Trotz seiner Grenzen und Schattenseiten ist für Erzbischof Hans-Josef Becker jeder Mensch von Gott gewollt und geliebt. „Bei Gott ist es völlig unbedeutend, woher ein Mensch kommt, was er hat, wie er aussieht, welches Geschlecht er hat. Es geht allein darum, dass ein Mensch von Gott geliebt ist“, sagte Erzbischof Becker bei einer Messfeier mit Rittern und Hohen Damen des Ordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem am Mittwoch, 9. September, in der Paderborner Busdorfkirche. Der Paderborner Erzbischof stand dem Gottesdienst in seiner Funktion als Prior des Ordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem der Provinz Westfalen vor.
Jeder Mensch ist von Gott gewollt
Für Christen bedeute das „von Gott geliebt sein“ gleichzeitig, immer wieder nach Gott zu suchen und fest an seine unbedingte Liebe zu glauben, ganz gleich in welcher Lebenssituation der einzelne auch sei, erinnerte Erzbischof Becker. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der aktuellen Zeit sei die gute und frohe Nachricht aber auch mit menschlichem Anspruch sowie Verantwortung für die Welt verbunden.
Ein „Weiter so!“ darf es nicht geben
„Wir sind Verwalter des göttlichen Geschenks in dieser Welt. Auf Erden sollen wir kluge und ehrliche Verwalter sein, nicht hasserfüllte Eroberer und Ausbeuter. Wir dürfen diese Erde nicht länger verwüsten und Menschen als Müll betrachten. Wir dürfen nicht ganze Generationen mit uns in den Abgrund reißen“, mahnte Erzbischof Becker in seiner Predigt. „Vielleicht gibt uns die Corona-Zeit mit ihren Einschränkungen und Pausen auch hier zu denken: Die Zeit ist kurz. Lassen wir sie nicht sinnlos verstreichen. Es darf kein einfaches ‚Weiter so!‘ geben.“
Neue Aufgaben im Ritterorden
Nach der Messfeier wurde Erzbischof Hans-Josef Becker in Anwesenheit des Statthalters der deutschen Statthalterei des Ritterordens, Dr. Michael Schnieders, für weitere vier Jahre als Prior der Provinz Westfalen bestätigt. Zudem löste Monsignore Dr. Michael Bredeck seinen Vorgänger im Amt des Priors der Komturei St. Meinwerk, Monsignore Andreas Kurte, turnusgemäß nach acht Jahren ab.