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Erzbistum Paderborn
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Strukturen der Aufarbeitung auf Ebene der Bischofskonferenz

Regelwerke der Deutschen Bischofskonferenz seit dem Jahr 2002

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat im Zuge der Aufarbeitung ihre im Jahr 2002 erschienenen „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger“ in den Jahren 2010 und 2013 reformiert und aktualisiert. Dabei wurden die bestehenden Regeln teilweise verschärft. Dies gilt auch für die „Missbrauchsordnung der Deutschen Bischofskonferenz“, die seit 2020 die früheren Leitlinien ersetzt.

Diese Regelwerke beinhalten nicht nur Vorgaben, wie mit individuellen Missbrauchsfällen umgegangen werden soll. Damit bekundet die Kirche auch ihre Verantwortung und ihren Willen, an der Aufarbeitung mitzuwirken und das zu lange aufrechterhaltene Schweigen zu beenden. Damit neue Erkenntnisse in die Ausgestaltung zukünftiger Regelwerke einfließen kann, wird die aktuelle Missbrauchsordnung nach fünf Jahren evaluiert.

Lesen Sie mehr auf der Themenseite „Sexualisierte Gewalt und Prävention“ der Deutschen Bischofskonferenz.

Die bundesweite MHG-Studie aus dem Jahr 2018

Im September 2018 stellte die DBK die von ihr in Auftrag gegebene bundesweite wissenschaftliche MHG-Studie vor. In dieser Gesamtschau wurde das Ausmaß des Missbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche deutlich. Sie ist demnach ein wichtiges Instrument der Aufarbeitung.

Benannt ist die Studie nach den Orten der Universitäten des Forschungskonsortiums – M(annheim)-H(eidelberg)-G(ießen). Sie trägt den Titel „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.

Der Forschungszeitraum reicht vom Jahr 1946 bis zum Jahr 2014. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden Personal- und Handakten von 38.156 Klerikern der 27 deutschen Bistümer aus diesen Jahren durchgesehen. Dabei fanden sich bei 1.670 Klerikern der katholischen Kirche Hinweise auf Beschuldigungen des Missbrauchs Minderjähriger. Den beschuldigten Klerikern konnten 3.677 Kinder und Jugendliche als von Missbrauch betroffen zugeordnet werden.

Ergebnisse der MHG-Studie für das Erzbistum Paderborn

Die Studie lieferte auch Zahlen für das Erzbistum Paderborn: Grundlage waren die damals bereits bearbeiteten Anträge auf Anerkennungsleistungen sowie 2.502 geprüfte Personalakten. In diesem Material wurden Hinweise zu 111 Personen gefunden, die im Sinn der Studie des Missbrauchs, einer Grenzüberschreitung oder eines Übergriffs beschuldigt wurden. 197 Betroffene konnten identifiziert werden, davon 125 männliche und 64 weibliche Betroffene, bei acht Hinweisen war keine Zuordnung des Geschlechts möglich.

Für die MHG-Studie hat das Erzbistum Paderborn für den Zeitraum von 1946 bis 2014 die gesamte Aktenlage in den Blick genommen und Daten zur Verfügung gestellt. Zudem hat im Anschluss an die MHG-Studie die Staatsanwaltschaft uneingeschränkten Zugang zu den Akten erhalten und im Erzbischöflichen Generalvikariat Einsicht in die Aktenbestände genommen.

Weitere Informationen

In einem Pressegespräch am 25. September 2018 wurden Informationen vorgestellt, die aus dem Erzbistum Paderborn in die MHG-Studie “Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz” eingeflossen sind.

Im gleichen Jahr hat sich der damalige Erzbischof Hans-Josef Becker  im Hinblick auf die MHG-Studie in einem Brief an alle Priester, Diakone und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pastoralen Dienst des Erzbistums Paderborn gewandt. Die Meldung und den Brief des Erzbischofs können Sie hier nachlesen:

In einem eigenen Brief hat sich der damalige Paderborner Erzbischof an alle Gläubigen im Erzbistum Paderborn gewandt:

Die Deutsche Bischofskonferenz hat zudem die am häufigsten gestellten Fragen zur MHG-Studie zusammengestellt:

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0