Mit der auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgten Auflösung des „Paderborner Studienfonds“ werden dessen verbliebene Vermögensbestandteile vom Staat auf den Erzbischöflichen Stuhl übergehen. Damit verbunden sein wird die Übernahme von zukünftigen Verbindlichkeiten von „erheblichem Aufwand“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Vorgesehen ist, dass die Gebäude und die mit ihnen verbundenen Erhaltungskosten der kirchlichen Stiftung „Bischof Imad“ im Erzbischöflichen Stuhl zugeordnet werden, deren Stiftungszweck die Förderung und Erhaltung kirchlicher Immobilien ist. Zum endgültigen Vollzug der Vereinbarung bedarf es noch eines diplomatischen Notenwechsels zwischen dem Heiligen Stuhl und der nordrhein-westfälischen Landesregierung, der in Kürze erfolgen soll.
„Die wertvolle Tradition des ‚Paderborner Studienfonds‘ wollen wir sichern und weiterführen“, sagt Generalvikar Alfons Hardt. Dabei handele es sich um einen weiteren kirchlichen Beitrag im Bereich der Kultur und Bildung am Standort Paderborn. Das Engagement solle „der Gesellschaft zugutekommen“. Außerdem sei die jetzt getroffene Vereinbarung „ein wichtiger Schritt zur weiteren Entflechtung des Verhältnisses von Staat und Kirche im Vermögensbereich“, betont Generalvikar Hardt.