Zum 1. Januar 2020 sind zwei entscheidende neue Regelwerke in allen deutschen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten: die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ (Interventionsordnung) und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (Präventionsordnung).
Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.
Die Regelungen der bisherigen Leitlinien wurden darin überarbeitet. Die neuen Regelwerke haben als eine für alle (Erz-)Diözesen einheitliche Ordnung Geltung. Besondere Berücksichtigung findet die Perspektive der Betroffenen von sexuellem Missbrauch – so ist die Beteiligung Betroffener an der Aufarbeitung sowie an der Gestaltung von Maßnahmen zur Intervention und Prävention ausdrücklich vorgesehen. Ebenfalls sehen die Regelwerke die Einbindung externer und unabhängiger Fachberatungsstellen vor.
Die beiden Regelwerke stehen hier zum Download zur Verfügung: