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Aktuelles zur Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn

Informieren Sie sich hier über aktuelle Nachrichten zum Thema Missbrauch und Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn.

Aktuelle Informationen zur Studie werden laufend aktualisiert

Die Universität Paderborn hat die unabhängige Studie zu den Amtszeiten der Erzbischöfe Jaeger und Degenhardt am 12. März 2026 der Öffentlichkeit präsentiert. Im Erzbistum Paderborn wird die Auseinandersetzung mit der Studie in einer mehrstufigen Kommunikation erfolgen, die von umfangreichen Informations- und Unterstützungsangeboten begleitet wird. Aktuelle Informationen zur Studie werden laufend aktualisiert.

Triggerwarnung: In der Studie und auf dieser Webseite geht es um sexualisierte Gewalt. Solche Inhalte können belastend sein und negative Gedanken auslösen.

Mitarbeitende des Erzbistums sind über verschiedene Hotlines erreichbar:

  • Zentrale Gesprächshotline: 05251-125-4444; vom 13.03. bis 26.03.2026 (inkl. der Wochenenden) 10 – 20 Uhr
  • Beschwerde- und Dialoghotline: 05251-125-1125
  • Telefonseelsorge: 0800 / 111 0111 oder 0800 / 111 0222, www.telefonseelsorge.de
  • Hotline für Medienanfragen und Pressekontakt: 05251-125-1558, pressestelle@erzbistum-paderborn.de
  • Bei Fragen zur Aufarbeitung und bei allen Meldungen von Betroffenen hilft das Team Intervention im Erzbischöflichen Generalvikariat weiter: 05251-125-1702, intervention@erzbistum-paderborn.de.

Regionalveranstaltungen

Bei Regionalveranstaltungen in Dortmund, Schmallenberg und Rheda-Wiedenbrück ist die Bistumsleitung vom 15.-17. März 2026 gemeinsam mit der Betroffenenvertretung und dem Interventionsbeauftragten Thomas Wendland mit allen Interessierten in Austausch über die Studie gegangen. Berichte von den Veranstaltungen stehen seit dem 16. März online unter erzbistum-paderborn.de zur Verfügung und können zum Verlinken genutzt werden.

An den Veranstaltungen nahmen über 1.000 Menschen – Betroffene wie interessierte Bürgerinnen und Bürger – teil. Der Austausch fand statt:

  • Sonntag, 15. März 2026, 18 Uhr, in Dortmund (Kongresszentrum, Goldsaal)
  • Montag, 16. März 2026, 19 Uhr, in Schmallenberg (Stadthalle, Großer Saal)
  • Dienstag, 17. März, 19 Uhr, in Rheda-Wiedenbrück (A2 Forum, Kleiner Festsaal)

Studie zum Download

„Se­xu­el­le Ge­walt an Min­der­jäh­ri­gen im Erz­bis­tum Pa­der­born. Ei­ne his­to­ri­sche Un­ter­su­chung (1941–2002)“: Hier können Sie die Studie der Universität Paderborn einsehen. (CC BY-NC-ND 4.0-Lizenz)

 

Erzbistum Paderborn legt Vorwürfe gegen frühere Erzbischöfe offen

FAQ zur unabhängigen Studie zum Missbrauch im Erzbistum Paderborn

Das Erzbistum Paderborn hat die unabhängige kirchenhistorische Studie 2019 bei der Universität Paderborn beauftragt. 2018 wurde die bundesweite MHG-Studie veröffentlicht, die die Deutsche Bischofskonferenz in Auftrag gegeben hatte. In der MHG-Studie wurde das Ausmaß des Missbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche in Deutschland deutlich. Daraufhin haben viele deutsche Bistümer unabhängige Studien initiiert, um sexuellen Missbrauch in ihren Diözesen aufzuarbeiten – so auch das Erzbistum Paderborn.

Grundlage für die Ergebnisse der MHG-Studie aus dem Erzbistum Paderborn waren damals bereits bearbeitete Anträge auf Anerkennungsleistungen sowie 2.502 geprüfte Personalakten. In diesem Material wurden Hinweise zu 111 Personen gefunden, die im Sinn der Studie des Missbrauchs, einer Grenzüberschreitung oder eines Übergriffs beschuldigt wurden.197 Betroffene konnten identifiziert werden.

Seit Anfang 2020 hat ein Forschungsteam vom Lehrstuhl für Kirchen- und Religionsgeschichte der Universität Paderborn die Amtszeiten von Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt (1941–2002) untersucht. 2022 hat das Erzbistum noch unter Erzbischof Hans-Josef Becker die Erweiterung des Forschungsprojekts der Universität Paderborn um die Amtszeit von Erzbischof Becker (2003–2022) initiiert – die Forschung dazu begann 2023, die Ergebnisse dieses Teilprojekts werden voraussichtlich 2027 publiziert.

Die Studie hat das Ausmaß des Missbrauchs, die Gewalterfahrungen der Betroffenen, die Reaktionen kirchlicher Verantwortlicher sowie strukturelle Bedingungen innerhalb der Kirche aufgearbeitet. Im hinzugekommenen Teilprojekt über die Amtszeit von Erzbischof Hans-Josef Becker werden auch die Umsetzung und Wirkung des 2002 initiierten Verfahrens zum Umgang der Kirche mit Betroffenen, die Selbstorganisation der Betroffenen und Änderungen in der medialen Berichterstattung berücksichtigt.

