Das Erzbistum Paderborn entwickelt seine Richtlinien zur Förderung kirchengemeindlicher Baumaßnahmen weiter. Die überarbeitete und jetzt im aktuellen Kirchlichen Amtsblatt erschienene Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Künftig soll die Förderung noch stärker daran ausgerichtet werden, welche Räume langfristig für das kirchliche Leben benötigt werden. Zugleich eröffnet die neue Richtlinie mehr Möglichkeiten für Erprobung, multifunktionale Nutzung und flexible bauliche Lösungen.
Damit verbindet das Erzbistum Paderborn zwei Anliegen: Gebäude, die langfristig für die Seelsorge benötigt werden, sollen verlässlich unterstützt werden. Gleichzeitig sollen Kirchengemeinden mehr Spielraum erhalten, um neue Formen des kirchlichen Lebens zunächst mit einfachen und möglichst flexiblen Lösungen zu erproben.
Erfahrungen aus der Praxis
Grundlage der Überarbeitung sind die Erfahrungen mit der seit 2022 geltenden Förderrichtlinie. Mit der Einführung unterschiedlicher Förderstufen hatte das Erzbistum Paderborn damals Neuland betreten. Deshalb war von Anfang an vorgesehen, die Erfahrungen mit dem neuen Modell nach einigen Jahren auszuwerten. Diese Evaluation erfolgte 2025 unter Beteiligung der Pastoralen Räume, der Gemeindeverbände und der Fachstellen des Erzbischöflichen Generalvikariats.
„Ziel ist also nicht ein grundlegend neues Fördermodell, sondern eine Weiterentwicklung auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen“, erklärt Projektleiter Raimund Eilebrecht. Verfahrensregeln würden vereinfacht und klarer gefasst. Zugleich seien neue Entscheidungen und veränderte Rahmenbedingungen in die Förderregeln aufgenommen worden.
Bereits mit der Förderrichtlinie von 2022 wurde die Förderung stärker an der langfristigen Nutzungsperspektive eines Gebäudes ausgerichtet. Daran ändert auch die weitere Entwicklung der Pfarreistrukturen nichts. „Auch künftig sollen die langfristig benötigten Gebäude und Orte entsprechend ihrer jeweiligen Förderstufe verlässlich aus Kirchensteuermitteln unterstützt werden“, sagt Raimund Eilebrecht.
Pastoral vor Immobilie
Hinter der Weiterentwicklung steht ein zentraler Grundsatz der Immobilienstrategie des Erzbistums Paderborn: Nicht die Immobilie steht am Anfang der Betrachtung, sondern der pastorale Auftrag. Zunächst sei zu fragen, wie die Kirche künftig für die Menschen da sein wolle, wo und wie kirchliches Leben stattfinde und welche Räume dafür tatsächlich benötigt würden, erläutert Daniel Schröter, Leiter der Abteilung Kirchengemeindliche Immobilien des Bereichs Bauen im Erzbischöflichen Generalvikariat und Teil der Immobilienstrategie-Prozessleitung. „Der pastorale Bedarf bestimmt die Immobilie und nicht umgekehrt“, bringt er den strategischen Grundsatz auf den Punkt.
Dabei geht es weder darum, möglichst viele Gebäude um jeden Preis zu erhalten, noch darum, den Gebäudebestand rechnerisch größtmöglich zu reduzieren. Ziel ist vielmehr ein bistumsweites Netzwerk geeigneter kirchlicher Räume, die dort zur Verfügung stehen, wo sie für das kirchliche Leben gebraucht werden. Dieses Netz müsse nicht überall gleich aussehen, betont Daniel Schröter. Entscheidend sei, dass es tragfähige und geeignete Räume für die Seelsorge und das kirchliche Leben gebe.
Auch wenn im Bistumsprozess Fragen zu künftigen Seelsorgeeinheiten, Verantwortlichkeiten und rechtlichen Strukturen noch nicht abschließend geklärt sind, muss die Immobilienstrategie weiterentwickelt werden. Strategische Verantwortung bedeute deshalb, „Klarheit über die Richtung und Offenheit für die Entwicklung“ miteinander zu verbinden, sagt Daniel Schröter. Entscheidungen müssten heute getroffen werden, zugleich aber so gestaltet sein, dass sie auf künftige Entwicklungen reagieren können.
Mehr Raum für Erprobung und flexible Lösungen
Eine wichtige Weiterentwicklung der Förderrichtlinie ist der stärkere Fokus auf Erprobung, Multifunktionalität und Reversibilität. Kirchengemeinden sollen ermutigt werden, neue Ideen für das kirchliche Leben zunächst mit einfachen und kostengünstigen Lösungen auszuprobieren. Denn nicht jede neue Idee erweist sich dauerhaft als tragfähig.
