragten Personen, federführend durch den Interventionsbeauftragten bearbeitet. Der Beauftragte für geistlichen Missbrauch und der Interventionsbeauftragte arbeiten eng zusammen. Ebenso findet eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Stellen wie der Koordinierungsstelle Prävention, dem Ordensreferat der Beschwerdestelle oder dem Bereich Recht im Generalvikariat statt.

Zeitgleich mit dem Amtsantritt von Rainer Fromme als Beauftragtem für den Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch geistlicher Autorität wurde die entsprechende Verfahrensordnung in Kraft gesetzt. Sie bildet das Fundament für den Dienst des Beauftragten. Ergänzt wird die Stelle durch zwei unabhängige Ansprechpersonen, die noch benannt werden.

© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Rainer Fromme

Beauftragter für Verdachtsfälle von Missbrauch geistlicher Autorität

Beraterstab

Gemeinsam mit dem Beauftragten für geistlichen Missbrauch als Vorsitzendem bilden die beiden Ansprechpersonen für geistlichen Missbrauch und der Interventionsbeauftragte einen Beraterstab. Über diese Personen hinaus ernennt der Erzbischof von Paderborn weitere fachlich und persönlich geeignete Personen als Mitglieder. Dies können Personen sein mit psychiatrisch-therapeutischem, pastoralem, juristischem und kirchenrechtlichem Sachverstand und fundierter fachlicher Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit mit Betroffenen geistlichen Missbrauchs. Dem Beraterstab können auch von geistlichem Missbrauch Betroffene angehören.

© Maria Aßhauer / Erzbistum Paderborn

Im Interview: Beauftragter Rainer Fromme und Ordensreferentin Dr. Rosel Oehmen-Vieregge

Wieso braucht es (jetzt) die Stelle eines Beauftragten für geistlichen Missbrauch im Erzbistum Paderborn?

Dr. Rosel Oehmen-Vieregge

Die zunehmende Dokumentation und Analyse zahlreicher Berichte von Betroffenen haben im letzten Jahrzehnt gezeigt: Missbrauch geistlicher Autorität geschieht auch unabhängig von sexuellem Missbrauch – sowohl Erwachsene, Frauen wie Männer, aber auch Kinder und Jugendliche können davon betroffen sein. Sexueller und geistlicher Missbrauch sind zwei unterschiedliche Formen von Machtmissbrauch, aber in ihren Auswirkungen durchaus zu vergleichen. Die Traumatisierungen und Leiderfahrungen können ähnlich gravierend sein.

Die Stelle des Beauftragten für den Missbrauch geistlicher Autorität ist die Antwort auf einen steigenden Bedarf an Beratung und Unterstützung betroffener Menschen. Es geht um Maßnahmen gegen missbräuchliches Handeln von Seelsorgenden und nicht zuletzt um vielfältige Prävention – von Fortbildungsangeboten für das Pastorale Personal bis zum möglichen Verbot für eine geistliche Gemeinschaft, weiterhin im Erzbistum tätig zu sein.

Wie kam es zur Errichtung der Stelle des Beauftragten?

Dr. Rosel Oehmen-Vieregge

Ein wichtiger Meilenstein war 2023 die Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz zum Missbrauch geistlicher Autorität. Vorausgegangen sind eine von der DBK veranstaltete Fachtagung und die Einrichtung einer digitalen Anlaufstelle für Frauen, die in Kirche und Orden Gewalt erfahren haben, ebenfalls durch die DBK.

