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© Elpisterra / Shutterstock.com
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Kirchensteuer-Erstattung

Jobverlust ist für viele ein tiefer Einschnitt. Wer eine Abfindung erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine anteilige Erstattung der Kirchensteuer erhalten. Das entlastet finanziell und schafft etwas Spielraum in schwierigen Zeiten.

Teilerlass der Kirchensteuer auf Abfindungen

Für bestimmte außerordentliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (zum Beispiel Abfindungszahlungen bei Verlust des Arbeitsplatzes) gewährt das Erzbistum Paderborn auf Antrag einen sogenannten Kirchensteuerteilerlass, mit dem Ihnen Ihre Kirchensteuer zum Teil erstattet wird.

Einer Informationsschrift, die gemeinsam von den Landeskirchen und (Erz-)Bistümern in Nordrhein Westfalen herausgegeben wurde, können Details zum Antragsverfahren entnommen werden. Um den Antrag zu erleichtern, kann auf ein Antragsformular zurückgegriffen werden.

Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:

Kontakt: Domplatz 3, 33098 Paderborn,
Tel.: (0 52 51) 1 25 – 12 82,  (0 52 51) 1 25 – 15 47
E-Mail: steuerwesen@erzbistum-paderborn.de

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0