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© Funda Demirkaya / Shutterstock.com
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Das Sakrament der Ehe. Katholisch heiraten im Erzbistum Paderborn

Sie möchten kirchlich heiraten oder sich über das Sakrament der Ehe informieren? Hier erfahren Sie, was die katholische Kirche unter dem Sakrament der Ehe versteht, wie eine kirchliche Trauung vorbereitet wird, welche Unterlagen Sie benötigen und wer Ihnen im Erzbistum Paderborn weiterhilft.

Katholisch heiraten: Das Wichtigste in Kürze

Die Ehe ist in der katholischen Kirche ein Sakrament. Die Eheleute spenden es sich durch ihr Ja-Wort gegenseitig. Sie versprechen, einander in guten und schweren Tagen treu zu sein, und bitten um Gottes Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg. Für die kirchliche Trauung nehmen Paare frühzeitig Kontakt mit ihrer Wohnortpfarrei auf. Dort werden Termin, Kirche, Unterlagen, Traugespräch und Ehevorbereitung besprochen. Die Gestaltung des Gottesdienstes erfolgt mit dem Priester oder Diakon, der die Trauung durchführt.

Was ist das Sakrament der Ehe?

Sakramente sind sichtbare Zeichen der Nähe und Liebe Gottes zu den Menschen. Im Sakrament der Ehe wird diese Liebe auf besondere Weise erfahrbar: Zwei Menschen nehmen einander an und versprechen, ihr Leben miteinander zu teilen. Ihre Liebe, Treue und Verlässlichkeit können so zu einem Zeichen dafür werden, wie Gott den Menschen liebt.

Im Mittelpunkt der kirchlichen Trauung steht deshalb das Ja-Wort. Braut und Bräutigam versprechen einander, in guten und schweren Tagen füreinander da zu sein, einander zu achten und treu zu bleiben. Dieses Ja ist mehr als ein feierlicher Moment. Es ist ein gegenseitiges Versprechen für den gemeinsamen Lebensweg.

Ich nehme dich an als meinen Mann / meine Frau in guten und in schweren Tagen, in Gesundheit und in Krankheit. Ich will dich lieben, achten und ehren, solange ich lebe.

Eheversprechen in einer katholischen Trauung

Wer spendet das Sakrament der Ehe?

Eine Besonderheit des Sakraments der Ehe ist: Nicht der Priester oder Diakon spendet das Sakrament, sondern die beiden Menschen, die einander vor Gott und der Kirche ihr Ja-Wort geben. Der Priester oder Diakon begleitet die Feier als kirchlicher Amtsträger, nimmt das Eheversprechen entgegen und spricht den Segen über das Paar.

Der Trauungssegen stellt den gemeinsamen Weg der Eheleute unter Gottes Schutz. Er bringt zum Ausdruck: Dieses Paar geht seinen Weg nicht allein. Gott begleitet die Ehe mit seiner Liebe, seiner Treue und seiner Kraft.

„Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“

Nach katholischem Verständnis ist die Ehe auf Dauer angelegt. Sie ist eine lebenslange Gemeinschaft, in der zwei Menschen einander verbindlich zugesagt sind. Darum versteht die katholische Kirche die Ehe als unauflöslich. Diese Überzeugung stützt sich auch auf ein Wort Jesu im Matthäusevangelium: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Matthäus 19,6).

Weil die katholische Kirche die Ehe als lebenslange und unauflösliche Gemeinschaft versteht, kennt sie keine Ehescheidung im kirchlichen Sinn. Allerdings ist es möglich, dass eine Ehe aus bestimmten Gründen annulliert wird. Dabei handelt es sich nicht um die Auflösung einer bestehenden Ehe, sondern um die kirchenrechtliche Feststellung, dass die Ehe von Anfang an nicht gültig zustande gekommen ist.

Warum kirchlich heiraten?

Wir haben junge Paare aus dem Erzbistum gefragt, warum Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden haben. Das sind ihre Antworten:

© Volodymyr TVERDOKHLIB / Shutterstock.com
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Pia und Felix aus Meschede

„Für uns war die kirchliche Trauung ein ganz besonders festlicher und bewegender Moment. Nachdem wir bereits Sakramente wie Taufe, Erstkommunion und Firmung empfangen haben, war das Eheversprechen vor Gott für uns ein echtes Hochfest unseres Glaubens. Es war ein sehr emotionaler Augenblick, der unserer Liebe und unserem gemeinsamen Weg eine besondere Tiefe und Bedeutung gegeben hat.“

© Peter Nolten / Shutterstock.com
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Clara und Simon aus Dortmund