Im Erzbistum Paderborn wurde 2019 geistlicher Missbrauch auf einer Tagung thematisiert. Als Theologin und Ordensreferentin habe ich mich wissenschaftlich und fallbezogen mit der Thematik auseinandergesetzt und konnte dies in Veranstaltungen für viele Zielgruppen in der Fläche unseres Erzbistums weitergeben. 2023 machte ein Netzwerktreffen Handlungsbedarf deutlich, um eine fallbezogene Arbeit mit klaren diözesanen Zuständigkeiten und Strukturen zu ermöglichen, die die DBK-Arbeitshilfe empfiehlt. Die von der damaligen Bistumsleitung einberufene AG „Maßnahmen gegen Geistlichen Missbrauch und Machtmissbrauch an Erwachsenen in der Kirche“ startete im September 2023 unter meiner Leitung. Daraus entstanden sind eine Verfahrensordnung und ein Grundlagentext zum geistlichen Missbrauch in unterschiedlichen Seelsorge-Kontexten, Empfehlungen für die Prävention und die Weiterarbeit am Thema.

Herr Fromme, welche beruflichen Erfahrungen bringen Sie in Ihre neue Aufgabe als Beauftragter ein?

Rainer Fromme

Beruflich bin ich seit über 20 Jahren auf der Mittleren Ebene des Erzbistums aktiv. Als Dekanatsreferent habe ich mit Haupt- und Ehrenamtlichen zusammengearbeitet und so alle relevanten Strukturen und Netzwerke in unserem Erzbistum gut kennengelernt. Das wird mir sicherlich zugutekommen. Im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums zum „Master of Counseling“ habe ich mich zum Ehe-, Familien- und Lebensberater ausbilden lassen und dann auch – neben meiner Dekanatstätigkeit – als Berater in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung des Erzbistums gearbeitet. Durch die Begleitung zahlreicher Paare, Familien und Einzelner ist mir die Arbeit mit Menschen in Krisen vertraut. Hier bin ich durch die Beratung von Betroffenen auch erstmals auf das Thema „Geistlicher Missbrauch“ aufmerksam geworden.

Was sind die typischen Aufgaben des Beauftragten?

Rainer Fromme

Die Aufgaben des Beauftragten sind in der „Verfahrensordnung zum Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch geistlicher Autorität“ und in der Stellenbeschreibung geregelt. Grundlegend ist es, Hinweise auf geistlichen Missbrauch entgegenzunehmen, zu dokumentieren und das entsprechende Verfahren zu führen. Dazu gehört, mit den Betroffenen zu sprechen und sich mit den Ansprechpersonen und einem Beraterstab auszutauschen, um geeignete Maßnahmen einzuleiten – Ansprechpersonen und Beraterstab sind noch zu besetzen.

Zudem bin ich „Thementräger“, um ein Bewusstsein für Hintergründe und Dynamiken von geistlichem Missbrauch in der Fläche des Erzbistums zu schaffen. Dafür wird es wichtig sein, das Thema in die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Pastoralen Personals zu implementieren und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Was ist Ihnen bei Ihrer Arbeit besonders wichtig?

Rainer Fromme

Im Zentrum meiner Arbeit stehen die Betroffenen. Ich möchte ihnen die Möglichkeit geben, über ihre Erfahrungen zu sprechen und Hilfe bei der Aufarbeitung des Erlebten zu bekommen. Hier wird es zentral sein, ein Netzwerk unterschiedlicher Hilfssysteme aufzubauen, um bei Bedarf an geeignete Stellen weitervermitteln zu können. Besonders wichtig sind mir auch Vertrauen und Transparenz im Verfahren. Betroffene sollten zu jeder Zeit über die jeweiligen Schritte im Verfahren in Kenntnis gesetzt werden.

Gerade am Anfang wird es wesentlich sein, zu beurteilen, wann es sich um Missbrauch geistlicher Autorität handelt und wann es um andere Sachverhalte geht. Wir werden niemandem gerecht, wenn jeder Konflikt zum geistlichen Missbrauch erklärt und der Begriff inflationär verwendet wird. Am Ende schadet dies nur denen, die geistlichen Missbrauch erlebt haben. Es gibt inzwischen klare Kriterien, die unter anderem in den Leitlinien der DBK beschrieben werden.

Können Sie einige Beispiele für diese Kriterien nennen?

