Der Erzbischöfliche Stuhl im engeren Sinne, der die üblicherweise einem Bischöflichen Stuhl obliegenden Funktionen mit dem seelsorglichen Amt des Erzbischofs trägt, verfügt in Form der Stiftung Erzbischof von Paderborn über ein Vermögen von rund 177 Millionen Euro. Die übrigen sechs Stiftungen sind mit zweckgebundenen Mitteln zwischen 250 Millionen und 660 Millionen Euro ausgestattet und verfolgen unterschiedliche Aufgaben in den Bereichen Caritas, Bildung und Kultur. Mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital unterstützen die Stiftungen Projekte oder setzen sie für dauerhafte Maßnahmen ein. So fördert die Stiftung Bischof Badurad die Mädchenkantorei am Dom, die Stiftung St. Kilian unterstützt betreute Jugendwohngruppen mit heilpädagogisch-therapeutischer Ausrichtung. Die Stiftung Dietrich IV. von Fürstenberg ist Trägerin der Theologischen Fakultät Paderborn. Insgesamt wurden 2019 mehr als neun Millionen Euro für die Stiftungszwecke verwendet.
Der Transparenzinitiative folgen
Der Erzbischof und das Kuratorium folgen mit dem detaillierten Finanzbericht der Transparenzinitiative der Kirche von Paderborn. Das Kuratorium ist das Aufsichts- und Kontrollorgan der Stiftungen. Es berät die Haushaltsplanung und überwacht die zweckgemäße Verwendung der Mittel. Mitglieder dieses Gremiums sind neben dem Generalvikar und dem Leiter des Bereichs Finanzen des Erzbistums ein weiterer Priester und vier gewählte Personen mit besonderem wirtschaftlichem Sachverstand.
„Zum Verständnis der Stiftungen des Erzbischofs von Paderborn sind drei Dinge wichtig“, sagt der Vorsitzende des Kuratoriums, Generalvikar Alfons Hardt: „Die Stiftungen erzielen Erträge nahezu ausschließlich aus ihren Kapitalanlagen. Für ihre Leistungen können sie nur diese Erträge einsetzen. Das Stiftungskapital selbst muss erhalten bleiben. Das unterscheidet die Stiftungen vom Erzbistum, das mit den laufenden Erträgen aus der Kirchensteuer fast 25 Mal so umsetzungsstark ist wie die Stiftungen.“