Die Studie stützt sich im Wesentlichen auf zwei zentrale Säulen: schriftliche Quellen in Form von Aktenmaterial und mündliche Interviews.

Im Bereich der schriftlichen Quellen erhielt das Forschungsteam vom damaligen Erzbischof Hans-Josef Becker uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen relevanten Unterlagen des Erzbistums Paderborn. Ausgewertet wurden Bestände aus dem Verwaltungsarchiv, dem historischen Archiv, dem Geheimarchiv und der Intervention. Hinzu kamen personenbezogene Akten, insbesondere Personalakten und Sonderakten von lebenden und verstorbenen Priestern, Pfarrstellenakten sowie persönliche Nachlässe. In Einzelfällen wurden darüber hinaus Akten aus anderen Bistümern, etwa bei Bistumswechseln von Priestern, sowie Unterlagen aus staatlichen Archiven, zum Beispiel Justiz- und Ermittlungsakten, herangezogen.

Der uneingeschränkte Zugang umfasste ausdrücklich alle Akten des Erzbistums Paderborn. Dazu gehörten auch 2.567 Aktenstücke im Erzbistumsarchiv, die lediglich Restbestände früherer, aufgelöster Personalakten darstellen und keine dienstlichen Vorgänge mehr enthalten. Inhaltlich handelt es sich dabei um sehr schmale, meist erst nach dem Tod der Priester zusammengestellte Unterlagen, insbesondere Karteikarten mit Lebens- und Einsatzdaten, Lebensläufe, Totenbildchen und Sterbeanzeigen. Diese Restbestände waren dem Forschungsteam bekannt und zugänglich, lieferten aufgrund ihrer Beschaffenheit jedoch keine für die Studie verwertbaren Erkenntnisse.

In diesem Zusammenhang ist auch der archivische Begriff der „Kassation“ relevant. Darunter versteht man die Aussonderung von Unterlagen, die nicht als dauerhaft archivierungswürdig eingestuft werden. Nach allen vorliegenden Informationen betreffen kassierte oder nur noch als Restbestände erhaltene Akten vor allem Priester der Weihejahrgänge vor 1945; vereinzelt finden sich darunter auch Unterlagen aus späteren Jahrgängen bis etwa 1960. Eine genaue zeitliche Zäsur lässt sich allerdings nicht bestimmen. Ebenso kann heute nicht mehr rekonstruiert werden, wie es zur Bildung dieser Restbestände kam. Weder eine entsprechende Dienstanweisung noch eine klare Ordnung der Personalaktenführung konnten bislang ermittelt werden. Insgesamt lässt sich die historische Entwicklung der Personalaktenführung daher nur bruchstückhaft nachvollziehen.

Interviews bilden eine zweite Quellengrundlage. Das Forschungsteam führte Gespräche mit rund 70 Menschen, die entweder selbst sexuelle Gewalt erfahren hatten oder als Zeitzeuginnen, Zeitzeugen und Mitwissende darüber Auskunft geben konnten. Ergänzend wurden qualitative Interviews mit ehemaligen und aktuellen kirchlichen Amtsträgern sowie Mitarbeitenden des Erzbischöflichen Generalvikariats geführt, darunter Personen in den Funktionen des Erzbischofs, des Generalvikars, des Personalreferenten und des Offizials. Diese Gespräche dienten vor allem dazu, administrative Abläufe und kirchliche Entscheidungsprozesse der jeweiligen Zeit zu rekonstruieren.

Das Forschungsprojekt wurde zwar finanziell und auch sonst in jeglicher Hinsicht vom Erzbistum Paderborn unterstützt, war aber vollständig unabhängig und lag in der ausschließlichen Verantwortung der Universität Paderborn. Seitens des Erzbistums Paderborn gab es keinerlei Einflussnahme auf Durchführung, Inhalt und Art der Veröffentlichung der Studie.

Betroffene wurden ausdrücklich in die Forschung einbezogen.

Viele Interviews mit Betroffenen ermöglichten Einblicke in ihre Erfahrungen und Perspektiven, die in den kirchlichen Akten oft fehlen. Die Studie versteht sich auch als Beitrag dazu, dass die Stimmen der Betroffenen in der Geschichte des Erzbistums sichtbar werden.

Die Studie nennt in der Regel keine Klarnamen von beschuldigten Klerikern oder Betroffenen. Stattdessen werden die Fälle anonymisiert dargestellt, meist durch Kürzel oder Nummern.

Aus Datenschutzgründen sind die Namen von Klerikern entsprechend den Bestimmungen des kirchlichen Archivrechts anonymisiert. Dies bedeutet, dass Klar­namen nur dann genannt werden, wenn die Personen seit mindestens vierzig Jahren verstorben sind. Lässt sich das Todesdatum nicht feststellen, gilt als Kriterium 100 Jahre nach dem Geburtsdatum. Ferner wird auf eine Namensnennung verzichtet, wenn die Beschuldigungen nicht durch ein Geständnis oder eine rechtskräftige Ver­urteilung bestätigt wurden. Ferner sind die Namen aller Betroffenen anonymisiert.

