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Registrierung von Gottesdienstbesuchern ab 30. Mai

Infektionsketten sollen nachverfolgt werden können

Infektionsketten sollen nachverfolgt werden können

Ab kommenden Samstag, 30. Mai 2020, sind Gottesdienstbesucher namentlich zu erfassen, um im Falle von Corona-Erkrankungen die Infektionsketten nachverfolgen zu können. Das hält die aktualisierte und ab dem kommenden Samstag geltende Coronaschutz-Verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Daher werden ab dem bevorstehenden Pfingst-Wochenende Name, Adresse und Telefonnummer von jedem Gottesdienstbesucher aufgenommen – mehr Daten sind nicht erforderlich. Die Daten werden für vier Wochen aufbewahrt. Laut Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.“

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