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Erzbistum Paderborn
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Fallzahlen und Fakten zur Aufarbeitung

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Zahlenangaben zur Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn.

Ein wesentlicher Teil der Aufarbeitung ist es, ein Bild vom Umfang des sexuellen Missbrauchs zu gewinnen. Dabei darf nicht vergessen werden: Hinter jedem Fall, hinter jeder Zahl steckt individuelles Leid. Jeder einzelne Missbrauchsfall ist einer zu viel.

Wichtig ist auch, dass bei der quantitativen Abbildung von Fällen sexuellen MIssbrauchs Transparenz über die Zahlenangaben herrscht.

Zahlenangaben bis Ende 2018

Eine wichtige Quelle für Fallzahlen ist die MHG-Studie aus dem Jahr 2018. Darin aufgeführt sind unter anderem Zahlen für das Erzbistum Paderborn. Im Nachgang der MHG-Studie wurde deutlich, dass es unumgänglich für jedes (Erz-)Bistum ist, eine eigene Aufarbeitung der Missbrauchsfälle zu initiieren. Erst so werden verlässliche Aussagen für das einzelne Bistum möglich, aus denen dann konkrete Maßnahmen entwickelt werden können.

Dokumentation seit 2019

Deshalb hat das Erzbistum Paderborn 2019 damit begonnen, auf das jeweils vorangegangene Jahr rückblickend Zahlen zur Verfügung zu stellen, welche die Arbeit der Missbrauchsaufarbeitung, der Intervention und der Prävention dokumentieren. Dabei können aufgrund der Methodik die Zahlen der einzelnen Jahre nicht miteinander verrechnet werden. Grenzen der Darstellbarkeit ergeben sich auch aus Gründen des Datenschutzes, der Persönlichkeitsrechte und der Verschwiegenheitspflichten.

Die nachfolgende Darstellung bezieht sich auf diese Zahlenangaben.

 

Zahlenangaben seit 2019

Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 haben sich 82 Personen gemeldet.

35 Meldungen beziehen sich auf das Verfahren des „Antrags auf Anerkennung des Leids“ und der seit März 2023 bestehenden Möglichkeit des Widerspruchs. 47 Meldungen beziehen sich auf den Verantwortungsbereich der Intervention.

20 Personen haben einen ersten Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. 4 betroffene Person haben einen Folgeantrag gestellt. (Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen 13 Jahren eingereicht worden sind.) 11 Betroffene trugen nach einem abgeschlossenen Antragsverfahren neue Erkenntnisse vor und stellten gemäß Ziffer 12,2 der Ordnung zur Anerkennung des Leids einen weiteren Antrag bzw. reichten einen Widerspruch ein, wie er nach der Neuregelung seit dem 1. März 2023 möglich ist.

7 Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet.
11 Personen benannten Beschuldigte, die dem Erzbistum bereits bekannt waren. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden. 2 Betroffene konnten keine namentliche Nennung der Beschuldigten angeben

Von den 20 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind 14 männlichen und 6 weiblichen Geschlechts.

Als Beschuldigte werden insgesamt 22 Personen benannt. Es wurden 20 Kleriker beschuldigt, davon sind 17 namentlich benannt worden – 3 namentlich unbekannt. Davon sind 15 Kleriker verstorben. Die 2 lebenden Kleriker sind nicht mehr im Dienst. 2 Beschuldigte waren Laien.

Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, zwei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, vier auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, acht auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, vier auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, eine auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, eine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf den Zeitraum von 2010 bis 2019 und keine auf den Zeitraum von 2020 zum 31. Dezember 2024.

Die weiteren 47 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen: vier Meldungen bezogen sich nicht auf das Erzbistum Paderborn und wurden an die zuständigen Verantwortlichen vermittelt. 5 vorgetragene Sachverhalte fielen nach der Prüfung nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst.

4 Personen haben Kontakt zum Erzbistum Paderborn aufgenommen, aber auf weitere Anfragen nicht reagiert.

In 5 Fällen wurden anonyme Meldungen eingereicht. Eine meldende Person konnte in eine Beratung vermittelt werden, damit sie für sich prüfen kann, ob sie konkretere Angaben machen möchte. Die weiteren 4 anonymen Meldungen konnten weder konkrete Betroffenen noch Beschuldigten zugordnet werden.

In 7 Fällen bezogen sich die Vorwürfe auf den Bereich der Grenzverletzung.