„Wir möchten unsere Liebe nicht nur voreinander, sondern auch vor Gott bekennen. Der Glaube gehört für uns zum Alltag und deshalb ist es für uns selbstverständlich, auch unsere Ehe unter Gottes Segen zu beginnen. Das Sakrament der Ehe erinnert uns daran, dass wir unseren gemeinsamen Weg nicht allein gehen. Dass der Bruder der Braut dieses Brautamt als Priester mit uns feiert, macht das für uns auf besondere Weise spürbar.“

 

© Byjeng / Shutterstock.com
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Anja und Jan-Niklas aus Lippstadt

„Die kirchliche Hochzeit hat uns persönlich viel bedeutet. In einer Welt, in der sich alles ständig verändert, war es uns ein besonderes Anliegen, uns unter den Schutz und Segen Gottes zu stellen. Wir vertrauen Gott alle unsere Wünsche und Sorgen an. Sich gegenseitig die Treue zu versprechen, ist für uns ein wertvolles Geschenk, dass wir uns gegenseitig geben wollten.“

 

Katholisch heiraten: Welche Voraussetzungen gibt es?

Wer das Sakrament der Ehe empfangen möchte, bringt immer die eigene Lebensgeschichte mit. Deshalb gibt es nicht nur formale Voraussetzungen, sondern auch persönliche Fragen, die im Gespräch mit der Pfarrei geklärt werden. Grundsätzlich gilt: Mindestens eine der beiden Personen muss der katholischen Kirche angehören. Gemeinsam mit der zuständigen Pfarrei wird dann besprochen, welche Schritte für die kirchliche Trauung notwendig sind, welche Unterlagen gebraucht werden und welche Form der Feier passend ist.

In Deutschland steht vor der kirchlichen Hochzeit in der Regel die standesamtliche Eheschließung. Erst durch sie wird die Ehe auch staatlich anerkannt. Eine rein kirchliche Trauung ist zwar seit 2009 in besonderen Fällen möglich, sie hat aber keine zivilrechtliche Wirkung und muss vom zuständigen Diözesanbischof genehmigt werden.

Auch wenn eine Person evangelisch, orthodox, Mitglied einer anderen christlichen Kirche, einer anderen Religion oder bekenntnislos ist, ist eine katholische Trauung möglich sein. Solche Situationen werden im Traugespräch offen und persönlich besprochen. Dabei geht es unter anderem darum, wie das Paar mit dem Glauben lebt, welche Bedeutung die kirchliche Trauung für beide hat und was für eine gemeinsame Ehe wichtig ist. Der katholische Partner oder die katholische Partnerin erklärt dabei, den eigenen Glauben weiterleben zu wollen und sich nach Kräften dafür einzusetzen, dass gemeinsame Kinder katholisch getauft und im katholischen Glauben erzogen werden.

Da die katholische Kirche die Ehe als lebenslange und unauflösliche Gemeinschaft versteht, ist eine frühere Ehe ein wichtiger Punkt, der vor einer kirchlichen Trauung geklärt werden muss. Wer bereits verheiratet war oder geschieden ist, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit der Pfarrei aufnehmen. Dort wird geprüft, welche persönliche und kirchenrechtliche Situation vorliegt.

Eine erneute katholische Trauung ist möglich, wenn der frühere Ehepartner oder die frühere Ehepartnerin verstorben ist. Eine erneute katholische Trauung kann möglich sein, wenn in einem kirchenrechtlichen Verfahren festgestellt wurde, dass eine frühere Ehe nicht gültig zustande gekommen ist. Hier lesen Sie eine Reportage zum Ablauf von Ehenichtigkeitsverfahren.

Wenn die erste Ehe eines katholischen Christen nur standesamtlich oder in Form einer freien Trauung geschlossen wurde, ist bei der zweiten Ehe eine kirchliche Trauung möglich. Das katholische Kirchenrecht versteht Trauungen von Katholiken, die nicht vor einem Geistlichen und zwei Zeugen durchgeführt wurden, als ungültig im sakramentalen Sinne an. Wurde die erste Ehe nicht in dieser Form geschlossen, besteht die Ehe nach katholischem Kirchenrecht nicht und einer kirchlichen Trauung steht nichts im Weg.

Eine fehlende Firmung ist kein Ausschlussgrund für eine katholische Trauung. Sie kann aber im Traugespräch zur Sprache kommen, weil Taufe, Firmung und Eucharistie in der katholischen Kirche eng miteinander verbunden sind. Die Pfarrei kann beraten, ob und wie eine Firmung vor der Trauung sinnvoll oder möglich ist.

Gut zu wissen

Nicht jede Lebenssituation lässt sich pauschal beantworten. Darum ist das Traugespräch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur kirchlichen Hochzeit. Es geht darum, gemeinsam zu klären, was in der jeweiligen Situation möglich ist und welche Schritte als Nächstes anstehen. Welche Situation Sie auch mitbringen: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Pfarrei auf.