Auch konkrete Orte werden häufig nicht eindeutig benannt. Gemeinden oder Einrichtungen werden teilweise anonymisiert oder nur allgemein beschrieben, um Rückschlüsse auf einzelne Personen zu vermeiden.

Ziel dieser Vorgehensweise ist es, die Fälle wissenschaftlich zu untersuchen und strukturelle Zusammenhänge sichtbar zu machen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Nein. Die Studie versteht sich ausdrücklich nicht als Schlusspunkt der Aufarbeitung.

Sie ist ein Teil eines größeren Prozesses und soll weitere Forschung und Diskussion ermöglichen.



Nach den aktuellen Auswertungen der Studie liegen Hinweise auf 210 beschuldigte Kleriker vor. Damit geht die Studie geht von 4,35 % beschuldigten Klerikern innerhalb der untersuchten Gruppe aus. Für den Untersuchungszeitraum nennt die Studie 489 Betroffene.

Die in der unabhängigen Studie der Universität Paderborn genannte höhere Zahl von Beschuldigten und Betroffenen im Vergleich zu den Statistiken der MHG-Studie aus dem Jahr 2018 erklärt sich vor allem aus der deutlich verbreiterten Datenbasis und den veränderten Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre. Zudem melden sich viele Menschen erst Jahrzehnte später und berichten von eigenen Erfahrungen oder Beobachtungen.

Die MHG-Studie berücksichtigte Daten bis 2014. Seitdem sind 12 Jahre vergangen, in denen sich Meldestrukturen, Intervention und eine Sensibilisierung gegenüber sexualisierter Gewalt grundlegend weiterentwickelt haben.

Dazu gehört insbesondere, dass Betroffene heute deutlich mehr Zugänge haben, um sich zu melden — etwa über die Interventionsstelle oder unabhängige Ansprechpersonen. Zudem nehmen wir seit Einführung des neuen Verfahrens auf Anerkennung des Leids im Jahr 2021 einen Zuwachs an Meldungen wahr.

Zugleich hat die öffentliche Auseinandersetzung seit der MHG-Studie das Ausmaß sexualisierter Gewalt in der Kirche sichtbarer gemacht und für viele Betroffene die Schwelle gesenkt, über das eigene Leid zu sprechen. Auch im Rahmen der Aufarbeitungsstudie der Universität Paderborn wurden Betroffene wiederholt dazu ermutigt, sich zu melden.

Die in der Studie angegebene Zahl an Betroffenen und Beschuldigten entspricht weitestgehend den Zahlen des Erzbistums.

Die Fallzahlen und Fakten seit 2019 werden jährlich transparent auf der Website des Erzbistums veröffentlicht und liegen auch für das Jahr 2025 bereits vor.

Ja. Die Studie betont ausdrücklich, dass die bekannten Fälle nur das „Hellfeld“ darstellen. Seriöse Angaben über die Anzahl weiterer Fälle lassen sich nicht treffen.



Die Studie zeigt, dass Vorwürfe gegen Kleriker häufig ignoriert, bagatellisiert oder nicht konsequent verfolgt wurden.  In vielen Fällen erhielten Betroffene keine ausreichende Unterstützung.

Die Studie betont, dass Missbrauch nicht nur als individuelles Fehlverhalten verstanden werden kann. Er muss auch im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Einstellungen, kirchlichen Machtstrukturen und sozialen Beziehungen in Gemeinden gesehen werden.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sexuelle Gewalt nicht nur durch einzelne Täter erklärt werden kann. Vielmehr wirkten mehrere Faktoren zusammen, die Taten begünstigten und ihre Aufklärung erschwerten.

Dazu gehörten kirchliche Machtstrukturen und das große Vertrauen, das Priestern in vielen Gemeinden entgegengebracht wurde. Beschuldigungen wurden deshalb häufig zunächst intern behandelt.

Auch gesellschaftliche Bedingungen spielten eine Rolle. Sexualität war lange Zeit tabuisiert, und Betroffene mussten oft befürchten, dass ihre Aussagen nicht ernst genommen würden.

Hinzu kam, dass Meldungen über mögliche Übergriffe lediglich als Beschwerden gegen Priester behandelt wurden. Maßnahmen bestanden daher oft in Gesprächen oder Versetzungen.



Betroffene hatten oft große Schwierigkeiten, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Gründe waren unter anderem mangelnde Unterstützung, Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit sowie soziale und institutionelle Barrieren. Hinzu kam, dass Themen, die sich um Sexualität drehten, tabuisiert waren und es für Betroffene daher schwierig war, das Erlebte ins Wort zu bringen.

Dass Vorwürfe nicht ernst genommen wurden und Fälle nicht dokumentiert wurden, erlebten viele Betroffene zusätzlich zu den Gewalthandlungen als weiteres Unrecht. Außerdem fehlten Schutzmaßnahmen.



Die Studie zeigt, dass Beschuldigungen gegen Priester im untersuchten Zeitraum häufig zunächst intern behandelt wurden. Sexueller Missbrauch wurde meist erst dann zur Angelegenheit der Bistumsleitung, wenn ein öffentlicher Skandal oder staatliche Ermittlungen drohten.

Zwar wurden beschuldigte Priester zu den Vorwürfen befragt. Häufig blieb es aber bei Gesprächen oder Ermahnungen. Wenn Maßnahmen ergriffen wurden, bestand eine typische Reaktion darin, Priester auf eine andere Stelle zu versetzen oder therapeutische Maßnahmen anzuordnen.

Disziplinarische Maßnahmen oder Einschränkungen der seelsorglichen Tätigkeit erfolgten oft erst dann, wenn staatliche Ermittlungen oder gerichtliche Verurteilungen vorlagen.

Die Studie beschreibt dieses Vorgehen als Teil eines Systems, in dem der Schutz der Institution häufig stärker gewichtet wurde als die Perspektive Betroffener.



Während der Amtszeit von Erzbischof Lorenz Jaeger waren zahlreiche Beschuldigungen gegen Priester bekannt. Nach den Ergebnissen der Studie wurde sexueller Missbrauch jedoch meist erst dann zur Angelegenheit der Bistumsleitung, wenn ein öffentlicher Skandal oder staatliche Ermittlungen drohten.

Jaeger ließ bei Meldungen sexueller Gewalt zwar häufig Untersuchungen durchführen, allerdings nicht in allen Fällen. Seit den 1960er Jahren setzte sich zudem stärker ein seelsorgerischer oder therapeutischer Umgang mit beschuldigten Priestern durch. Disziplinarische Maßnahmen erfolgten häufig erst dann, wenn zuvor eine weltliche Verurteilung stattgefunden hatte.

Eigene Untersuchungen durch die Bistumsleitung fanden später seltener statt. Schutzmaßnahmen für mögliche weitere Betroffene wurden laut Studie nur in Einzelfällen ergriffen und konnten weitere Taten nicht immer verhindern.

Die Studie zeigt, dass Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt von zahlreichen Beschuldigungen gegen Priester wusste. Dennoch wurde sexueller Missbrauch in der Regel erst dann zur Angelegenheit der Bistumsleitung, wenn ein öffentlicher Skandal oder staatliche Ermittlungen drohten.

In einzelnen Fällen beschreibt die Studie, dass beschuldigte Priester weiter in der Seelsorge tätig waren oder versetzt wurden, ohne dass ihre Tätigkeit umfassend eingeschränkt wurde. Auch Schutzmaßnahmen für mögliche weitere Betroffene wurden nicht immer ergriffen.

Selbst nachdem kirchliche Regelungen Anfang der 2000er Jahre strengere Maßnahmen ermöglichten, stellte die Studie fest, dass mögliche weitere Straftaten beschuldigter Priester nicht immer weiter untersucht wurden.

Insgesamt beschreibt die Untersuchung ein System, in dem Entscheidungen über Untersuchungen und Maßnahmen stark bei der Bistumsleitung lagen und häufig erst unter äußerem Druck getroffen wurden.

Die Studie untersucht die Jahre 1941 bis 2002 und bewertet daher nicht die Amtszeit von Hans-Josef Becker als Erzbischof, die erst 2003 begann. Sie beschreibt jedoch seine Rolle in den 1990er Jahren, als Becker im Erzbistum Paderborn Personaldezernent für Priester, Diakone und Gemeindereferentinnen und -referenten war.

In dieser Funktion war er an Personalentscheidungen beteiligt und damit auch in den Umgang mit Beschuldigungen gegen Priester eingebunden.

Die Studie zeigt zugleich, dass Entscheidungen über Maßnahmen weiterhin stark von der Bistumsleitung bestimmt wurden und beschuldigte Priester häufig im Amt blieben, solange keine öffentliche Aufmerksamkeit oder staatliche Ermittlungen drohten.

Eine Bewertung der Amtszeit von Hans-Josef Becker als Erzbischof enthält die Studie nicht. Diese erfolgt im zweiten Teil der Studie, die voraussichtlich im Frühjahr 2027 veröffentlicht wird.

Die Studie zeigt, dass neben den Erzbischöfen auch weitere Personen in Leitungsfunktionen, etwa Generalvikare oder Personaldezernenten, in den Umgang mit Beschuldigungen gegen Priester eingebunden waren. Sie führten Gespräche mit beschuldigten Klerikern, sammelten Informationen zu Vorwürfen und bereiteten Personalentscheidungen vor.

In vielen Fällen behandelten die Verantwortlichen eingehende Meldungen zunächst als Beschwerden gegen Priester. Wenn Maßnahmen ergriffen wurden, bestanden diese oft in Gesprächen, Ermahnungen oder Versetzungen.

Die Studie beschreibt außerdem, dass wichtige Abstimmungen zwischen der Bistumsleitung und den verantwortlichen Mitarbeitern häufig mündlich erfolgten und daher nicht immer vollständig dokumentiert sind. Entscheidungen über weitergehende Maßnahmen lagen in der Regel beim Erzbischof.