In 4 Fällen war es Personen wichtig über Erfahrungen von bereits verstorbenen Klerikern zu berichten, ohne einen Antrag auf Anerkennung des Leids zu stellen.

In 2 Fällen wurden Priester der Erzdiözese vom Dienst freigestellt. In diesen Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. In einem Fall wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nach Prüfung eingestellt und der Tatvorwurf konnte ausgeräumt werden.

Um nicht gegen Auflagen des Datenschutzes zu verstoßen, sowie um die Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber zu wahren, können zu diesen Angaben keine weiteren gemacht werden.

In 15 Fällen wurden Träger anderer kirchlicher Einrichtungen durch die Intervention bei Interventionsmaßnahmen begleitet.

35 Anträge wurden 2024 bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht.

In 17 Fällen hat die Unabhängige Kommission im Jahr 2024 Leistungen entschieden und ausgezahlt:

  • Die niedrigste Einzelfallentscheidung liegt bei 4.000 Euro, die höchste bei 150.000 Euro.
  • Die Summe beträgt insgesamt 709.000 Euro.

Der Erzbischöfliche Stuhl übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.

39.085 Euro wurden im Rahmen des EHS-Verfahrens an Betroffene ausgezahlt.

7.289 Euro wurden für Therapiekosten an Betroffenen ausgezahlt.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 haben sich beim Erzbistum Paderborn 83 Personen als Betroffene gemeldet. Ein Großteil dieser Personen nahm aufgrund des „Antrags auf Anerkennung des Leids“ und der seit März 2023 bestehenden Möglichkeit des Widerspruchs Kontakt auf. In einigen Fällen wurden sexualbezogene Grenzverletzungen, Übergriffe oder sexueller Missbrauch gemeldet.

Diese Personenzahl setzt sich wie folgt zusammen:

14 Personen haben einen ersten Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. Eine betroffene Person hat einen Folgeantrag gestellt (Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen 13 Jahren eingereicht worden sind.) Sechs Betroffene trugen nach einem abgeschlossenen Antragsverfahren neue Erkenntnisse vor und stellten gemäß Ziffer 12,2 der Ordnung zur Anerkennung des Leids einen weiteren Antrag. 39 Betroffene reichten einen Widerspruch ein, wie er nach der Neuregelung seit dem 1. März 2023 möglich ist.

Acht Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet. Sechs Personen benannten Beschuldigte, die dem Erzbistum bereits bekannt waren. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen meist lange zurück. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden.

Von den 14 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind zwölf männlichen und zwei weiblichen Geschlechts.

Als Beschuldigte werden 19 Personen benannt. 18 Beschuldigte sind verstorben. Es wurden dabei acht Priester namentlich benannt, fünf Priester konnten namentlich nicht zugeordnet werden. Fünf Beschuldigte waren Laien. Ein Beschuldigter war Ordensperson.

Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, zwei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, sechs auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, vier auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, zwei auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, eine auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, eine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf den Zeitraum von 2010 bis 2019 und keine auf den Zeitraum von 2020 zum 31. Dezember 2023.

Die weiteren 23 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen: Neun Meldungen bezogen sich nicht auf das Erzbistum Paderborn und wurden an die zuständigen Verantwortlichen vermittelt. Vier vorgetragene Sachverhalte fielen nach der Prüfung nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst. Vier Personen haben Kontakt zum Erzbistum Paderborn aufgenommen, aber auf weitere Anfragen nicht reagiert. In zwei Fällen bezogen sich die Vorwürfe auf den Bereich der Grenzverletzung. In einem Fall wurde ein Priester der Erzdiözese vom Dienst freigestellt. In zwei Fällen wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach Prüfung eingestellt. Ein Fall bewegt sich außerhalb der Strafbarkeit. In allen Fällen laufen weiterhin kirchenrechtliche Prüfungen.

Um nicht gegen Auflagen des Datenschutzes zu verstoßen sowie um die Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber zu wahren, können zu diesen Angaben keine weiteren gemacht werden.

63 Anträge wurden 2023 bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht. In 33 Fällen hat die Unabhängige Kommission im Jahr 2023 entschieden. Die niedrigste Einzelfallentscheidung liegt bei 2.000 Euro, die höchste bei 120.000 Euro. Die Gesamtsumme beträgt 879.500 Euro, wobei einige Zahlungen erst im Jahr 2024 getätigt wurden und in dieser Summe noch nicht enthalten sind. Diese Zahlungen werden in der Statistik für das Jahr 2024 aufgeführt werden.

