Das Erzbistum Paderborn überarbeitet seine Förderrichtlinie für kirchengemeindliche Baumaßnahmen. Warum ist das notwendig, was ändert sich konkret und was müssen Kirchengemeinden jetzt beachten? Darüber sprechen wir mit Projektleiter Raimund Eilebrecht.
Neue Förderrichtlinie: Was ändert sich für die Kirchengemeinden?
Herr Eilebrecht, die Förderrichtlinie von 2022 wird bereits nach wenigen Jahren überarbeitet. Warum?
Mit der Einführung der Förderstufen hat das Erzbistum Paderborn 2022 Neuland betreten. Deshalb war von Anfang an vorgesehen, die Erfahrungen mit der neuen Regelung bis 2025 zu evaluieren. Diese Evaluation hat im vergangenen Jahr unter Beteiligung der Pastoralen Räume, der Gemeindeverbände und den Fachstellen des Erzbischöflichen Generalvikariats stattgefunden. Dabei konnten die Verfahrensregeln vereinfacht und klarer gefasst werden. Außerdem wurden einige neue Entscheidungen der vergangenen Jahre in die Förderregeln aufgenommen. Ziel ist also nicht ein grundlegend neues Fördermodell, sondern eine Weiterentwicklung auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen.
Welche Rolle spielen künftig Immobilienstrategie und pastorale Entwicklung bei der Förderung von Baumaßnahmen?
Bereits mit der Förderrichtlinie von 2022 wurde die entscheidende Neuerung eingeführt: Der Förderanteil einer Baumaßnahme hängt von der langfristigen Nutzungsperspektive des Gebäudes ab. Damit sollen die finanziellen Mittel vor allem in Gebäude und Orte fließen, die auch künftig benötigt werden. An diesem Grundsatz ändert auch die Weiterentwicklung der Pfarreistrukturen nichts. Auch künftig sollen die langfristig benötigten Gebäude und Orte entsprechend ihrer jeweiligen Förderstufe verlässlich aus Kirchensteuermitteln unterstützt werden. Zugleich bleibt der Kirchenvorstand dafür verantwortlich, die notwendigen Gebäude in einem guten Zustand zu halten. Die vorgesehene Gründung von Ortsausschüssen mit entsprechenden Budgets soll ihn dabei wirkungsvoll unterstützen.
Die neue Richtlinie setzt stärker auf Erprobung, Multifunktionalität und reversible Lösungen. Warum?
Mit dem kirchlichen Leben verändern sich auch die Anforderungen an Räumlichkeiten und Immobilien, in denen es stattfindet. Deshalb wollen wir die Gemeinden ausdrücklich ermutigen, neue Ideen auszuprobieren. Nicht jede neue Idee erweist sich allerdings dauerhaft als tragfähig. Bei knapper werdenden finanziellen Möglichkeiten ist es deshalb sinnvoll, zunächst mit einfachen und kostengünstigen Lösungen Erfahrungen zu sammeln. So lassen sich größere Investitionen vermeiden, wenn die erhoffte Wirkung vielleicht doch ausbleiben sollte. Wo sich aus einer Erprobung ein dauerhaft attraktives Angebot entwickelt, kann dieses anschließend auch baulich weiterentwickelt werden. Multifunktionale und reversible Lösungen schaffen dafür die notwendige Flexibilität.
Bei manchen Förderungen wird künftig weniger, bei anderen mehr gefördert. Was ist die Logik dahinter?
Wir haben die Auswirkungen der bisherigen Förderregeln ausgewertet. Dabei hat sich beispielsweise gezeigt, dass durch eine Vollförderung von Abrissmaßnahmen schnell gegen den Umbau und die Weiternutzung eigentlich noch gut erhaltener Gebäude entschieden wurde. Deshalb wird der Schwerpunkt künftig stärker auf tatsächlich abgängige Gebäude gelegt. Auf der anderen Seite sind die Baukosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dem wollen wir durch eine Anpassung der Pauschal- und Höchstbeträge Rechnung tragen. Damit soll auch künftig ein guter baulicher Standard in den Gebäuden der Kirchengemeinden realisiert werden können.
Was gilt ab 2027 für neue und bereits geplante Maßnahmen?
Wie in der Vergangenheit gibt es Übergangsregelungen, damit bereits geplante Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen noch nach den bisherigen Förderbedingungen behandelt werden können. Das gilt auch für noch nicht begonnene Maßnahmen, wenn zum Stichtag 1. Januar 2027 eine entsprechende Immobilienvereinbarung vorliegt. Deshalb empfehlen wir jedem Kirchenvorstand, bereits geplante Projekte jetzt zu überprüfen und bis Ende März 2027 anzumelden, wenn sie noch nach den bisherigen Förderregeln behandelt werden sollen. Grundsätzlich bleibt es wichtig, in jedem Pastoralen Raum frühzeitig zu klären, welche Immobilien langfristig benötigt werden. Damit können die Voraussetzungen für die entsprechenden Förderstufen geschaffen werden.