Zu welcher Pfarrei gehöre ich? Zum Erzbistumsfinder

Was kostet eine kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung ist für Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinde in der Regel kostenlos. Die Kosten für Pfarrer, Küster und Organist sind durch die Kirchensteuer gedeckt. Heiraten Sie in einer Kirche, die nicht zu Ihrer Heimatgemeinde gehört, wird oft eine Nutzungs- oder Gastgebühr fällig.

Zudem ist es oft üblich, der Gemeinde eine freiwillige Spende zu überlassen, zum Beispiel für die Messdiener. Weitere Kosten können nur durch zusätzliche Leistungen entstehen, etwa Musik, Blumenschmuck, Drucksachen, Fotografie oder besondere externe Dienstleistungen, die Sie selbst in Auftrag geben.

Schritt für Schritt zur kirchlichen Trauung

Schritt 1
Frühzeitig Kontakt aufnehmen:

Paar meldet sich bei der Wohnortpfarrei oder dem zuständigen Pastoralen Raum.

Schritt 2
Termin und Ort klären:

Wunschkirche, Datum, Uhrzeit und zuständiger Seelsorgender werden abgestimmt.

Schritt 3
Unterlagen vorbereiten:

Personalausweise, aktuelle Taufbescheinigungen und gegebenenfalls weitere Nachweise.

Schritt 4
Traugespräch führen:

Verantwortlicher Geistlicher spricht mit dem Paar über die Bedeutung der Ehe, das Eheverständnis, die persönliche Situation und Form der Feier.

Schritt 5
Ehevorbereitung nutzen:

Wer möchte, kann an freiwilligen Ehevorbereitungskursen teilnehmen. Die meist ein- bis zweitätigen Kurse werden von Bildungshäusern, der Katholische Erwachsenen- und Familienbildung (kefb) und den Dekanaten angeboten.

Schritt 6
Gottesdienst gestalten:

Der verantwortliche Geistliche führt oft ein zweites Gespräch mit dem Paar, um den konkreten Gottesdienstablauf zu planen. Sie sprechen unter anderem über Lesungen, Fürbitten, Musik und Trauversprechen.

Schritt 7
Trauung feiern:

Das Paar gibt sich das Ja-Wort vor Gott und der Kirche.

© Erzbistum Paderborn

Welche Unterlagen brauchen wir für die Anmeldung?

Checkliste:

  • Personalausweis oder offizielles Ausweisdokument
  • Eine Bestätigung, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist oder die Heiratsurkunde
  • Aktuelle Taufbescheinigung der katholischen Partnerin oder des katholischen Partners. Die Taufbescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein und wird vom jeweiligen Taufpfarramt ausgestellt.
  • Falls einer der beiden Eheleute aus dem Ausland stammt und dort getauft wurde, kann es länger dauern, bis die Taufbescheinigung ankommt.
  • Bei nicht-katholischen Partnerinnen oder Partnern braucht es einen Ledigennachweis des Einwohnermeldeamtes.
  • Bei Trauung außerhalb der Wohnortpfarrei können Überweisungen oder Genehmigungen nötig sein.

Wichtig: Welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall notwendig sind, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Pfarrei.

Das Traugespräch: Worum geht es?

Das Traugespräch ist keine Prüfung, sondern ein persönliches Gespräch über Ihre Beziehung, das Sakrament der Ehe und die Feier Ihrer Trauung. In der Regel dient es zunächst dazu, dass Sie als Brautpaar und der zuständige Seelsorger einander kennenlernen. Im Gespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung, das katholische Eheverständnis und die Frage, was Ihr Eheversprechen für Ihren gemeinsamen Lebensweg bedeutet.

Auch die persönlichen und kirchenrechtlichen Voraussetzungen für eine katholische Trauung werden dabei besprochen. Der Seelsorger geht mit dem Paar das sogenannte Ehevorbereitungsprotokoll durch. Das können Sie hier einsehen. Darüber hinaus können Sie Fragen zur Form und Gestaltung der Feier klären, etwa zu Lesungen, Musik, Fürbitten oder zum Ablauf des Gottesdienstes. Allerdings wird für die Gestaltung des Gottesdienstes oft ein weiterer Termin vereinbart.

Ehevorbereitung: Gemeinsam auf das Ja-Wort zugehen

Das Erzbistum Paderborn bietet angehenden Ehepaaren digitale und analoge Ehevorbereitungskurse an. In diesen lernen die Eheleute etwas über das Sakrament der Ehe, sprechen über das christliche Familienbild und bekommen Tipps für die eheliche Kommunikation und den Umgang mit Konflikten. Sowohl Bildungshäuser als auch die Katholische Erwachsenen- und Familienbildung (kefb) bieten solche Kurse an.