Im alten ZKS-Verfahren, also im Zeitraum vor 2021 wurden davon bereits 54.000 Euro ausgezahlt.

Aufgrund des Widerspruchsverfahrens wurden an Antragsteller zusätzlich 108.000 Euro ausgezahlt.

Aufgrund von Anträgen gemäß Ziffer 12,2 der Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids wurden an Antragsteller weitere 25.000 Euro ausgezahlt.

Der Erzbischöfliche Stuhl übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 haben sich beim Erzbistum Paderborn 51 Personen (davon 31 erstmalig) als Betroffene gemeldet.

Diese Personenzahl setzt sich wie folgt zusammen:

36 Personen haben bisher einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. 20 Betroffene haben sich aufgrund des neuen Verfahrens zu den Anerkennungsleistungen des Leids gemeldet, um gemäß der neuen Ordnung vom 1. Januar 2021 einen Folgeantrag zu stellen. Diese Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen zwölf Jahren eingereicht worden sind. Die weiteren 16 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen:

Zehn Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet. Sechs Personen benannten Beschuldigte, die dem Erzbistum bereits bekannt waren. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden.

Von den 16 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind elf männlichen und fünf weiblichen Geschlechts.

Als Beschuldigte werden 19 Personen benannt. Alle Beschuldigten sind verstorben. Es wurden dabei zehn Priester namentlich benannt, zwei Priester konnten namentlich nicht zugeordnet werden. Fünf Beschuldigte waren Ordenspersonen (drei Männer / eine Frau), zwei Beschuldigte waren Laien.

Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, drei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, sieben auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, vier auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, eine auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, keine auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf den Zeitraum von 2010 bis 2019 und keine auf den Zeitraum 2020 bis zum 31. Dezember 2022.

Zwei Betroffene haben mitgeteilt, keinen Antrag auf Anerkennung des Leids zu stellen.

Die weiteren 15 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen: Sechs Meldungen bezogen sich nicht auf das Erzbistum Paderborn und wurden an die zuständigen Verantwortlichen vermittelt. Zwei vorgetragene Sachverhalte fielen nach der Prüfung nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst. Drei Personen haben Kontakt zum Erzbistum aufgenommen, aber auf weitere Anfragen nicht reagiert. In drei Fällen bezogen sich die Vorwürfe auf den Bereich der Grenzverletzung. Zwei Priester der Diözese sind aus diesem Grund derzeit vom Dienst freigestellt. In einem der beiden Fälle wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach Prüfung eingestellt, der andere Fall bewegt sich außerhalb der Strafbarkeit. In beiden Fällen laufen weiterhin kirchenrechtliche Prüfungen. Gegen zwei Laienbeschäftigte wurde ebenfalls ermittelt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden in beiden Fällen nach Prüfung ebenfalls eingestellt.

Um nicht gegen Auflagen des Datenschutzes zu verstoßen, sowie um die Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber zu wahren, können zu diesen Angaben keine weiteren gemacht werden.

38 Folge- und Neuanträge wurden bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht. In 56 Fällen hat die Unabhängige Kommission im Jahr 2022 entschieden. Die niedrigste Einzelfallentscheidung liegt bei 3.000 Euro, die höchste bei 150.000 Euro. Die Gesamtsumme beträgt 1.527.500 Euro. Nach dem alten ZKS-Verfahren, also im Zeitraum vor 2021, wurden davon bereits 190.500 Euro ausgezahlt.

Der Erzbischöfliche Stuhl übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.

Seit dem 1. März 2023 besteht für Betroffene die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Entscheidung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl Betroffener dieses Verfahren beantragen wird. Es gilt abzuwarten, welche weiteren Zahlungen sich aus diesem Verfahren ergeben werden.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 haben sich beim Erzbistum Paderborn 64 Personen als Betroffene gemeldet. 32 Betroffene haben sich aufgrund des neuen Verfahrens zu den Anerkennungsleistungen des Leids gemeldet, um gemäß der neuen Ordnung vom 1. Januar 2021 einen Folgeantrag zu stellen. Diese Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen elf Jahren eingereicht worden sind.

Die weiteren 32 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen:

(Zur Vorbeugung von Verstößen gegen Auflagen des Datenschutzes, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber können zu diesen Angaben keine weiteren gemacht werden.)

Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück; die Beschuldigten sind zum überwiegenden Teil verstorben. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden. Von diesen insgesamt 18 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind 15 männlichen und drei weiblichen Geschlechts. Als Beschuldigte werden insgesamt 20 Personen benannt. Sieben von ihnen sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn aus anderen Vorwürfen bekannt. Acht weitere sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn noch nicht durch Beschuldigungen bekannt. Fünf Meldungen beziehen sich auf lebende Beschuldigte; von ihnen befindet sich keiner im aktiven Dienst.

Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, zwei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, drei auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, sechs auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, vier auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, zwei auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf den Zeitraum von 2010 bis 2019 und eine auf den Zeitraum 2020 bis zum 31. Dezember 2021.

… da die betroffene Person keine Namen angeben konnten. In zwei Fällen wurde dennoch eine positive Plausibilität ausgesprochen – in einem Fall wurde der Antrag abgelehnt.

… für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst.

… wie etwa Orden. Diese Meldungen wurden an die entsprechenden unabhängigen Ansprechpersonen der Orden oder Einrichtungen weitergeleitet.

… aus der früheren Tätigkeit eines Beschuldigten im Ausland. Der Beschuldigte befindet sich nicht im Dienst. Die Ermittlungen dazu finden nicht in Deutschland statt.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 haben sich beim Erzbistum Paderborn 26 Personen als Betroffene gemeldet. Davon haben 15 bereits bekannte Betroffene aufgrund des neuen Verfahrens zu den Anerkennungsleistungen des Leids erneut Kontakt zum Erzbistum Paderborn aufgenommen. Diese Folgeanträge beziehen sich auf Meldungen, die in den vergangenen zehn Jahren eingegangen sind. Eine Person hat nach einer ersten Kontaktaufnahme weitere Gespräche und Kontakte abgelehnt. Acht Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe.

Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück; die Beschuldigten sind zum überwiegenden Teil verstorben. Allein aus diesen Gründen sind die Tatvorwürfe kaum verifizierbar. Von den insgesamt acht betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind fünf männlichen und drei weiblichen Geschlechts.

Als Beschuldigte werden insgesamt sieben Personen benannt. Zwei von ihnen sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn aus anderen Vorwürfen bekannt. Drei weitere sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn noch nicht durch Beschuldigungen bekannt. Zwei sind am Leben; von ihnen befindet sich keiner im aktiven Dienst. Hierzu können zur Vorbeugung von Verstößen gegen Auflagen des Datenschutzes, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber keine weiteren Angaben gemacht werden.

Bei einer Meldung aus einem Heimkontext sind Beschuldigte dem Erzbistum Paderborn namentlich nicht bekannt, weil die betroffene Person keine Namen angeben konnte.

Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldung auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, zwei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, eine auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, keine auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, zwei auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, zwei auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009 und eine auf den Zeitraum von 2010 bis zum 31. Oktober 2020.

Hinzukommen zwei vorgetragene Sachverhalte, die nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst fallen.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 haben sich beim Erzbistum Paderborn 32 Personen als Betroffene gemeldet. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe.

Die benannten Zeiträume liegen lange zurück; die Beschuldigten sind zum überwiegenden Teil verstorben. Allein aus diesen Gründen sind die Tatvorwürfe kaum verifizierbar. Von den insgesamt 32 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind 16 männlichen und 14 weiblichen Geschlechts. Zwei der betroffenen Personen konnten keinem Geschlecht zugeordnet werden.

Als Beschuldigte werden 29 Personen benannt. Elf von ihnen sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn aus anderen Vorwürfen bekannt. Neun weitere sind verstorben und waren dem Erzbistum Paderborn noch nicht durch Beschuldigungen bekannt. Sieben sind am Leben; von ihnen befindet sich keiner im aktiven Dienst. Hierzu können zur Vorbeugung von Verstößen gegen Auflagen des Datenschutzes und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber keine weiteren Angaben gemacht werden. Zwei Beschuldigte sind dem Erzbistum Paderborn namentlich nicht bekannt, weil die Betroffenen keine Namen nennen konnten.

Von den gemeldeten Anschuldigungen beziehen sich fünf auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, keine auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, zwölf auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, vier auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, eine auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, sechs auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, keine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009 und eine auf den Zeitraum von 2010 bis zum 31. Dezember 2019. Drei der gemeldeten Anschuldigungen können keinem genauen Zeitraum zugeordnet werden, von denen zwei vor 1970 liegen.

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