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Erzbistum Paderborn
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© sweet marshmallow / Shutterstock.com

Taufe konfessionsverbindend feiern

Handreichung für die Taufe von Kindern konfessionsverbindender Familien

In einigen Gemeinden des Erzbistums Paderborn wurde bisher im Zusammenwirken mit den evangelischen Gemeinden vor Ort die Taufe von Kindern konfessionsverbindender Familien gemeinsam gefeiert. Dies wird jetzt auf breiterer Basis für drei Jahre weiter erprobt. Grundlage ist die jetzt erschienene „Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien“. Der Anregung des Erzbistums Paderborn folgen die Evangelische Kirche von Westfalen, das Bistum Essen, die Lippische Landeskirche und die Evangelische Kirche im Rheinland.

Seit vielen Jahrzehnten wirke im Trauungsgottesdienst bei konfessionsverbindenden Ehen jeweils ein zur Trauung Beauftragter der anderen Konfession mit, erläutert Dr. Michael Hardt als Ökumenereferent des Erzbistums Paderborn. Insofern sei die jetzt vollzogene Weiterentwicklung hin zu einer gemeinsamen Tauffeier bei konfessionsverbindenden Familien konsequent. Durch die jetzt veröffentlichte Handreichung der beteiligten christlichen Kirchen werde nun allen während der nächsten drei Jahre ermöglicht, dass konfessionsverbindende Ehepaare die Taufe ihrer Kinder in einer gemeinsamen Taufliturgie feiern können.

Durch die Taufe werden Menschen in die Gemeinschaft mit Christus, miteinander und mit der Kirche aller Zeiten und aller Orte geführt, erklärt Monsignore Dr. Michael Hardt am Taufbecken der Pfarrkirche St. Margareta in Paderborn Dahl. Hier hat der Ökumenereferent des Erzbistums Paderborn und Direktor am Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik schon zahlreichen Menschen das Taufsakrament gespendet. Foto: Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Taufe durch die Kirchen

Ökumenereferent Dr. Hardt verdeutlicht, dass es aus systematisch-theologischer Perspektive weder eine „römisch-katholische“ oder eine „evangelische“ Taufe gebe, vielmehr nur eine Taufe, durch die Menschen in die Gemeinschaft mit Christus, miteinander und mit der Kirche aller Zeiten und aller Orte geführt werden. „Kirchenrechtlich erfolgt die Taufe unbeschadet dieser theologischen Perspektive aber immer auch in eine verfasste Kirche durch einen entsprechenden Eintrag im Kirchenbuch der evangelischen Kirchengemeinde oder der römisch-katholischen Pfarrgemeinde“, erklärt der Direktor am vom Erzbistum Paderborn getragenen Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik. Konkret erfolge die Taufe in einer gemeinsamen ökumenischen Feier, in der die handelnden Personen beider Konfessionen die Teile des Taufgottesdienstes untereinander aufteilen können. „Die eigentliche Taufhandlung vollzieht allein die Liturgin oder der Liturge der Taufkonfession, die anschließend die Eintragung in das römisch-katholische oder evangelische Taufregister vornimmt“, vertieft der Ökumenereferent.

Ökumenische Zusammenarbeit

In ihrem gemeinsamen Vorwort zur Handreichung danken Landessuperintendent Dietmar Arends für die Lippische Landeskirche, Erzbischof Hans-Josef Becker für das Erzbistum Paderborn, Präses Dr. h. c. Annette Kurschus für die Evangelische Kirche von Westfalen, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck für das Bistum Essen sowie Präses Manfred Rekowski für die Evangelische Kirche im Rheinland in besonderer Weise dafür, dass sich in der ökumenischen Zusammenarbeit der beteiligten Kirchen in den letzten Jahrzehnten auf allen Ebenen, besonders in der Ökumene der Gemeinden, ein vielfach selbstverständliches, geschwisterliches Miteinander entwickelt hat.

Die „Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien“ wurde von den Ökumenereferenten der beteiligten Kirchen erarbeitet. Sie beinhaltet eine Theologische Hinführung „Taufe als Eröffnung der Christusgemeinschaft“ mit einer Beschreibung des Prozesses zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe, eine biblische Tauftheologie sowie Informationen zur Säuglingstaufe. Die Handreichung führt in die gemeinsame Feier der Taufe ein und enthält zudem einen Ablauf, der dann entfaltet wird. Liturgische Texte zur Auswahl runden die Information ab.

Druckexemplare der Handreichung können angefordert werden bei der Fachstelle Ökumene im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn, Leostraße 19a, 33098 Paderborn, Telefon: 05251 8729806, E-Mail: a.eggert@moehlerinstitut.de

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