Allgemeine Verwaltung und Personal werden getrennt
Im Zuge der Verwaltungstransformation sollen aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat und den drei Gemeindeverbänden die Strukturen einer gemeinsamen Bistumsverwaltung entstehen. Damit wachsen insbesondere Umfang und Verantwortung der Allgemeinen Verwaltung. Die bislang im Bereich Personal und Verwaltung zusammengeführten Aufgaben werden deshalb künftig auf zwei eigenständige Bereiche verteilt.
Sebastian Schrage übernimmt die Leitung des neu zugeschnittenen Bereichs Allgemeine Verwaltung. Der Bereich Personal wird künftig gemeinsam von Frank Rosenberger und Julia Kroker geleitet.
Auch der bisherige Bereich Recht wird weiterentwickelt. Unter der Leitung von Marcus Baumann-Gretza trägt er künftig die Bezeichnung Recht & Governance. Rechtliche Beratung/Aufsicht sowie die Themen Governance/Compliance und Revision werden damit aufgebaut beziehungsweise gestärkt. Der Bereich trägt zu rechtssicheren Strukturen, klaren Verantwortlichkeiten und einem verlässlichen Risikomanagement bei. Dienstleistungs- und Aufsichtsfunktionen werden klar voneinander getrennt.
Die Bereiche Bauen, Finanzen und IT werden unter der Leitung von Carmen Matery-Meding, Volker Mauß und Frank Siemen fortgeführt.
Seelsorgeräume als eigener Bereich
Im Organisationsbereich Dienste werden mit den neuen Bereichen Seelsorgeräume, Kita-Holding und Kommunikation drei Handlungsfelder organisatorisch stärker verankert, die für die weitere Entwicklung des Erzbistums von besonderer Bedeutung sind.
Der neue Bereich Seelsorgeräume soll die Entwicklung der künftigen Seelsorgeräume begleiten, die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Fachbereichen der Bistumsverwaltung unterstützen und dazu beitragen, dass Erfahrungen und Bedarfe aus den Seelsorgeräumen in zentrale Beratungen und Entscheidungen einfließen. In dem Bereich werden Themen der Gesamtentwicklung der Seelsorgeräume sowie die Führung der zukünftigen Leitungstrios der Seelsorgeräume verankert sein. Die Leitung ist noch nicht besetzt und soll in den kommenden Monaten bestimmt werden.