Wenn Sie sich für einen Ehevorbereitungskurs interessieren, bekommen Sie hier weitere Informationen:

Ablauf des katholischen Traugottesdienstes

Ein zentraler Moment des Hochzeitstages ist der Traugottesdienst. In ihm gibt das Brautpaar einander das Eheversprechen und spendet sich gegenseitig das Sakrament der Ehe. Die Trauung kann in einem Wortgottesdienst gefeiert werden oder innerhalb einer Heiligen Messe mit Eucharistiefeier.

Das Brautpaar kann den Gottesdienst persönlich mitgestalten. Dazu gehört zum Beispiel die Auswahl von Bibeltexten, Fürbitten und Liedern. Auch die musikalische Gestaltung kann dem Gottesdienst eine persönliche Note geben, etwa durch Orgelmusik, Gemeindegesang, Solomusik oder andere passende musikalische Formen.

Wichtig ist, dass alle Wünsche und Ideen frühzeitig mit dem Seelsorger besprochen werden, der die Trauung begleitet. Das Traugespräch bietet dafür eine gute Gelegenheit. Dort kann gemeinsam geklärt werden, was liturgisch vorgesehen ist, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, damit die Feier zum Paar passt.

Ob Wortgottesdienst oder Eucharistiefeier: In beiden Fällen beginnt der Gottesdienst damit, dass der zelebrierende Geistliche (ein Priester oder Diakon) das Brautpaar empfängt und gemeinsam mit ihm in die Kirche einzieht. Die Orgel oder die Band begleitet diesen Einzug musikalisch. Es folgt das Eingangslied.

Danach begrüßt der Priester oder Diakon das Brautpaar und die Gemeinde. Es folgen das Kyrie („Herr erbarme dich“) und das Gloria („Ehre sei Gott in der Höhe“). Beide können sowohl gesungen als auch gesprochen werden. Mit dem vom Geistlichen vorgetragenen Tagesgebet endet die Eröffnung des Trauungsgottesdienstes.

Vorschläge für mögliche Lieder finden Sie hier.

Der Wortgottesdienst beginnt mit einer Lesung, die sich das Hochzeitspaar selbst aussuchen kann. Selbstverständlich sollte der Text einen inhaltlichen Bezug zur Hochzeit haben, gleichzeitig aber auch zur gemeinsamen Geschichte des Ehepaares passen. Die Lesung kann sowohl aus dem Alten als auch dem Neuen Testament kommen, ausgenommen sind die vier Evangelien. Wer möchte, kann auch zwei Lesungen auswählen. In diesem Fall muss ein Text aus dem Alten und ein Text aus dem Neuen Testament stammen.

In normalen Gottesdiensten wird die Lesung von einer Lektorin oder einem Lektor vorgetragen. Im Trauungsgottesdienst übernimmt diese Aufgabe oft einer der beiden Trauzeugen oder ein anderer Hochzeitsgast, der dem Paar nahesteht.

Auf die Lesung folgt der Antwortgesang, der entweder ein Psalm oder ein weiteres Lied sein kann. Nach dem Antwortgesang folgt das Evangelium, das vom Zelebranten vorgetragen wird. Auch dieser Text kann vom Brautpaar ausgewählt werden.

Mit der Predigt des zelebrierenden Geistlichen wird der Wortgottesdienst abgeschlossen.

Vorschläge für Lesungs- und Evangeliumstexte finden Sie hier.

Die eigentliche Trauung beginnt mit der Befragung des Hochzeitspaares durch den Priester oder Diakon, ob sie zu einer christlichen Ehe bereit sind. Damit bekennen sich die Brautleute öffentlich zum sakramentalen Eheverständnis der katholischen Kirche und schaffen so die Voraussetzung für eine gültige Eheschließung.

Im Anschluss segnet der Zelebrant die Ringe, die sich Braut und Bräutigam wenig später gegenseitig an den Finger stecken. Er spricht über die Ringe ein Segensgebet und besprengt sie danach mit Weihwasser.

Es folgt die Vermählung, mit dem Braut und Bräutigam ihren Bund vor Gott schließen und sich gegenseitig als Mann und Frau annehmen. Sie haben dabei die Wahl, ob sie den Vermählungsspruch selbst vortragen wollen oder ob der Zelebrant die Worte vorträgt, die sie dann nur mit „Ja“ bestätigen. Für letzteres wird sich oft deshalb entschieden, weil die Eheleute befürchten, zu nervös zu sein, um den Vermählungsspruch vortragen zu können.

