Das Domkapitel reagiert umgehend auf die Beschwerde. Am 10. September 1852 erteilt es dem „Sacristhan“ und Domkapitular Johannes Liborius Ernst die Weisung, „einen zuverläßigen Mann zu ermitteln, dem die Aufsicht während des Gottesdienstes im Dom übertragen werde.“ Der Sacristhan tut wie geheißen. Bereits am 16. September 1852 rapportiert er schriftlich, der Schuhmacher Mehle würde gegen ein monatliches Salär von fünf Talern die Aufgabe übernehmen.
Hat der wackere Schuhmacher den Nebenjob als Security? Domdechant Johannes Boekamp war wohl anderer Meinung. In einem von ihm unterzeichneten Protokoll der Kapitelsitzung vom 27. September 1852 heißt es, die Summe von 60 Talern im Jahr dürfte „der Cultuskasse nicht aufgebürdet werden“. In der Umorganisation des Küsterdienstes sieht das Domkapitel eine andere – preisneutrale – Lösung: Dienstfreie Küster könnten die Aufsicht übernehmen. Das Ende vom Lied: Der arme Küster Philipp Berendes durfte Doppelschichten schieben.
Mit ganzen Kälbern (tot oder lebendig?) oder auf dem Kopf balancierten Gemüsekörben geht heute niemand mehr durch den Hohen Dom. Aber gerade zu Libori ist der Betrieb immer noch ein Thema. Dass wie vor über 170 Jahren die Küster in ihrer Freizeit die Aufsicht führen, ist natürlich aus vielerlei Gründen ausgeschlossen. Heute sorgt eine Sicherheitsfirma während der Liborifesttage dafür, dass im Dom niemand über die Stränge schlägt und die Würde des Gotteshauses gewahrt bleibt.