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© Erzbistumsarchiv Paderborn
© Erzbistumsarchiv Paderborn

Der Dom eine öffentliche Landstraße!

Libori ist vorbei, doch Domküster Berendes hat Anlass zur Beschwerde. Zu viel Betrieb, ein schlimmer Verfall der Sitten. O tempora, o mores! Aber keine Sorge – die Beschwerde ist 174 Jahre alt. Das Erzbistumsarchiv präsentiert: die Archivalie des Monats!

Nein, in seinem Brandbrief an das Hochwürdige Domkapitel erwähnt Philipp Berendes (1759–1858) das Libori-Spektakel mit keinem Wort. Vielmehr beschwert sich der Domküster bitterlich darüber, dass der Dom gerade an Markttagen zu einer Landstraße verkommen würde. „Metzger mit ganzen Kälbern, die Gemüsehändeler mit Körben auf den Köpfen nach dem Markte, die Gerichts-Boten mit ganzen Ballen Ackten auf den Schultern“ – sie alle verwenden den Hohen Dom als praktische Abkürzung, sie latschen auf ihren geschäftlichen Gängen kreuz und quer durch das Gotteshaus. Sogar während des Hochamtes. Ein untragbarer Zustand!

Schaut man aber ein bisschen genauer hin, könnte die Beschwerde sehr wohl etwas mit Libori zu tun haben. Der Brief datiert nämlich auf den 29. August 1852. Das heißt: Zum Zeitpunkt der Abfassung des Briefes ist Libori nur einen knappen Monat vergangen. Es ist also gut möglich, dass irgendein Ereignis während der tollen Tage des Jahres 1852 dafür gesorgt hatte, dass dem braven Küster Berendes der Geduldsfaden riss.

Für fünf Taler im Monat ein Nebenjob als Security

Das Domkapitel reagiert umgehend auf die Beschwerde. Am 10. September 1852 erteilt es dem „Sacristhan“ und Domkapitular Johannes Liborius Ernst die Weisung, „einen zuverläßigen Mann zu ermitteln, dem die Aufsicht während des Gottesdienstes im Dom übertragen werde.“ Der Sacristhan tut wie geheißen. Bereits am 16. September 1852 rapportiert er schriftlich, der Schuhmacher Mehle würde gegen ein monatliches Salär von fünf Talern die Aufgabe übernehmen.

Hat der wackere Schuhmacher den Nebenjob als Security? Domdechant Johannes Boekamp war wohl anderer Meinung. In einem von ihm unterzeichneten Protokoll der Kapitelsitzung vom 27. September 1852 heißt es, die Summe von 60 Talern im Jahr dürfte „der Cultuskasse nicht aufgebürdet werden“. In der Umorganisation des Küsterdienstes sieht das Domkapitel eine andere – preisneutrale – Lösung: Dienstfreie Küster könnten die Aufsicht übernehmen. Das Ende vom Lied: Der arme Küster Philipp Berendes durfte Doppelschichten schieben.

Mit ganzen Kälbern (tot oder lebendig?) oder auf dem Kopf balancierten Gemüsekörben geht heute niemand mehr durch den Hohen Dom. Aber gerade zu Libori ist der Betrieb immer noch ein Thema. Dass wie vor über 170 Jahren die Küster in ihrer Freizeit die Aufsicht führen, ist natürlich aus vielerlei Gründen ausgeschlossen. Heute sorgt eine Sicherheitsfirma während der Liborifesttage dafür, dass im Dom niemand über die Stränge schlägt und die Würde des Gotteshauses gewahrt bleibt.

Beschwerdebrief des Domküsters Philipp Berendes an das Domkapitel

An Ein Hochwürdiges Domkapitel hierselbst.

Hochwürdiges Domkapitel!

Schon Jahr und Tag habe ich mit dem größten Unwillen sehen müssen wenn ich des Morgens unter dem Turm bei dem Hochamte halbkläppte besonders an den Marktagen, daß die Metzger mit ganzen Kälbern, die Gemüsehändeler mit Körben auf den Köpfen nach dem Markte, die Gerichts-Boten mit ganzen Ballen Ackten auf den Schultern vom Kreis-Gerichte, und nach dem Gerichte durch den Dom schlepten.

Ich glaube gewiß das dieses ein großer Mißgrif in das Heiligthum ist, mitten unter dem Gottes-Dienste den Tempel zur öffentlichen Land-Straße zu gebrauchen.

Einem Hochwürdigen Domkapitel zeige ich dieses gehorsamst an, wie und auf welche Weise diesem Mißbrauche einhalt gethan werden kann.

Paderborn, 29ten August 1852

Unterthänigst der Küster

[gez. Unterschrift:] Berendes

(Transkription durch das Erzbistumsarchiv Paderborn)

Bemerkung:

Der in der Capitel-Versammlung vom 10ten. d. Mts. mir gewordenen Weisung: einen zuverläßigen Mann zu ermitteln, dem die Aufsicht während des Gottesdienstes im Dom übertragen werde, bin ich nachgekommen. Der Schuhmacher Mehle hat sich bereit erklärt für 5 Rtr. monatlich jenen Dienst zu übernehmen.

Hochwürdigem Domcapitel überlasse ich, das weiter Erforderliche zu verfügen.

Pad. 16./9. [18]52

[gez. Unterschrift:] [Johannes Liborius] Ernst Sacristhan

Pad. d. 27ten Sept. 1852

In der heutigen Kapitel-Sitzung wurde beschlossen, von der Anstellung eines Aufsehers im Dom für die Zeit des Gottesdienstes einstweilen Abstand zu nehmen. Einmal weil eine Remuneration von 5 Tlr. für jeden Monat, also pro Jahr 60 Tlr., zu hoch erschien und der Cultuskasse nicht aufgebürdet werden dürfe.

Sodann weil sich durch angemessene Regulirung der Küsterstellen der Zweck in anderer Weise ohne Kosten erreichen läßt, wenn nämlich der Küster welcher frei ist, verpflichtet wird, im Schiffe der Kirche die Aufsicht zu führen, was sich bey der in Aussicht stehenden Besetzung der Küsterstellen leicht realisiren läßt.

Der Domdechant

[gez. Unterschrift:] Boekamp

(Transkription durch das Erzbistumsarchiv Paderborn)

Fotos Erzbistumsarchiv Paderborn
Signatur EBAP_C032_Akten_Domkapitel_1821-1930_A38
Entstehungsdatum 1852
Autoren Hans Pöllmann, freier Autor

Michael Streit, Geschäftsleitung Erzbistumsarchiv

Literaturangabe -Andreas Gaidt, Wilhelm Grabe, Hans Jürgen Rade (Hrsg.): 500 Jahre Libori – Vom Magdalenemarkt zum heutigen Paderborner Kirchen- und Volksfest; Bonifatius GmbH Druck/Buch/Verlar, Paderborn, 2023; darin: Hans Jürgen Rade: Vom Magdalenen- zum Liborimarkt, S. 125

-Metropolitankapitel Paderborn (Hrsg.): 200 Jahre Domkapitel zu Paderborn 1823–2023

Ein Beitrag von:
© Jürgen Hinterleithner
freier Autor

Hans Pöllmann

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