Der Vermählungsspruch lautet:

[Name der Partnerin / des Partners].,
vor Gottes Angesicht nehme ich dich an
als meine Frau / meinen Mann.
Ich verspreche dir die Treue
in guten und bösen Tagen,
in Gesundheit und Krankheit,
bis der Tod uns scheidet.
Ich will dich lieben, achten und ehren
alle Tage meines Lebens.

Danach stecken Braut / Bräutigam ihrem jeweiligen Partner den Ring an den Finger und sprechen:

Trag diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Der Zelebrant bestätigt die Vermählung und spricht den feierlichen Trauungssegen. Danach ist wieder Zeit für fröhlichen Gesang. Mit den Fürbitten endet die Trauung. Auch diese können die Brautleute selbst formulieren. Wie die Lesung werden auch die Fürbitten von Trauzeugen oder Hochzeitsgästen vorgetragen, manchmal auch von zwei Personen im Wechsel.

Vorschläge für mögliche Fürbitten finden Sie hier.

Die Eucharistiefeier beginnt mit der Gabenbereitung, die in der Regel auch von einem Lied begleitet wird. Es folgt das eucharistische Hochgebet, zu dem auch das „Sanctus“ gehört, das gesprochen oder gesungen werden kann. Danach kommt das Vaterunser. Auch hier kann man auswählen, ob man das Gebet sprechen oder singen möchte. Es folgen Friedensgruß und Agnus Dei, das ebenfalls gesprochen oder gesungen werden.

Der Zelebrant lädt dann die versammelte Festgemeinde zum Kommunionempfang ein. Nach der Kommunion ist wieder Platz für ein Lied.

Mit dem Schlussgebet des Zelebranten endet die Eucharistiefeier. Brautpaar, Trauzeugen und Zelebrant unterzeichnen nach dem Schlussgebet die Trauungsdokumente.

Vorschläge für mögliche Lieder finden Sie hier.

Sowohl im Wortgottesdienst als auch einer Eucharistiefeier wird das Vaterunser gebetet. In der Eucharistiefeier ist es Teil des Eucharistischen Hochgebets. Das Paar darf sich aussuchen, ob das gebet gesprochen oder gesungen wird.

Wenn der Trauungsgottesdienst ein Wortgottesdienst sein soll, ist der Ablauf bis zum Abschluss der Trauung mit den Fürbitten identisch. An die Fürbitten schließt sich jedoch keine Eucharistiefeier an. Es folgen stattdessen das Vaterunser und ein Schlussgebet.

Der Moment bevor der Geistliche das Brautpaar und die Hochzeitsgäste segnet und entlässt wird oft dazu genutzt, um der Feier einen persönlichen Akzent zu geben. Dies kann der Vortrag eines meditativen Textes oder Gedichtes sein, eine persönliche Rede des Brautpaares oder das Einspielen eines Liedes, das für das Paar eine besondere Bedeutung hat.

Der Trauungsgottesdienst endet mit dem Segen, Schlusslied und Auszug des Brautpaares aus der Kirche.

Vorschläge für Lieder und Meditationen finden Sie hier.

Gestaltungstipps für einen katholischen Traugottesdienst

Sie möchten den Traugottesdienst gestalten und suchen passende Lieder, Bibeltexte, Trausprüche, Fürbitten oder Meditationen für Ihre kirchliche Trauung? Hier finden Sie Vorschläge, die Ihnen bei der Auswahl helfen können. Besprechen Sie Ihre Wünsche anschließend mit dem Seelsorger, der Ihre Trauung begleitet.

Eingang:

  • „Lobe den Herren“ GL 392
  • „Kommt herbei, singt dem Herrn“ GL 140
  • „Wo zwei oder drei“
  • „Singt dem Herrn, alle Völker und Rassen“ GL 809

Kyrie:

  • „Herr, erbarme dich“ (Paulus-Messe) GL 130
  • „Herr, erbarme dich unser“ (Leopold-Messe) GL 137
  • „Herr, erbarme dich unser“ (Quack) GL 151
  • „Herr, erbarme dich“ (Janssens) GL 157

Gloria:

  • „Gloria, Ehre sei Gott“ GL 169
  • „Gott in der Höh sei Preis und Ehr“ GL 172

Antwortpsalm/Zwischengesang:

Psalmen

  • „Der Herr ist mein Hirte“ (Ps 23) GL 37,2
  • „Herr, deine Güte reicht so, weit der Himmel ist“ (Ps 36) GL 40,2
  • „Wie schön ist es, dem Herrn zu danken“ (Ps 92) GL 51,2

Zwischengesang

  • „Laudate omnes gentes“ GL 386
  • „Gottes Wort ist wie Licht“ GL 450

Gesang zum Abschluss der Trauung:

  • „Erfreue dich, Himmel“ GL 467
  • „Den Herren will ich loben“ GL 395
  • „Wo Menschen sich vergessen“ GL 798

Gabenbereitung:

