Nach dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (Vermögensverwaltungsgesetz) vom 24. Juli 1924 können Kirchengemeinden zu einem Verband, der ganz oder teilweise gemeinsame örtliche Aufgaben übernimmt, zusammengeschlossen werden. Einrichtungen, die den Kirchengemeinden traditionell die Verwaltungsaufgaben abnehmen, sind die Gemeindeverbände. Die Gemeindeverbände bauen sukzessive ihre Dienstleistungen für die Kirchengemeinden aus, um mehr Raum für Seelsorge zu schaffen. Pfarrer, Ehrenamtliche und Mitarbeitende vor Ort gewinnen durch diese größeren, bedarfsgerechten Unterstützungen der Gemeindeverbände mehr Zeit für die pastorale Arbeit. Die Gemeindeverbände erfüllen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Verwaltungshilfe für die angeschlossenen Kirchengemeinden
- Wahrnehmung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den kommunalen und staatlichen Behörden
- Wirtschaftliche Betreuung der zugeordneten selbstständigen Einrichtungen, die nicht zu einer einzelnen Pfarrei gehören
Die Gemeindeverbände verstehen sich als Dienstleister für die Kirchengemeinden. Der Schwerpunkt wird heute in einer allumfassenden Betreuungsleistung für die angeschlossenen Kirchengemeinden gesehen.