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Licht ins Dunkel bringen: Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Paderborn

Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist dem Erzbistum Paderborn ein zentrales Anliegen. In mehreren Stufen wird systematisch untersucht, wie es zu sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Schutzbefohlenen durch katholische Geistliche und kirchliche Mitarbeitende kommen konnte, welche Verantwortungsträger involviert waren und welche Lehren daraus für die Zukunft gezogen werden müssen.
Triggerwarnung: In der Studie und auf dieser Webseite geht es um sexualisierte Gewalt. Solche Inhalte können belastend sein und negative Gedanken auslösen.

Überblick und Hintergründe

Als sexuellen Missbrauch bezeichnet die katholische Kirche in Deutschland im Rahmen ihrer beiden Ordnungen, der Präventions- und der Interventionsordnung, sowohl strafbare als auch nicht strafbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen. Bereits nicht strafbare Grenzverletzungen dieser Art, die durch Worte, Gesten und Handlungen erfolgen können, zeugen von einer Geringschätzung des Gegenübers.

Sexueller Missbrauch ist und wirkt zerstörerisch. Er zerstört Vertrauen, beeinträchtigt die psychische und physische Gesundheit, vernichtet Lebensfreude und kann in schwerwiegenden Fällen eine Existenz gefährden und Zukunftsperspektiven rauben.

Dass sich Missbrauch innerhalb der Kirche ereignen konnte, dass er lange Zeit verschwiegen, verleugnet und heruntergespielt wurde, dass die Betroffenen keine Unterstützung erhielten und mit ihrem Leid alleingelassen wurden, ist beschämend. Dieser Schuld ist sich die Kirche bewusst.

Umso wichtiger ist es, sexuellen Missbrauch in der Kirche aufzuarbeiten, sich also auf eine systematische Weise Wissen über den Umfang, die Ursachen, die Hintergründe, Strukturen und Einflussfaktoren zu verschaffen.

Im Jahr 2001 erließ Papst Johannes Paul II. im Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ für die gesamte katholische Kirche eine Regelung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Diese päpstliche Regelung war eine wichtige Grundlage für die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), um ihre „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch“ deutschlandweit umzusetzen. In ein breites öffentliches Interesse rückte der Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland erst im Januar 2010: Zu diesem Zeitpunkt wurde bekannt, dass an einem Gymnasium des Jesuitenordens, dem Berliner Canisius-Kolleg, über Jahre systematische sexualisierte Übergriffe von Lehrkräften an Kindern verübt wurden. Dieses Ereignis hat zum Bekanntwerden unzähliger weiterer erschütternder Fälle von Missbrauch durch kirchliche Mitarbeitende geführt.

Nahezu zeitgleich mit dem Bekanntwerden der Vorfälle begann die Kirche mit einer strukturierten Aufarbeitung. Das Erzbistum Paderborn unterscheidet hierbei zwischen seinen eigenen Aufarbeitungsstrukturen und denen auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz.

Den Auftakt der Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn bildete die Beteiligung des Erzbistums an der sogenannten MHG-Studie, die im September 2018 veröffentlicht wurde. In deren Rahmen wurden die Personalakten aller Geistlichen gesichtet, die zwischen 1946 und 2015 im Verantwortungsbereich des Erzbistums tätig waren oder im Ruhestand lebten. Der Staatsanwaltschaft wurde dabei uneingeschränkter Zugang zu den Akten gewährt.

Seit 2019 arbeitet ein unabhängiges Forschungsteam der Universität Paderborn  unter Leitung von Prof. Dr. Nicole Priesching und der Projektkoordination durch Dr. des. Christine Hartig an einer kirchenhistorischen Studie mit dem Titel „Missbrauch im Erzbistum Paderborn – Eine kirchenhistorische Einordnung“. Untersucht werden die Amtszeiten der Erzbischöfe Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt (1941–2002). Ein Großteil der bekannten Missbrauchsfälle fällt in diesen Zeitraum. 2022 hat das Erzbistum noch unter dem damaligen Erzbischof Hans-Josef Becker die Erweiterung des Forschungsprojekts der Universität Paderborn um die Amtszeit von Erzbischof Becker (2003–2022) initiiert – die Forschung dazu begann 2023, die Ergebnisse dieses Teilprojekts werden voraussichtlich 2027 publiziert. Die wissenschaftliche Verantwortung hierfür liegt ebenfalls bei Prof. Dr. Priesching sowie den Historikern Jan Jeskow und Vojin Sasa Vukadinovic.

Ein dritter, entscheidender Schritt war die Gründung einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Juni 2022. Diese Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes Nordrhein-Westfalen, des Erzbistums und von Betroffenen zusammen. Sie sichtet die Akten des Zeitraums seit 1941 bis in die Gegenwart und nimmt sowohl eine Einzelfall- als auch eine Gesamtbewertung der Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn vor.

Ein wichtiges Anliegen des Erzbistums ist es, Betroffenen eine Stimme zu geben und sie in den Aufarbeitungsprozess einzubeziehen. Dazu wurde unter anderem eine unabhängige Betroffenenvertretung  eingerichtet, die eigenständig arbeitet, aber in ihrer Arbeit umfassend unterstützt wird.

Darüber hinaus wird kontinuierlich zur Mitwirkung an der Forschung eingeladen, um eine breite Basis an Stimmen und Perspektiven zu berücksichtigen.

Kirchenhistorische Studie zum Download

Am Donnerstag, 12. März 2026, hat die Universität Paderborn die Studie zum Missbrauch im Erzbistum Paderborn veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Sexuelle Gewalt an Minderjährigen im Erzbistum Paderborn. Eine historische Untersuchung (1941–2002)“. Die Universität hat die Studie zum Download zur Verfügung gestellt:

Aktuelles

Informieren Sie sich hier über aktuelle Nachrichten und Entwicklungen zum Thema Missbrauch und Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn:

Broschüre als E-Paper und PDF zum Download

Informationen zum Umgang mit und zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Paderborn

Kontakt
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+49 (0)5251 125-0