Am Tag nach der Präsentation durch die Universität hat das Erzbistum Paderborn auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit der Betroffenenvertretung Stellung zur Studie bezogen. Beim Jahrestreffen der Betroffenen im Erzbistum Paderborn am gleichen Nachmittag ist Erzbischof Dr. Bentz mit den Betroffenen in Austausch über die Studienergebnisse gegangen. Nach der Veröffentlichung der Studie gab es drei regionale Dialogveranstaltungen mit der Bistumsleitung, dem Interventionsbeauftragten Thomas Wendland und Mitgliedern der Betroffenenvertretung: am Sonntag, 15. März, ab 18 Uhr in Dortmund (Kongresszentrum, Goldsaal), am Montag, 16. März, ab 19 Uhr in Schmallenberg (Stadthalle, Großer Saal) und am Dienstag, 17. März, ab 19 Uhr in Rheda-Wiedenbrück (A2 Forum, Kleiner Festsaal).

Eine zentrale Gesprächs-Hotline ist über 05251 125-4444 am 12. März 2026 von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und vom 13. bis 26. März 2026 (inkl. der Wochenenden) von 10 bis 20 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen bündelt die Homepage des Erzbistums mit Themenseiten zum Missbrauch (erzbistum-paderborn.de/aufarbeitung). Eine Broschüre liefert für Kirchengemeinden, Einrichtungen und Interessierte „Informationen zum Umgang und zur Aufarbeitung mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Paderborn“. Die Broschüre kann im Shop des Erzbistums bestellt werden (https://shop.erzbistum-paderborn.de/).



Das Forschungsteam hat Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen explizit aufgerufen, sich an der Studie zu beteiligen, um deren Perspektive angemessen berücksichtigen und deren Stimme hörbar machen zu können. Sämtliche Informationen wurden vertraulich behandelt. Das Erzbistum Paderborn hat mehrfach dazu eingeladen, dass Betroffene sich als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen einbringen.

Betroffene wurden auch im Vorfeld der Veröffentlichung der Studie an der Aufarbeitung beteiligt. Ein prominentes Beispiel ist das Mahnmal für die Betroffenen sexuellen Missbrauchs, das Anfang März 2026 im Hohen Dom vorgestellt wurde – eine gemeinsame Initiative von Betroffenenvertretung, Erzbistum Paderborn und Metropolitankapitel. Der „memory-Tisch“ des Künstlers Christoph Brech lädt zum interaktiven „Aufdecken“ von persönlichen Zeugnissen Betroffener ein. Damit ist das Mahnmal nicht nur ein Ort des Gedenkens, sondern auch der Aufarbeitung.

Die Studie wird überdies nach ihrem Erscheinen von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission geprüft werden. Der Kommission gehören zwei Betroffene aus dem Vorstand der Betroffenenvertretung an. Zudem wurde eine Regelkommunikation zwischen Bistumsleitung, Betroffenenvertretung und dem Interventionsbeauftragten institutionalisiert. Gemeinsam haben das Erzbistum Paderborn und die Betroffenenvertretung 2024 eine Dunkelfeldinitiative gestartet, um Betroffene zu ermutigen, über ihr Leid zu sprechen und aus dem Dunkel ans Licht zu treten.

Es gibt im Erzbistum verschiedene Anlaufstellen und Hilfsangebote:

  • Das Team Intervention sorgt dafür, dass die Interventionsordnung umgesetzt wird, das heißt: dass jede Meldung sexualisierter Gewalt konsequent verfolgt wird und die notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden (staatlich wie kirchlich). Zudem unterstützt das Team Intervention Betroffene, insbesondere auch bei der Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung des Leids zu stellen. Ebenso erhalten Gremien der Aufarbeitung, wie etwa die Aufarbeitungskommission, vom Team Unterstützung in ihrer Arbeit.
  • Unabhängige Ansprechpersonen stehen persönlich für Betroffene von sexualisierter Gewalt für Mitteilungen, Anfragen und persönliche Gespräche zur Verfügung und begleiten und unterstützen Betroffene im Antragsverfahren auf Leistungen in Anerkennung des Leids. Für Betroffene ist die Hilfestellung bei der Formulierung ihres Anliegens und die Stellungnahme zur Plausibilität wichtig.
  • Seit 2022 gibt es im Erzbistum Paderborn eine Unabhängige Betroffenenvertretung. Der eingetragene Verein bietet einen Schutzraum, in dem sich Betroffene austauschen und organisieren können. Die Betroffenenvertretung ist unabhängig und selbstverwaltet, wird jedoch vom Erzbistum Paderborn in ihrer Arbeit vollumfänglich unterstützt. Der Sprecher der Betroffenenvertretung und einer seiner beiden Vorstandskollegen sind zudem Mitglieder in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Erzbistum Paderborn.
  • Das Angebot der Betroffenenseelsorge richtet sich an alle, die im kirchlichen Kontext sexuellen Missbrauch erlebt haben – unabhängig von Religion, Geschlecht, Alter oder Kirchenaustritt. Ebenso ist die Betroffenenseelsorge ein Angebot für Angehörige.
  • Für Betroffene und Angehörige gibt es auch ein Beratungsangebot der Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Paderborn.
  • Über das Therapienetzwerk Bielefeld erhalten Betroffene Unterstützung bei der Therapieplatzsuche.
  • Seit Juni 2025 gibt es im Erzbistum Paderborn die neu geschaffene Stelle des Beauftragten für den Umgang mit Verdachtsfällen geistlichen Missbrauchs. Der Beauftragte dokumentiert Hinweise auf spirituellen Missbrauch und unterstützt Betroffene.

