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© Hans Jürgen Landes / Erzbistum Paderborn
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Juristen diskutieren in Schwerte ethische Regeln für die Wirtschaft

Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz begrüßt Teilnehmende der Juristentagung in der Katholischen Akademie

In den letzten Jahren haben sich die Kirchen für Lieferkettenregelungen auf nationaler und europäischer Ebene stark gemacht. Aber wieviel ethische Regularien benötigt die Wirtschaft und wieviel verträgt sie? Diesen Fragen widmeten sich am Montagabend (17.02.2025) in der Katholischen Akademie Schwerte die Referentin und die Referenten der 18. Juristentagung im Erzbistum Paderborn.

Teilnahme am gesellschaftlichen Diskurs

In seiner Begrüßung der zahlreichen Gäste hob Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz die Bedeutung dieser Tagung hervor. „Neben der Tagesaktualität wurde und wird beim Juristentag stets Wert auf eine ethisch-religiöse Einordnung der Fragestellungen gelegt“, erläuterte er. Dabei gehe es nicht nur um allgemein ethische Erwägungen, sondern um die Beteiligung von Christinnen und Christen an den gesellschaftlichen Diskursen. „Wir wollen es dabei nicht besser wissen als andere, sondern aus unserem Erfahrungsschatz beitragen und zulegen“, erklärte Erzbischof Dr. Bentz.

Zu einem Austausch über ethische Standards und Regularien im Allgemeinen und über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Besonderen, begrüßte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz Professor Dr. Matthias Knauff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und Professor em. Dr. Gerhard Kruip, bis 2024 Professor für Christliche Anthropologie und Sozialethik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.

Ausgestaltung der Regeln

Übereinstimmend sprachen sich die Referierenden für Regelungen zum Schutz der Menschenrechte und für ökologische Standards aus. Die Herausforderungen seien aber sowohl die tatsächliche Kontrolle als auch die starke Bürokratisierung, führte Professor Knauff aus. So habe das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht zuletzt vor allem dem Berufsstand der juristischen Beraterinnen und Berater genutzt. Kritisch betrachtet wurde auch, dass allein die Wirtschaft in die Verantwortung genommen werde, wo es doch Aufgabe der Staaten sei, internationale Menschenrechtsverträge auf ihrem Territorium durchzusetzen.

Die Bundesregierung dürfe in diesem Zusammenhang die Regierungen anderer Staaten nicht aus der Verantwortung entlassen, stimmte Iris Plöger zu. Sie wies darauf hin, dass für die Unternehmen in Deutschland Nachhaltigkeit längst zu den strategischen Zielen gehöre. So würden die Ziele des Lieferkettengesetzes geteilt, nicht aber die bürokratische Ausgestaltung.

„Die Frage kann nicht sein, Regulierung ja oder nein, sondern nur welche Regulierung“, ergänzte Professor Gerhard Kruip. Für die Einhaltung der Menschenrechte gebe es eine weltweite Verantwortung. Es gehe daher nicht darum, das sogenannte Lieferkettengesetz abzuschaffen, sondern zusammen mit „einer klugen EU-Richtlinie“ fortzusetzen.

In einer Podiumsdiskussion unter der Leitung von Dr. Hans-Jürgen Schlinkert gab es einen weiteren Austausch zu diesen Fragestellungen.

Zahlreiche Teilnehmende konnte Marcus Baumann-Gretza, Justiziar des Erzbistums Paderborn (links), zur diesjährigen Juristentagung in der Katholischen Akademie Schwerte willkommen heißen. Foto: Michael Bodin / Erzbistum Paderborn © Foto: Michael Bodin / Erzbistum Paderborn
Zahlreiche Teilnehmende konnte Marcus Baumann-Gretza, Justiziar des Erzbistums Paderborn (links), zur diesjährigen Juristentagung in der Katholischen Akademie Schwerte willkommen heißen. Foto: Michael Bodin / Erzbistum Paderborn
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Redakteur

Michael Bodin

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