Dr. Rosel Oehmen-Vieregge

Eine einheitliche Definition für geistlichen Missbrauch gibt es nicht. Die DBK-Arbeitshilfe benennt aber eine Vielzahl von Kriterien, die sich in Kategorien zusammenfassen lassen: Missbrauch geistlicher Autorität liegt vor, wenn die spirituelle Autonomie des Menschen manipuliert oder verletzt wird. Auch die Kontrolle der Kommunikation und Information sowie Exklusivitätsansprüche der Gruppe oder von Verantwortlichen sind Kriterien, ebenso wie die Ideologisierung religiöser Wertvorstellungen und Praktiken.

Wo sind typische Gefährdungskontexte für geistlichen Missbrauch?

Dr. Rosel Oehmen-Vieregge

Wenn Menschen in persönlichen Reifeprozessen Hilfe suchen, dann brauchen sie Offenheit und Vertrauen gegenüber den begleitenden Personen. Das kann die Widerstandsfähigkeit beim Hilfesuchenden mindern und zur dominanten Einflussnahme beim Helfenden führen. Solche Situation können im kirchlichen Kontext unter Umständen in der geistlichen Begleitung oder bei Exerzitien entstehen. Auch Begegnungen in Seelsorge-Kontexten können ein Gefährdungsrisiko beinhalten, ebenso emotional stark aufgeladenen Gruppenereignisse. Dies ist aber keinesfalls verallgemeinerbar, sondern hängt von vielen Faktoren ab.

Rainer Fromme

Seelsorgliche Begleitung sollte stets die Freiheit des Einzelnen achten und ein offener Suchprozess sein. Es geht also um individuelles Wachstum und persönliche Reife. Dort, wo eher das Gegenteil eintritt, nämlich Druck und Enge, sollten sowohl Begleiter als auch Ratsuchende skeptisch werden und diese Wahrnehmung zum Anlass einer kritischen Überprüfung des Prozesses nehmen.

In den sozialen Medien sind immer mehr christliche Influencer aktiv. Welches Gefährdungspotenzial für spirituellen Missbrauch sehen Sie darin?

Rainer Fromme

Ich finde schon das Wort „Influencer“, also „Beeinflusser“, im Zusammenhang mit Spiritualität äußerst schwierig. Nimmt man die spirituelle Selbstbestimmung eines Menschen ernst, verbietet sich Beeinflussung. Ich würde im besten Fall von Begleitung oder Beratung sprechen. Das setzt eine gewisse Distanz zum eigenen Erfahrungshintergrund voraus.

Und da wird es schwierig: Influencer schildern oft persönliche, existentielle Erlebnisse und gehen davon aus, dass diese für andere reproduzierbar sein können. Spirituelle Erfahrungen lassen sich aber nicht fotokopieren und beliebig vervielfältigen. Beim Thema Spiritualität geht es eben nicht um ein DIY-Projekt oder Beauty-Tipps, sondern um einen persönlichen geistlichen Prozess. Spirituelle Suche ist immer individuell und in erster Linie ein Beziehungsgeschehen zwischen Gott und mir. Hier von sich auf andere zu schließen, wie es Influencer oft tun, ist also schwierig, wenn nicht gar gefährlich. So kann es zu Manipulation und der Erzeugung von Erwartungen kommen, die beim Konsumenten Druck ausüben und Gefühle der Unzulänglichkeit erzeugen.

Dazu habe ich in vielen Fällen Anfragen an die Fachlichkeit und Qualität mancher Kanäle. Jeder und jede kann sich zum „Sinnfluencer“ oder „Christfluencer“ erklären, auch ohne eine theologische oder seelsorgliche Ausbildung. Teilweise finden wir in den Beiträgen, vor allem aus dem evangelikalen Spektrum, eine fundamentalistische Bibelauslegung, theologisches Schwarz-Weiß-Denken oder Wissenschaftsfeindlichkeit. Dies wären für mich klare Indikatoren für missbräuchlichen Content.

