Sie gehen mit einer Kontaktaufnahme keine Verpflichtung ein. Alle Kontaktpersonen verstehen sich als Beratende und Unterstützende. Sie sind zu jedem Zeitpunkt des Kontaktes frei in ihren Entscheidungen. Wenn Sie eine Entscheidung widerrufen möchten, ist das kein Problem.
Wenn Sie sexuellen Missbrauch erlitten haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Leids bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen stellen. Die Kommission arbeitet seit 2021 auf Beschluss der Deutschen Bischöfe für alle deutschen Bistümer. Im Erzbistum Paderborn unterstützen Sie die unabhängigen Ansprechpersonen Gabriela Joepen und Prof. Dr. Martin Rehborn bei der Antragstellung. Der Antrag ist Teil des Verfahrens zur Anerkennung des Leids.
Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, ein zivilrechtliches Verfahren anzustrengen.
Ein Hauptunterschied beider Verfahren ist, dass Sie beim Anerkennungsverfahren keine Beweise erbringen müssen. Hier wird lediglich geprüft, ob Ihre Schilderungen plausibel sind. Im zivilrechtlichen Verfahren hingegen müssen Sie Beweise für den erlittenen Missbrauch vorlegen. Insgesamt ist das Verfahren der Anerkennungsleistungen somit niedrigschwelliger.
Sie finden hier gegenübergestellt die besonderen Charakteristika beider Verfahrenswege:
| Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids (UKA-Verfahren) | Zivilrechtliche Klage |
| Die Leistungen sind freiwillig, es findet keine juristische Prüfung statt | Es wird juristisch geprüft, ob Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen |
| Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) setzt die Leistung für jeden Antrag fest und zahlt aus | Zivilgericht fällt ein Urteil |
| Freiwilliges Anerkennungsverfahren ohne Rechtspflicht | Juristisches Verfahren nach staatlichem Recht |
| Unabhängig von Verjährungsfristen | Ansprüche unterliegen der Verjährung, die im Einzelfall geltend gemacht werden kann |
| Plausibilität der Missbrauchsvorwürfe reicht aus | Beweisführung im Rechtssinne erforderlich, die Beweislast liegt grundsätzlich beim Klagenden |
| Niedrigschwellig | Mit Verfahrensaufwänden verbunden |
Wenn Sie weitere ausführliche und rechtlich verbindliche Informationen benötigen, finden Sie diese hier.
Weitere umfangreiche und hilfreiche Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz: