logocontainer-upper
Erzbistum Paderborn
logocontainer-lower

Hilfe bei geistlichem Missbrauch

Eine systematische Beschäftigung mit dem Thema geistlicher Missbrauch gibt es erst seit wenigen Jahren. Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Jahr 2023 die Arbeitshilfe „Missbrauch geistlicher Autorität“ herausgegeben.

Für das Erzbistum Paderborn wurde eine diözesane Verfahrensordnung und eine Handreichung für den Umgang mit geistlichem Missbrauch erarbeitet. Gegenstand beider Dokumente ist der Missbrauch von geistlicher Autorität in pastoralen Kontexten. Es geht dabei um seelsorgliche Beziehungen im weiteren Sinn, die klar zu unterscheiden sind von dienstrechtlichen Beziehungen.

Innerhalb genereller pastoraler Kontexte gibt es verschiedene konkrete Gefährdungskontexte für geistlichen Missbrauch. Für alle Kontexte gilt: Menschen auf der Gottsuche oder in persönlichen Wachstumsprozessen erwarten in kirchlichen Kontexten Unterstützung und Hilfe. Durch die dafür nötige Offenheit und das Vertrauen in die geistliche Begleitung entsteht eine Verletzlichkeit, die für manipulative Einflussnahme ausgenutzt werden kann. Die Missachtung der geistlichen Selbstbestimmung ist ein Grundmerkmal des Missbrauch geistlicher Autorität. Die Arbeitshilfe der Bischofskonferenz unterscheidet weitere Merkmale, die bei der Einordnung von Missbrauchserfahrungen helfen können:

  • Manipulation und Verletzung der spirituellen Autonomie
  • Kontrolle der Kommunikation und Information
  • Exklusivitätsansprüche der Gruppe oder Verantwortlichen
  • Ideologisierung religiöser Wertvorstellungen und Praktiken.

Auf Basis der DBK-Arbeitshilfe werden für das Erzbistum Paderborn vier pastorale Handlungsfelder beschrieben, in denen es zu Missbrauch geistlicher Autorität kommen kann.

Geistliche Begleitung und Exerzitien

Seelsorgliche Beziehungen in geistlicher Begleitung (Exerzitien etc.) sind in besonderer Weise von einem asymmetrischen Vertrauensverhältnis geprägt. Wer sich seelsorglich begleiten lässt, öffnet sein Herz, gewährt Einblick in sein Glaubensleben und seine Suche nach Sinn und Orientierung, und gibt sehr persönliche Dinge preis. Es liegt in der Verantwortung der Seelsorgerin/des Seelsorgers, die daraus resultierende Verletzlichkeit zu erkennen, und Grenzverletzungen zu vermeiden.

Verbindliche Formen gemeinschaftlichen religiösen Lebens

In Ordensgemeinschaften, Säkularinstituten und geistlichen Gemeinschaften wird der Glaube in verbindlichen Gemeinschaftsformen gelebt. Ähnlich ist es bei Ausbildungskontexten wie im Priesterseminar oder vergleichbaren Einrichtungen.

Begegnungen und Beziehungen im pastoralen Kontext

In allen pastoralen Kontexten kommt es zu Begegnungen und Beziehungen, die der persönlichen Glaubensentwicklung und Reifung dienen sollen. Das ist nicht nur bei Einzelseelsorge, Sakramentenpastoral und Beichtgesprächen der Fall. Auch Gruppen, Verbände und Gremien verfolgen dieses Ziel. Zu denken ist konkret an kirchliche Kinder- und Jugendarbeit, Schulseelsorge, Studierendenseelsorge, Krankenhausseelsorge, Gefängnisseelsorge, Seniorenarbeit oder andere Zielgruppenarbeit, aber auch an pastorale Arbeit in sozialen Einrichtungen und Bildungsstätten etc.

Gruppenereignisse

Pastorales Tun – vor allem auch im Kontext der ‚Neuevangelisierung‘ – ist immer häufiger geprägt von charismatisch geprägten Großveranstaltungen und religiösen Events. Lokal wird die Atmosphäre und die für solche Treffen charakteristische Verkündigung aufgegriffen in Gebetsgruppen, Glaubenskursen und Jüngerschaftsschulen. Religiöse Gemeinschaftserfahrungen, die hier gemacht werden, sind teilweise punktuell. Jedoch werden diese Ereignisse auf einer emotionalen Ebene, gerade auch von jungen Menschen, als äußerst intensiv erfahren.

Beauftragter für den Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch geistlicher Autorität

Seit Juni 2025 gibt es im Erzbistum Paderborn die neu geschaffene Stelle des Beauftragten für den Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch geistlicher Autorität. Rainer Fromme wurde für diese Stelle beauftragt.

Die Aufgaben des Beauftragten für den Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch geistlicher Autorität reichen von der Dokumentation von Hinweisen auf geistlichen Missbrauch bis zur Unterstützung von Betroffenen geistlichen Missbrauchs.

Enthält ein Fall sowohl Aspekte sexuellen als auch geistlichen Missbrauchs, so wird er, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den beauftragten Personen, federführend durch den Interventionsbeauftragten bearbeitet. Der Beauftragte für geistlichen Missbrauch und der Interventionsbeauftragte arbeiten eng zusammen. Ebenso findet eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Stellen wie der Koordinierungsstelle Prävention, dem Ordensreferat der Beschwerdestelle oder dem Bereich Recht im Generalvikariat statt.

Zeitgleich mit dem Amtsantritt von Rainer Fromme als Beauftragtem für den Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch geistlicher Autorität wurde die entsprechende Verfahrensordnung in Kraft gesetzt. Sie bildet das Fundament für den Dienst des Beauftragten. Ergänzt wird die Stelle durch zwei unabhängige Ansprechpersonen, die noch benannt werden.

Beraterstab

Gemeinsam mit dem Beauftragten für geistlichen Missbrauch als Vorsitzendem bilden die beiden Ansprechpersonen für geistlichen Missbrauch und der Interventionsbeauftragte einen Beraterstab. Über diese Personen hinaus ernennt der Erzbischof von Paderborn weitere fachlich und persönlich geeignete Personen als Mitglieder. Dies können Personen sein mit psychiatrisch-therapeutischem, pastoralem, juristischem und kirchenrechtlichem Sachverstand und fundierter fachlicher Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit mit Betroffenen geistlichen Missbrauchs. Dem Beraterstab können auch von geistlichem Missbrauch Betroffene angehören.

Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0