  • „Herr wir bringen in Brot und Wein“ GL 184
  • „Nimm, o Gott, die Gaben, die wir bringen“ GL 188
  • „Wenn das Brot, das wir teilen“ GL 470

Sanctus:

  • „Heilig“ GL 191
  • „Heilig ist Gott in herrlichkeit“GL 199

Vater unser: GL 589,2

Agnus-Dei:

  • „Christe, du Lamm Gottes“ (Graz 1602) GL 204
  • „Christe, du Lamm Gottes“ (Braunschweig 1528) GL 208

Kommunion:

  • „Nun danket alle Gott mit Herzen“ GL 405
  • „Herr, unser Herr, wie bist du zugegen“ GL 414

Schlusslieder:

  • „Großer Gott, wir loben dich“ GL 380
  • „Bewahre uns Gott, behüte uns Gott“ GL 453
  • „Komm, Herr, segne uns“ GL 451
  • „Jesus Christ, you are my life“ GL 362
  • „Segne du, Maria, segne mich, dein Kind“ GL 535
  • „Maria, breit den Mantel aus“ GL 534

 

Wer sich bei der Musikauswahl nicht auf Lieder aus dem Gotteslob beschränken möchte, findet in folgender Zusammenstellung vielleicht eine Alternative. Sie stammt von Ute Balkenohl vom Referat für Christliche Popularmusik.

Bekannte Lieder:

Unbekannte Lieder:

 

Wer sich für eine Lesung entscheidet, kann sich zwischen dem Alten und Neuen Testament entscheiden. Bei zwei Lesungen muss ein Text aus dem Alten und der andere aus dem Neuen Testament stammen.

Altes Testament:

  • Gott schuf den Menschen als Mann und Frau: Genesis 1,26–28
  • Die Menschen als Paar: Genesis 2,18-25
  • Einladung des Geliebten an die Geliebte: Hohelied 2,8-16
  • Gegenseitige Liebe und Sehnsucht: Hohelied 8,5-7

Neues Testament:

  • Das Hohelied der Liebe: 1 Korinther 13
  • Ihr seid von Gott geliebt: Kolosser 3,12-17
  • Gott ist die Liebe: 1 Johannesbrief 4,7-12

 

Der Text muss aus einem der vier Evangelien (Matthäus, Markus, Lukas oder Johannes) stammen.

  • „Ihr seid das Salz der Erde/ Licht der Welt“: Matthäus 5,13-16
  • „Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen“: Matthäus 19,3-6
  • „Sie sind nicht mehr zwei, sondern eins“: Markus 10,6-9
  • Das Gleichnis vom Sämann: Lukas 8,4-15
  • Die Hochzeit in Kana: Johannes 2,1-11
  • „Bleibt in meiner Liebe“: Johannes 15,9-12
  • „Liebt einander, wie ich euch geliebt habe“: Johannes 15,12-17

 

Ein Trauspruch ist meist ein biblischer Vers, den ein Paar für seine Trauung wählt. Er soll das Paar über die Trauung hinaus als Motto begleiten und zu einem Wegbegleiter für das gemeinsame Leben werden. Er ist geistliches Leitwort der Ehe, prägt Predigt und Segenszuspruch und soll die Beziehung dauerhaft unter Gottes Segen stellen.

  • Rut 1,16-18: „Wohin du gehst, dahin gehe auch ich, und wo du bleibst, da bleibe auch ich. Dein Volk ist mein Volk und dein Gott ist mein Gott. Wo du stirbst, sterbe auch ich, da will ich begraben sein. Der Herr soll mir dies und das antun – nur der Tod wird mich von dir scheiden.“
  • 1 Kor 16,14: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“
  • 1 Kor 13,4: „Die Liebe ist langmütig, die Liebe ist gütig, Sie ereifert sich nicht, sie prahlt nicht, sie bläht sich nicht auf.“
  • 1 Kor 13,7: „Sie erträgt alles, glaubt alles, hofft alles, hält allem stand.“
  • 1 Kor 13,13: „Für jetzt bleiben Glaube, Hoffnung Liebe, diese drei; doch am größten unter ihnen ist die Liebe.“
  • Kolosser 3,13: „Ertragt einander und vergebt einander, wenn einer dem anderen etwas vorzuwerfen hat! Wie der Herr euch vergeben hat, so vergebt auch ihr! Vor allem bekleidet euch mit der Liebe, die das Band der Vollkommenheit ist!“
  • 1 Joh 4, 16b: „Gott ist Liebe, und wer in der Liebe bleibt, bleibt in Gott und Gott bleibt mit ihm.“

 

Mit den Fürbitten bringt die versammelte Gemeinde die Anliegen des Brautpaares, der Familien, der Kirche und der Welt vor Gott. Adressat der Fürbitten ist also nicht das Brautpaar, sondern Gott. In der Regel folgen die Fürbitten einer vorgegebenen Struktur: Sie beginnen mit den Eheleuten, weiten den Blick anschließend auf Familie, Kirche und Menschen in Not und schließen mit einer Bitte für die Verstorbenen.

