„Der Entwurf des Schutzkonzeptes stellt zunächst die Frage nach Beziehungen in der Notfallseelsorge, in denen sexualisierte Gewalt entstehen kann“, erläutert Monsignore Wolfgang Bender, Diözesanbeauftragter für Notfall- und Feuerwehrseelsoge im Erzbistum Paderborn. Das Schutzkonzept nimmt alle Gruppen, mit denen Notfallseelsorge zu tun hat, in den Blick: Begleitete, Zugehörige und Notfallseelsorgende sollen gestärkt werden, wenn sie Opfer oder Betroffene sexueller Gewalt werden. Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger müssen die Sicherheit erlangen, diese Gewalt zu erkennen und entsprechend zu agieren, sowie in Strukturen arbeiten, in denen sie weder unangemessen noch übergriffig oder gar rechtswidrig, also strafbar, handeln. Dies wurde bei der Präsentation des Konzept-Entwurfs auf der Jahrestagung der Notfallseelsorgenden deutlich.
Umfangreiche Risikoanalyse
Ein an die Bedingungen der Notfallseelsorge angepasstes Schutzkonzept ist notwendig, weil begleitete Menschen in Notfallsituationen meist emotional stark berührt oder auch tief erschüttert sind. Zudem sieht das Konzept der Notfallseelsorge die Akuthilfe vor, das heißt: In der Regel gibt es nur einen Kontakt. „Das sind nur zwei von vielen Aspekten, die in der Risikoanalyse für den Konzept-Entwurf eine wichtige Rolle spielen“, betont Msgr. Bender die vielen Faktoren, die bei der Finalisierung des Schutzkonzepts zu bedenken sind. Ebenfalls zu berücksichtigende Aspekte seien eine angemessene Sprache, das Distanz-Nähe-Verhältnis und der Körperkontakt. „Gerade in Notfallsituationen entsteht emotionale Nähe und deshalb ist sehr sensibel mit Körperkontakt umzugehen. Im Schutzkonzept müssen dafür ganz eindeutige und verlässliche Rahmenvorgaben getroffen werden“, macht Msgr. Bender deutlich.