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Familienfreundlichkeit motiviert Mitarbeitende

Erzbistum belegt bei Befragung zur Zufriedenheit vordere Plätze

Die Bistümer und Erzbistümer in Deutschland sind familienfreundliche Arbeitgeber. Das haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt in einer bundesweiten Befragung bestätigt. Bei flexiblen Arbeitszeiten, Angeboten vor und während der Elternzeit und für pflegende Angehörige und bei den Familienserviceangeboten ist das Erzbistum Paderborn auch im Vergleich der (Erz-)Bistümer vorn dabei.

An der Befragung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt haben sich 22 der insgesamt 27 Bistümer und Erzbistümer beteiligt. Exakt 3964 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gaben dabei ihre Einschätzung zur Familienfreundlichkeit der katholischen Kirche als Arbeitgeber ab, rund zwei Drittel davon Frauen und ein Drittel Männer. Befragt nach ihrer Gesamtzufriedenheit, gaben 83 Prozent an, sich mit den Zielen ihres Arbeitgebers zu identifizieren. Ebenfalls 83 Prozent sind laut Ergebnis der Befragung bei der Arbeit „hoch motiviert“. Bei der Frage nach der Verbundenheit mit dem Arbeitgeber rangiert das Erzbistum Paderborn auf dem zweiten Platz hinter dem Bistum Osnabrück.

Natürlich steht bei der Familienfreundlichkeit die Kinderbetreuung im Fokus. Bei 90 Prozent aller Befragten hat die Öffnungszeit einer Tageseinrichtung unmittelbar Einfluss auf den Arbeitsalltag. Gleichzeitig kommt der Pflege von Angehörigen immer größere Bedeutung zu: Bei vielen Mitarbeitenden schließt sich inzwischen nach der Zeit bis zur Volljährigkeit der Kinder die Pflege eines Angehörigen als „zweite Familienphase“ an.

Schon seit einigen Jahren hält das Erzbistum Paderborn vielfältige familienfreundliche Angebote bereit. So gibt es die gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeits- und Pausenzeiten entsprechend der individuellen Bedarfe selbst bestimmen können. Auch Telearbeit und Jahresarbeitszeitkonten schaffen mehr Flexibilität. Ein Kontakthalteprogramm unterstützt die Bindung von Mitarbeitenden in Elternzeit an den Dienstgeber. Unter anderem werden regelmäßig aktuelle Informationen wie Fortbildungsangebote oder Stellenausschreibungen verschickt und Einladungen zu gemeinsamen Aktivitäten ausgesprochen.

Auch für die wachsende Zielgruppe der pflegenden Angehörigen gibt es Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei schwerer Erkrankung eines Angehörigen hat jeder Mitarbeitende Anspruch auf Arbeitsbefreiung für bis zu sechs Tage pro Jahr. Das hilft besonders in der oft akuten Anfangsphase einer Erkrankung. Zur Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erzbistums die Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum reduzieren. Außerdem gibt es Informationsangebote, zum Beispiel zu den Themen Demenz, häusliche Pflege, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Die ausführliche Studie finden Sie hier im Internet.

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