 

Ein Vorschlag:

Einleitung durch den Seelsorger:

Lasst uns zu Gott, unserem Vater, beten. Wir vertrauen ihm die Eheleute XY und alle Menschen an, die ihnen verbunden sind.

 

1) Guter Gott, begleite das Brautpaar auf ihrem gemeinsamen Lebensweg. Stärke ihre Liebe, schenke ihnen Geduld, Vertrauen und Offenheit und lass sie in guten wie in schweren Zeiten füreinander da sein.

Gott unser Vater.

Alle antworten: Wir bitten dich, erhöre uns.

2) Guter Gott, segne die Familien, Freundinnen und Freunde des Brautpaares. Gib ihnen die Kraft, das Brautpaar auf seinem gemeinsamen Weg zu begleiten, ihm Rückhalt zu schenken und die Freude des Lebens miteinander zu teilen.

Gott unser Vater.

Alle antworten: Wir bitten dich, erhöre uns.

3) Guter Gott, sei allen Ehepaaren und Familien nahe. Stärke ihre Liebe, hilf ihnen, Krisen gemeinsam zu bewältigen, und schenke ihnen den Mut, einander immer wieder neu anzunehmen.

Gott unser Vater.

Alle antworten: Wir bitten dich, erhöre uns.

4) Guter Gott, steh allen Menschen bei, deren Beziehungen belastet sind, die Einsamkeit erfahren oder einen geliebten Menschen verloren haben. Schenke ihnen Hoffnung, gute Begleiterinnen und Begleiter und die Gewissheit deiner Nähe.

Gott unser Vater.

Alle antworten: Wir bitten dich, erhöre uns.

5) Guter Gott, nimm die Verstorbenen aus den Familien des Brautpaares und alle, die ihnen im Leben wichtig waren, in dein ewiges Reich auf. Lass ihre Liebe und ihr Wirken in dankbarer Erinnerung weiterleben.

Gott unser Vater.

Alle antworten: Wir bitten dich, erhöre uns.

 

Abschluss durch den Seelsorger:

Gott, du bist die Quelle aller Liebe. Höre unsere Bitten und begleite die Eheleute auf ihrem gemeinsamen Lebensweg. Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.

Amen.

Noch mehr Inspiration finden Sie hier.

Bereit für das Sakrament der Ehe?

Eine Frau hält einen goldenen Ring in der Hand. Im Hintergrund steht ein Priester mit einem Buch in der Hand © MNStudio / Shutterstock.com

FAQ: Fragen und Antworten zur kirchlichen Trauung

Weil sich in einem Paar, das sich bedingungslos annimmt und liebt, Gottes bedingungslose Liebe zu den Menschen widerspiegelt, ist die Ehe in der katholischen Kirche ein Sakrament.

Das Besondere dabei: Das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute gegenseitig. Der Priester oder Diakon begleitet die Feier als kirchlicher Amtsträger und spricht den Trauungssegen. Nach katholischem Verständnis ist die Ehe eine lebenslange und unauflösliche Gemeinschaft, in der sich die Eheleute treu zur Seite stehen und unterstützen. Zum Wesen der Ehe gehören außerdem die Offenheit für Kinder und die Bereitschaft, Kinder im katholischen Glauben zu erziehen.

Die Eheleute spenden sich das Sakrament der Ehe gegenseitig. Ein Priester oder Diakon begleitet die Feier als kirchlicher Amtsträger.

Nehmen Sie Kontakt zum Pfarrbüro Ihrer Wohnortpfarrei oder zu Ihrem zuständigen Pastoralen Raum auf. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bis zu Ihrer kirchlichen Trauung. Sprungmarke.

Melden Sie sich etwa ein Jahr vor Wunschtermin bei Ihrer Pfarrei. Aber auch kurzfristigere Anfragen haben oft Erfolg – fragen Sie einfach nach. Wenn Sie wissen, dass bei Ihrer Trauung besondere Umstände zusammenkommen, melden Sie sich gerne auch früher.

Es braucht die beiden Personalausweise, eine aktuelle Taufbescheinigungen des katholischen Partners und bei nichtkatholischen Partnern einen Ledigennachweis des Einwohnermeldeamtes. In Einzelfällen können weitere Nachweise nötig sein – lesen Sie dafür hier nach.

In Deutschland in der Regel ja. Zwar ist seit 2009 auch eine rein kirchliche Trauung gestattet, doch diese wird zivilrechtlich nicht anerkannt und muss vom zuständigen Bischof genehmigt werden.