Als Alternative sehe ich hier die großen christlichen Kirchen in der Verantwortung, mit ihren Kanälen ein Gegengewicht zu bilden: Es geht darum, Orientierung zu geben, theologisch handfest zu argumentieren und Räume für geistliches Wachstum zu eröffnen. Mein Eindruck ist, dass das Erzbistum Paderborn mit seinen Social-Media-Kanälen hier auf einem sehr guten Weg ist: theologisch ausgewogen, an der Lebenswelt der Menschen orientiert und immer auch mit einem Augenzwinkern statt mit erhobenem Zeigefinger.

Wie ist die Zusammenarbeit mit den Teams Intervention, Prävention oder dem Beschwerdemanagement angelegt?

Rainer Fromme

Grundsätzlich arbeiten die Teams fachlich unabhängig. Es ist wichtig, die Sachverhalte inhaltlich sauber voneinander zu unterscheiden. Da es aber auch Überschneidungen geben dürfte, tauschen sich die Teams regelmäßig aus. Jeder Fall, der den Bereich der sexualisierten Gewalt tangiert, wird vom Team Intervention bearbeitet. Die Leitungen der Beschwerdestelle und des Teams Intervention arbeiten laut Verfahrensordnung auch im Beraterstab „Geistlicher Missbrauch“ mit.

Welche Aspekte der Arbeit können für Betroffene eine konkrete Hilfe sein?

Rainer Fromme

Das kann ich zunächst nur vermuten, weil abzuwarten bleibt, was die Betroffenen jeweils für sich als hilfreich erleben. Ich kann mir vorstellen, dass es entlastend ist, mit einer vertrauensvollen Person über das Erlebte sprechen und dem erfahrenden Leid einen Namen geben zu können. Dann wird es unterschiedlich sein, was die Betroffenen wünschen. Einigen wird es ausreichen, sich ihre Erfahrungen von der Seele reden zu können, andere benötigen vielleicht eine längerfristige seelsorgliche Begleitung oder Therapie. Für wieder andere mag es wichtig sein, dass der Beschuldigte zur Rechenschaft gezogen wird und Konsequenzen erfährt. Ich rechne damit, dass jeder Fall hier anders gelagert ist.

Was können Sie Betroffenen sagen, die sich scheuen, sich zu melden und ihre Leiderfahrungen für die Aufarbeitung zugänglich zu machen?

Rainer Fromme

Grundsätzlich steht es jedem Betroffenen völlig frei, seine Erfahrungen zu teilen oder nicht. Wir machen ein Angebot, möchten aber keinen Druck auf Betroffene ausüben. Wer sich bei mir als Beauftragter oder den noch zu benennenden Ansprechpersonen melden möchte, um seine Erfahrungen zu teilen, soll wissen, dass dies in einem vertrauensvollen, diskreten, wertschätzenden und empathischen Rahmen geschieht. Wenn Menschen sich mit Leiderfahrungen melden, sollen sie im Kontakt mit uns eine andere, positive Erfahrung mit Kirche machen. Das ist mein persönlicher Anspruch.

Ein Zwischenerfolg Ihrer Arbeit in den nächsten fünf Jahren wäre …

Rainer Fromme

… dass möglichst viele Betroffene sich ermutigt fühlen, sich an mich oder die Ansprechpersonen zu wenden. Wir bekommen dadurch die Möglichkeit, Hilfe für die Betroffenen zu vermitteln und haben zudem eine größere Chance, andere davor zu schützen, Betroffene zu werden. Dafür wird es wichtig sein, das Thema „Missbrauch geistlicher Autorität“ im Erzbistum bekannter zu machen und ein Bewusstsein für ein professionelles Handeln zu schaffen. Es wäre daher mein Ziel, dass das Thema spätestens in fünf Jahren fest in der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Pastoralen Personals implementiert ist.

Vielen Dank!

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