36 Personen haben bisher einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. 20 Betroffene haben sich aufgrund des neuen Verfahrens zu den Anerkennungsleistungen des Leids gemeldet, um gemäß der neuen Ordnung vom 1. Januar 2021 einen Folgeantrag zu stellen. Diese Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen zwölf Jahren eingereicht worden sind. Die weiteren 16 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen:
Zehn Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet. Sechs Personen benannten Beschuldigte, die dem Erzbistum bereits bekannt waren. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden.
Von den 16 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind elf männlichen und fünf weiblichen Geschlechts.
Als Beschuldigte werden 19 Personen benannt. Alle Beschuldigten sind verstorben. Es wurden dabei zehn Priester namentlich benannt, zwei Priester konnten namentlich nicht zugeordnet werden. Fünf Beschuldigte waren Ordenspersonen (drei Männer / eine Frau), zwei Beschuldigte waren Laien.
Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, drei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, sieben auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, vier auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, eine auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, keine auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf den Zeitraum von 2010 bis 2019 und keine auf den Zeitraum 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
Zwei Betroffene haben mitgeteilt, keinen Antrag auf Anerkennung des Leids zu stellen.