 

Wenn Menschen sexuellen Missbrauch erlitten haben, können sie einen Antrag auf Anerkennung ihres Leids bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen stellen. Die Kommission arbeitet seit 2021 auf Beschluss der Deutschen Bischöfe für alle deutschen Bistümer. Im Erzbistum Paderborn unterstützen zwei unabhängige Ansprechpersonen Betroffene bei der Antragstellung. Auch das Team Intervention im Erzbistum unterstützt dabei. Der Antrag ist Teil des Verfahrens zur Anerkennung des Leids.

Grundsätzlich haben Betroffene auch die Möglichkeit, ein zivilrechtliches Verfahren anzustrengen.

Ein Hauptunterschied beider Verfahren ist, dass Betroffene beim Anerkennungsverfahren keine Beweise erbringen müssen. Hier wird lediglich geprüft, ob die Schilderungen des Missbrauchs plausibel sind. Im zivilrechtlichen Verfahren hingegen gelten die Regeln des staatlichen Prozessrechts und müssen Betroffene Beweise für den erlittenen Missbrauch vorlegen. Insgesamt ist das Verfahren der Anerkennungsleistungen somit niedrigschwelliger.



Wenn das Erzbistum Paderborn einen Hinweis auf einen möglichen sexuellen Missbrauch gegenüber Minderjährigen oder schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen erhält, wird ein klar strukturierter und verantwortungsvoller Prozess in Gang gesetzt. Dabei steht stets ein sensibler Umgang mit den Betroffenen im Mittelpunkt – ebenso wie eine sorgfältige Prüfung und konsequente Aufarbeitung jedes einzelnen Falls.

Grundsätzlich werden drei Formen von Fällen unterschieden:

  • Grenzverletzung

Unbeabsichtigtes Verhalten, das als unangenehm empfunden wird – zum Beispiel eine zufällige Berührung.

  • Sexueller Übergriff

Bewusstes oder wiederholtes Fehlverhalten, etwa in Form von anzüglichen Bemerkungen oder unerwünschten körperlichen Annäherungen.

  • Sexueller Missbrauch

Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung im strafrechtlichen Sinne.

Auf der nachfolgenden Internetseite findet sich eine Grafik, die veranschaulicht, wie das Erzbistum Paderborn mit Verdachtsfällen und konkreten Meldungen umgeht: erzbistum-paderborn.de/missbrauch-meldevorgang

Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs hat für das Erzbistum Paderborn eine dauerhaft zentrale Priorität. In mehreren Stufen wird systematisch untersucht, wie es zu sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Schutzbefohlenen durch katholische Geistliche und kirchliche Mitarbeitende kommen konnte, welche Verantwortungsträger involviert waren und welche Lehren daraus für die Zukunft gezogen werden müssen.

Neben der Beteiligung des Erzbistums an der sogenannten MHG-Studie, die im September 2018 veröffentlicht wurde, und dem kirchenhistorischen Forschungsprojekt der Universität Paderborn war die Gründung einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Juni 2022 ein wichtiger Schritt. Diese Kommission setzt sich aus vom Land Nordrhein-Westfalen benannten Personen sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des Erzbistums und von Betroffenen zusammen. Sie sichtet die Akten des Zeitraums seit 1941 bis in die Gegenwart und nimmt sowohl eine Einzelfall- als auch eine Gesamtbewertung der Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn vor.

Ein wichtiges Anliegen des Erzbistums ist es zudem, Betroffenen eine Stimme zu geben und sie in den Aufarbeitungsprozess einzubeziehen. Dazu hat sich unter anderem eine Unabhängige Betroffenenvertretung gegründet, die eigenständig arbeitet, aber in ihrer Arbeit umfassend vom Erzbistum unterstützt wird.

Der Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hat einen unabhängigen Expertenrat berufen: Dieser berät das Team Intervention im Erzbistum Paderborn.

Der Expertenrat ist mit externen, fachlich kompetenten Mitgliedern aus der Praxis besetzt – aus den Bereichen Beratung, Medizin, Recht und Kirchenrecht. Die Expertinnen und Experten unterstützen das Erzbistum Paderborn bei der Bewertung von Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt oder grenzverletzenden Verhaltens. Die konkreten Fälle werden dafür pseudonymisiert.

Die Studie ist ein zentraler Baustein der Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn. Sie wurde beauftragt, um wichtige Erkenntnisse zu erlangen, welche Fehler in der Vergangenheit im Umgang mit sexuellem Missbrauch – persönlich und systemimmanent – gemacht wurden. Die Studie bekräftigt das Erzbistum Paderborn daher darin, eine lernende Organisation zu bleiben und eine konsequente Haltung immer weiterzuentwickeln, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Mit den Erkenntnissen aus diesem Lernprozess möchte das Erzbistum Paderborn auch seinen Teil zur gesamtgesellschaftlichen Debatte und dem Bemühen um Schutz von Kindern vor jeglicher Gewalt beitragen: Sexualisierte Gewalt ist keine nur vergangene und auch keine ausschließlich kirchliche Wirklichkeit. Das Erzbistum Paderborn möchte sein Wissen über Dynamiken des Schweigens, des Wegsehens und des Machtmissbrauchs, aber auch über wirksame Prävention, Intervention und Aufarbeitung dort einbringen, wo es dem Schutz von Menschen heute dienen kann.

Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist eine zentrale und bleibende Aufgabe der Kirche. Sie darf weder relativiert noch an den Rand gedrängt werden. Das erlittene Leid von Betroffenen steht dabei im Mittelpunkt.

Gleichzeitig besteht Kirche nicht nur aus ihren Versäumnissen. Sie ist eine Gemeinschaft aus vielen Gläubigen, Ehrenamtlichen, Mitarbeitenden und Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die sich tagtäglich aus ihrem Glauben heraus engagieren – für Menschen in Not, für Bildung, für soziale Gerechtigkeit und für ein solidarisches Miteinander.

Beides gehört zur Wirklichkeit: das Versagen in bestimmten Zeiten und Bereichen – und das vielfältige Engagement vieler, die aus ihrem Glauben heraus ihrem Auftrag treu dienen wollen. Aufarbeitung bedeutet nicht, die Kirche auf ihre dunkelsten Kapitel zu reduzieren. Sie bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, damit Kirche glaubwürdig das leben kann, wofür sie steht.



Das Erzbistum Paderborn, das Metropolitankapitel und die Betroffenenvertretung haben gemeinsam ein Mahnmal zum sexuellen Missbrauch im Paderborner Dom auf den Weg gebracht. Mit seinem „memory-Tisch“ macht Künstler Christoph Brech das Erinnern zum Zentrum des Gedenkens. In der Brigidenkapelle im Atrium des Hohen Domes steht ein Tisch mit drehbaren Feldern. Die verdeckten Seiten zeigen Texte, Bilder und Collagen – gestaltet von Betroffenen. Wer ein Feld umdreht, bringt ihre Perspektiven ans Licht. Die Felder kippen automatisch zurück – ein Hinweis auf die Verletzlichkeit der Erinnerung und auf all das, was noch verborgen ist.

In den Fenstern der Kapelle sind Hahnenfedern dargestellt, an der Wand darunter die Strophen des Hymnus „Aeterne Rerum Conditor“ („O ew’ger Schöpfer aller Welt“) aus dem 4. Jahrhundert, der Ambrosius von Mailand zugeschrieben wird. In der Bibel erinnert der Hahn mit seinem Schrei Petrus an dessen Verrat an Jesus. Der Hahnenschrei ist Anklage von Verfehlung. Der Hahn begrüßt mit seinem Schrei aber auch das Licht des neuen Tags und steht so für Hoffnung und mögliche Heilung.

2023 wurde an den Grablegen der früheren Paderborner Erzbischöfe Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt in der Krypta des Domes in Kooperation mit der Betroffenenvertretung eine Tafel mit Hinweisen zu Verfehlungen der beiden Erzbischöfe im Umgang mit Missbrauchsfällen aufgestellt. Ein QR-Code informiert seit 2024 auf einer Internetseite über das Handeln der Erzbischöfe.



Im Bereich des Erzbistums Paderborn erhält heute niemand Verantwortung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, ohne verbindliche Schulungen im Bereich Prävention zu durchlaufen. Diese Sensibilisierung ist dauerhaft angelegt und wird regelmäßig überprüft und wiederholt. Diese umfassende Sensibilisierung ist heute kein freiwilliges Zusatzthema, sondern integraler Bestandteil kirchlicher Arbeit.

Das Erzbistum verfügt darüber hinaus über weitere verbindliche und flächendeckend umgesetzte Präventionsstandards: institutionelle Schutzkonzepte, klare Interventionswege, unabhängige Ansprechpersonen und externe Kontrollmechanismen. Diese Standards sind verbindlich und werden kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.

Das Erzbistum Paderborn arbeitet eng mit staatlichen Stellen zusammen und nutzt unabhängige Expertise. Entscheidungsprozesse sind transparent geregelt, Verantwortlichkeiten klar definiert.

Das Selbstverständnis hat sich deutlich gewandelt: Kirche versteht sich heute als Raum, in dem der Schutz Vorrang hat. Aus den Fehlern der Vergangenheit ist eine klare Verpflichtung entstanden – der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist nicht nur Aufgabe, sondern Maßstab kirchlichen Handelns.

In den vergangenen Jahren haben sich die Standards im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt grundlegend verändert. Grundlage sind verbindliche Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz sowie diözesane Ordnungen, die für alle kirchlichen Einrichtungen gelten. Konkret bedeutet das unter anderem:

  • Verpflichtende Schutzkonzepte:

Alle Pfarreien, Schulen, Verbände und kirchlichen Einrichtungen sind verpflichtet, institutionelle Schutzkonzepte zu erarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben. Diese Konzepte analysieren Risiken vor Ort, regeln den Umgang mit Nähe und Distanz und legen klare Verfahrenswege im Verdachtsfall fest.

