Regelwerke der Deutschen Bischofskonferenz seit dem Jahr 2002
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat im Zuge der Aufarbeitung ihre im Jahr 2002 erschienenen „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger“ in den Jahren 2010 und 2013 reformiert und aktualisiert. Dabei wurden die bestehenden Regeln teilweise verschärft. Dies gilt auch für die „Missbrauchsordnung der Deutschen Bischofskonferenz“, die seit 2020 die früheren Leitlinien ersetzt.
Diese Regelwerke beinhalten nicht nur Vorgaben, wie mit individuellen Missbrauchsfällen umgegangen werden soll. Damit bekundet die Kirche auch ihre Verantwortung und ihren Willen, an der Aufarbeitung mitzuwirken und das zu lange aufrechterhaltene Schweigen zu beenden. Damit neue Erkenntnisse in die Ausgestaltung zukünftiger Regelwerke einfließen kann, wird die aktuelle Missbrauchsordnung nach fünf Jahren evaluiert.
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