„Bei knapper werdenden finanziellen Möglichkeiten ist es deshalb sinnvoll, zunächst mit einfachen und kostengünstigen Lösungen Erfahrungen zu sammeln“, erklärt Raimund Eilebrecht. So ließen sich größere Investitionen vermeiden, wenn die erhoffte Wirkung ausbleibe. Wo sich aus einer Erprobung ein dauerhaft attraktives Angebot entwickle, könne dieses anschließend auch baulich weiterentwickelt werden. Multifunktionale und reversible Lösungen schafften dafür die notwendige Flexibilität. Damit unterstützt die neue Förderrichtlinie die Fokussierung und den Erhalt bewährter kirchlicher Orte und schafft zugleich Spielräume für neue Formen kirchlichen Lebens.
Förderung wird gezielter ausgerichtet
Auch bei einzelnen Fördervoraussetzungen gibt es Veränderungen. So wird der Abriss von Gebäuden künftig nicht mehr in gleicher Weise gefördert wie bisher. Hintergrund sind Erfahrungen aus der bisherigen Praxis. Eine Vollförderung von Abrissmaßnahmen konnte dazu führen, dass schnell gegen den Umbau oder die Weiternutzung noch gut erhaltener Gebäude entschieden wurde. „Deshalb wird der Schwerpunkt künftig stärker auf tatsächlich abgängige Gebäude gelegt“, sagt Raimund Eilebrecht. Künftig soll der Abriss daher nur noch mit 50 Prozent der Kosten gefördert werden.
Zugleich werden Pauschal- und Höchstbeträge angepasst. Damit reagiert das Erzbistum Paderborn auf die deutlich gestiegenen Baukosten der vergangenen Jahre. Auch künftig soll ein guter baulicher Standard in den Gebäuden der Kirchengemeinden erreicht werden können. Die Veränderungen folgen damit keinem einfachen Prinzip von „mehr“ oder „weniger“ Förderung. Vielmehr wird die Förderung dort angepasst, wo Erfahrungen aus der Praxis oder veränderte Rahmenbedingungen dies erforderlich machen.
Verantwortung für Gebäude bleibt vor Ort
Die langfristige Perspektive eines Gebäudes bleibt der entscheidende Bezugspunkt für die Förderung. Gebäude und Orte, die auch künftig für das kirchliche Leben benötigt werden, sollen entsprechend ihrer jeweiligen Förderstufe verlässlich aus Kirchensteuermitteln unterstützt werden. Zugleich bleibt der Kirchenvorstand dafür verantwortlich, die notwendigen Gebäude in einem guten Zustand zu halten. Die geplante Einrichtung von Ortsausschüssen mit entsprechenden Budgets soll ihn dabei unterstützen.
Die Verantwortung für kirchliche Immobilien wird dabei stärker über die einzelne Kirchengemeinde hinaus gedacht. Kirchliche Gebäude sind kein Selbstzweck und keine isolierte Angelegenheit einzelner Orte, sondern stehen im Dienst des kirchlichen Auftrags. Die konkrete Situation vor Ort muss deshalb mit der größeren pastoralen Perspektive verbunden werden.
Übergangsregelungen für bereits geplante Maßnahmen
Für bereits geplante Maßnahmen gelten Übergangsregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Projekte noch nach den bisherigen Förderbedingungen behandelt werden. Dies gilt auch für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, sofern zum Stichtag 1. Januar 2027 eine entsprechende Immobilienvereinbarung vorliegt.
Kirchengemeinden sollten deshalb bereits geplante Projekte jetzt überprüfen und bis Ende März 2027 anmelden, wenn diese noch nach den bisherigen Förderregeln behandelt werden sollen. „Grundsätzlich bleibt es wichtig, in jedem Pastoralen Raum frühzeitig zu klären, welche Immobilien langfristig benötigt werden“, betont Raimund Eilebrecht. Damit könnten die Voraussetzungen für die entsprechenden Förderstufen geschaffen werden.
Verantwortlich entscheiden und handlungsfähig bleiben
Die neue Förderrichtlinie steht somit für eine Immobilienstrategie, die weder auf den bloßen Erhalt des Bestehenden noch auf eine größtmögliche Reduzierung des Gebäudebestands abzielt. Sie soll ermöglichen, heute verantwortliche Entscheidungen zu treffen und zugleich offen für die Entwicklungen von morgen zu bleiben.
„Die Immobilienstrategie ist deshalb weder ein Festhalten am Bestehenden noch ein Warten auf eine vollständig geklärte Zukunft“, sagt Daniel Schröter. Sie sei vielmehr ein Instrument, mit dem heute Verantwortung übernommen werde und das zugleich offen bleibe für das, was sich entwickle. Der Maßstab bleibt deshalb klar: Pastoral vor Immobilie, Bedarf vor Bestand und Verantwortung für das Ganze.