  • Verbindliche Verhaltenskodizes:

Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende müssen schriftliche Verhaltenskodizes anerkennen. Diese formulieren verbindliche Standards im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

  • Regelmäßige Schulungen:

Wer Verantwortung im kirchlichen Raum übernimmt, muss verpflichtende Präventionsschulungen absolvieren. Diese Sensibilisierung ist keine einmalige Maßnahme, sondern wird regelmäßig aufgefrischt. Im Erzbistum Paderborn wurden bis heute über 105.000 Menschen geschult.

  • Klare Interventionswege:

Es bestehen verbindliche Melde- und Interventionsordnungen mit klar geregelten Zuständigkeiten. Hinweise auf sexualisierte Gewalt werden strukturiert aufgenommen und geprüft. Unabhängige Ansprechpersonen stehen Betroffenen zur Verfügung.

  • Externe Evaluation:

Die Präventionsarbeit der NRW-Bistümer – darunter auch des Erzbistums Paderborn – wurde im Rahmen des wissenschaftlichen Projekts „Kann Prävention wirken?“ durch das Institut für Soziale Arbeit (ISA) und das Forschungszentrum SOCLES evaluiert. Die Ergebnisse bestätigen, dass die eingeführten Standards wirksam zur Sensibilisierung und Verbesserung institutioneller Abläufe beitragen und kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Für die Praxis vor Ort bedeutet das: Prävention ist heute kein Zusatzthema mehr, sondern verbindlicher Bestandteil kirchlicher Arbeit. Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist strukturell verankert und wird regelmäßig überprüft. Prävention ist damit ein integraler Bestandteil kirchlicher Arbeit hin zu einer Kultur des achtsamen Miteinanders.



Die 2010 erstmals öffentlich gewordenen Missbrauchsfälle und die 2018 veröffentlichte MHG-Studie haben in Deutschland eine tiefgreifende Selbstprüfung ausgelöst – auch in der Priesterausbildung. Die MHG-Studie hat deutlich gemacht, dass Missbrauch nicht nur individuelles Fehlverhalten einzelner Täter war, sondern auch strukturelle Defizite und kulturelle Probleme in der Kirche eine Rolle gespielt haben. Diese Erkenntnis hat zu verschiedenen Veränderungen geführt:

1. Stärkere Präventionskultur

In der Ausbildung gehört Prävention heute verbindlich dazu. Priesterseminare arbeiten mit Schutzkonzepten, Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt und klaren Verfahren für Meldung und Intervention. Kandidaten lernen, Grenzverletzungen zu erkennen, Verantwortung zu übernehmen und sensibel mit Schutzbedürftigen umzugehen.

2. Intensivere Eignungsprüfung und Begleitung

Die Aufnahme und Begleitung von Kandidaten sind stärker professionalisiert worden. Dazu gehören die psychologische Eignungsdiagnostik, regelmäßige Evaluationen sowie eine intensivere persönliche Begleitung. Ziel ist es, die allgemein menschliche, emotionale und soziale Reife stärker in den Blick zu nehmen.

3. Mehr Aufmerksamkeit für Macht und Verantwortung

Ein wichtiges Lernfeld ist heute der verantwortliche Umgang mit Macht. Priesterliche Autorität wird ausdrücklich als Dienst verstanden, der transparent und rechenschaftspflichtig sein muss. Themen wie Machtmissbrauch, geistlicher Missbrauch und institutionelle Dynamiken werden offen behandelt.

4. Stärkerer Bezug zur Perspektive der Betroffenen

In vielen Ausbildungsprogrammen wird bewusst die Perspektive von Betroffenen einbezogen. Berichte, Studien und Begegnungen mit Betroffenen – so auch im Priesterseminar Paderborn – sollen helfen, das Leid der Opfer nicht abstrakt, sondern konkret wahrzunehmen. Das Ziel ist eine Haltung der Sensibilität und Verantwortung.

5. Einbindung in den kirchlichen Reformprozess

Diese Veränderungen stehen im Zusammenhang mit der breiteren Aufarbeitung und Reformdiskussion in Deutschland, etwa im Kontext des Synodalen Weges. Auch wenn dort unterschiedliche Positionen vertreten werden, besteht weithin Einigkeit darüber, dass Prävention, Transparenz und Verantwortung dauerhaft gestärkt werden müssen.

Kurz gesagt: Die Priesterausbildung soll heute stärker sicherstellen, dass zukünftige Priester menschlich reif, reflektiert im Umgang mit Macht und klar sensibilisiert für den Schutz von Menschen in ihrem pastoralen Dienst sind.

Broschüre

Bestellen Sie gern kostenlos die Broschüre zum Thema vor. Die Auslieferung erfolgt ab dem 1. März 2026.

Von der Betroffenenvertretung über die Intervention bis zur Unabhängigen Aufarbeitungskommission: Die Broschüre gibt einen Überblick zum Thema sexueller Missbrauch im Erzbistum Paderborn. Betroffene finden Anlaufstellen und Hilfsangebote. Zudem wird Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Erzbistum auf vielen Ebenen dargestellt. Wer mehr lesen möchte, gelangt über QR-Codes zu den Themenseiten „Hilfe bei Missbrauch“ auf der Website des Erzbistums Paderborn.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0