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Erzbistum Paderborn
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Pressemeldung
25. Januar 2022
Paderborn

Halt geben, statt zu diskriminieren

Generalvikar Hardt ruft in Debatte um Missbrauch und queere Menschen zur Orientierung am Evangelium auf

„Im Licht des Evangeliums darf es keinen Missbrauch von Schutzbefohlenen und keine Diskriminierung von Menschen geben“, stellt Generalvikar Alfons Hardt im jüngst veröffentlichten Blog-Beitrag für das Online-Portal der Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden im Erzbistum Paderborn fest. Das aktuelle Missbrauchs-Gutachten aus dem Erzbistum München und Freising und die Haltung der Kirche zu queeren Menschen würden viele Haupt- und Ehrenamtliche auch im Erzbistum Paderborn vor Fragen stellen, auf welche die kirchliche Lehre aktuell noch keine abschließende Antwort habe, schreibt der Generalvikar des Paderborner Erzbischofs. Die Kirche sei aber in einem „aufrichtigen Ringen auf einem guten Weg“.

An der Seite aller Menschen

Die Schicksale der zahlreichen Missbrauchsopfer und die Lebensgeschichten der Menschen, die sich wegen ihrer sexuellen Orientierung von der Kirche ausgegrenzt fühlen, würden ihn tief bewegen, versichert Generalvikar Hardt. Die Kirche müsse den Menschen Halt geben und dürfe sie nicht diskriminieren. Kirche sei „nicht gegen, sondern für alle Menschen“ da.

Zu den konkreten Dingen, die jetzt im Erzbistum München und Freising erörtert werden, könne sich das Erzbistum Paderborn nicht äußern, erklärte Generalvikar Hardt: „Aber Fragen werden uns als Kirche zu Recht gestellt.“ Die kirchliche Lehre sei eine „Grundlage unserer weltkirchlichen Gemeinschaft, die wir nicht mit einem Handstreich einfach wegwischen können“. Aber es gebe in der Kirche ein aufrichtiges Ringen um viele Themen, gerade auch auf dem Synodalen Weg. „Unverrückbares Fundament dieses Ringens und unseres Christ-Seins muss die Frohe Botschaft bleiben“, betont Generalvikar Hardt.

Opfer sexuellen Missbrauchs, aber auch queere Menschen hätten in der Vergangenheit in Gesellschaft und Kirche viel Leid erfahren. „Sie haben nicht die bedingungslose Wertschätzung gespürt, die jedem Menschen als Geschöpf Gottes zusteht“, sagt Generalvikar Hardt und ergänzt: „Kirche hat an der Seite aller Menschen zu stehen und dazu beizutragen, dass erfahrenes Unrecht und Leid überwunden werden.“ Es brauche „deutliche Zeichen, dass Kirche eine lebendige und vielfältig ausgestaltete Glaubensgemeinschaft ist und es in ihr aus dem Glauben heraus weder einen Missbrauch noch eine Diskriminierung menschlichen Lebens gibt und geben darf“.

Beständig auf dem Weg

Der Austausch der Theologie mit den Humanwissenschaften müsse differenziert weiter gehen, fordert Generalvikar Hardt: „Wir stehen als Kirche, die sich den Menschen verschrieben hat, in der Pflicht, in diesem Diskurs Spannungen auszuhalten.“ Er hoffe, dass auf diese Weise mögliche Wege aufgezeigt würden, die auch auf Ebene der Weltkirche angenommen werden könnten. Die weltkirchliche Dimension des Kirche-Seins sei „konstitutiv für die Katholizität unserer Kirche“ und müsse deshalb immer mitbedacht werden, erklärt der Generalvikar des Paderborner Erzbischofs.

Kirche sei in vielen Fragen „beständig auf dem Weg“, unterstreicht Generalvikar Hardt und nennt als gutes Beispiel dafür die Einrichtung des Arbeitskreises für queersensible Pastoral, den es seit Anfang 2022 auf Wunsch von Erzbischof Hans-Josef Becker im Erzbistum Paderborn gibt. Zudem sei die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse 2015 reformiert und an die veränderten Rahmenbedingungen in Gesellschaft und Rechtsprechung angepasst worden – „um eine differenziertere arbeitsrechtliche Betrachtung bestimmter privater Lebensweisen zu ermöglichen“, erläutert Generalvikar Hardt. Vielfach sei öffentlich angenommen worden, dass Loyalitätsverstöße, wie etwa die Wiederverheiratung, unweigerlich eine Kündigung nach sich ziehen. „Aber tatsächlich sind Kündigungen aufgrund von Loyalitätsverstößen sehr selten – es findet ausnahmslos eine differenzierte Einzelfallprüfung statt“, macht Generalvikar Alfons Hardt, selber Priester und Jurist, klar.

Hintergrund: Erklärung des Ständigen Rates der DBK

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärte am Dienstag, 25. Januar 2022, die Aufarbeitung von Missbrauch „unabhängig und kontinuierlich“ fortsetzen zu wollen. Dafür sei ein „umfassender kirchlicher Kulturwandel“ nötig, damit das Fehlverhalten kirchlicher Führungsverantwortlicher nicht nivelliert werde, heißt es in der Erklärung. Dankbar zeigten sich die Mitglieder des Ständigen Rates, die Ortsbischöfe aller deutschen (Erz-)Bistümer, für die „enge und gute Zusammenarbeit“ mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung gegen sexuellen Missbrauch (UBSKM). Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs müsse ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. Der Synodale Weg sei „in der großen und vielfältigen Krise“ der Kirche ein wesentlicher Baustein zur Erneuerung. „Wir sind zuversichtlich, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Nur auf dem Weg der Versöhnung, des gegenseitigen Respekts und der Akzeptanz kann der Synodale Weg Früchte für eine erneuerte Kirche tragen“, so die Erklärung des Ständigen Rates.

 

 

Ein Beitrag von:
Redakteurin Team Presse

Maria Aßhauer

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