Ja, für eine katholische Trauung muss mindestens eine Person katholisch sein.

Ja, das ist möglich. Die katholische Trauung kann auf Wunsch sogar ökumenisch gestaltet werden. Zum Beispiel indem ein Geistlicher der evangelischen Kirche mitwirkt.

Ja, das ist möglich. Je nach Hintergrund der Person ändert sich sogar das Eheschließungsformular – das heißt, der Priester spricht die nichtkatholische Person während der Trauung anders an. Im liturgischen Buch „Die Feier der Trauung“ gibt es drei Anpassungsmöglichkeiten:

  • Die Feier der Trauung mit einem konfessionsverschiedenen Partner anderer Kirchen.
  • Die Trauung mit einem nichtgetauften Partner.
  • Die Trauung mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt.

Ja, das ist möglich. Je nach Hintergrund der Person ändert sich sogar das Eheschließungsformular – das heißt, der Priester spricht die nichtkatholische Person während der Trauung anders an. Im liturgischen Buch „Die Feier der Trauung“ gibt es drei Anpassungsmöglichkeiten:

  • Die Feier der Trauung mit einem konfessionsverschiedenen Partner anderer Kirchen.
  • Die Trauung mit einem nichtgetauften Partner.
  • Die Trauung mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt.

Ja, das ist möglich. Je nach Hintergrund der Person ändert sich sogar das Eheschließungsformular – das heißt, der Priester spricht die nichtkatholische Person während der Trauung anders an. Im liturgischen Buch „Die Feier der Trauung“ gibt es drei Anpassungsmöglichkeiten:

  • Die Feier der Trauung mit einem konfessionsverschiedenen Partner anderer Kirchen.
  • Die Trauung mit einem nichtgetauften Partner.
  • Die Trauung mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt.

Eine ökumenische Trauung gibt es streng genommen nicht. Ein konfessionsverschiedenes Paar muss sich entscheiden, ob es im katholischen oder evangelischen Ritus heiraten möchte.

Allerdings bei beiden Riten ein Geistlicher der jeweils anderen Konfession mitwirken. Eine geschlossene Ehe im evangelischen Ritus wird vom katholischen Kirchenrecht als gültig angesehen.

Wer bereits kirchlich geheiratet hat, kann in der Regel kein zweites Mal kirchlich heiraten. Es kann jedoch sein, dass die erste Ehe nach katholischem Verständnis nicht gültig geschlossen wurde. Dann kann es im Nahhinein zu einer Annullierung der Ehe kommen – und eine weitere kirchliche Trauung ist möglich. Melden Sie sich in dem Fall frühzeitig bei Ihrer Pfarrei.

Wenn ein Paar nur standesamtlich oder in einer freien Form geheiratet hat, können die Geschiedenen beim zweiten Mal kirchlich heiraten. Mehr Informationen finden Sie hier.

Nein, eine kirchliche Trauung ist auch ohne Firmung möglich.

In einem Traugespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung und das katholische Eheverständnis. Keine Sorge: Das Gespräch ist keine Prüfung, sondern einfach lockerer Austausch zum Kennenlernen. Sie sprechen in der Regel über ihre Beziehung, das Sakrament der Ehe, den Glauben und die Feier der Trauung. Konkrete Ideen zur Gestaltung der Feier werden oft in einem zweiten Termin besprochen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Ja, das ist möglich. Ihr Heimatpfarrer stellt Ihnen dann eine Überweisung aus. In diesem Fall müssen Sie allerdings selbst einen Priester oder Diakon finden, der sie traut. Auch sollten Sie in Erfahrung bringen, ob die Kirche oder Kapelle an Ihrem Heiratstermin frei ist.

Sie brauchen zwei Trauzeugen. Das Alter und die Konfession spielen keine Rolle.

Die Trauzeugen bezeugen die Eheschließung und bestätigen dies mit einer Unterschrift auf dem Trauprotokoll nach dem Gottesdienst. Oft bewahren die Trauzeugen die Eheringe auf und reichen sie im entsprechenden Moment dem Priester oder Diakon, der die Feier begleitet. Außerdem hält die Trauzeugin der Braut oft den Brautstrauß während der Zeremonie oder richtet Schleier und Schleppe.

Eine Traufe ist die gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung und der Taufe eines Kindes. Der Begriff ist gebräuchlich, aber nicht offiziell.

Die kirchliche Trauung ist in der Heimatgemeinde in der Regel kostenlos. Kosten können entstehen, wenn Sie in einer anderen Kirche heiraten wollen oder zusätzliche Leistungen wie Musik, Blumenschmuck, Drucksachen oder Fotografie selbst beauftragen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0