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Gläubige sollen bei Bestellung des Diözesanbischofs einbezogen werden

Paderborner Metropolitankapitel begrüßt Beschlussvorschlag der dritten Synodalversammlung

Die Gläubigen im Erzbistum Paderborn sollen nach Beschluss des Paderborner Metropolitankapitels zukünftig bei der Bestellung des Diözesanbischofs einbezogen werden.  Demnach folgt das Metropolitankapitel unter Leitung von Dompropst Monsignore Joachim Göbel einer Empfehlung der dritten Synodalversammlung vom vergangenen Wochenende in Frankfurt.

Der Handlungstext der dritten Synodalversammlung  „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“ wurde am Donnerstag, 10. Februar, von den Mitgliedern des Metropolitankapitels eingehend beraten.  Die Beschlussempfehlung für ein Verfahren zur Bestellung des Bischofs wird mehrheitlich ausdrücklich begrüßt. In dem Dokument wird den Domkapiteln empfohlen: Ein neu zu schaffender Synodaler Rat der Diözese wählt ein Gremium, das so viele Mitglieder hat wie das Domkapitel und dieses bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsstellung unterstützt.

Anerkennung und Akzeptanz erhöhen

„Das Kapitel hält die vorgeschlagenen Mindestkriterien für einen guten  Weg, das Mitwirken des diözesanen Gottesvolkes möglich zu machen.  Dies kann die Anerkennung und Akzeptanz eines künftigen Bischofs erhöhen“, sagt Dompropst Göbel.  Noch im Sommer solle eine Arbeitsgruppe die mögliche konkrete Umsetzung  beraten und einen Vorschlag für eine Regelung erstellen. Dabei seien auch die Gläubigen im Erzbistum zu beteiligen.

„Vor allem wird zu klären sein, wie das Auswahlverfahren für die  Mitglieder des hinzukommenden Gremiums gestaltet sein kann, solange es  in der Diözese noch keinen Synodalen Rat gibt“, ergänzt Dompropst Göbel.

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