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Erzbistum Paderborn
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Pressemeldung
08. September 2021
Paderborn

Erzbischöflicher Stuhl setzt Transparenzkurs fort

Finanzbericht 2020 vorgelegt: Förderschwerpunkt lag 2020 auf Corona-Hilfen

Nach der erstmaligen Offenlegung der Finanzsituation im vergangenen Jahr hat der Erzbischöfliche Stuhl zu Paderborn seinen Finanzbericht 2020 vorgelegt. Der Bericht enthält die Jahresabschlüsse der sieben erzbischöflichen Stiftungen. Dazu gehören die Stiftung Erzbischof von Paderborn (der Erzbischöfliche Stuhl im engeren Sinne) und die Stiftung Dietrich IV. von Fürstenberg als Trägerin der Theologischen Fakultät sowie fünf weitere Stiftungen, die Fördermittel vor allem in den Bereichen Caritas, Bildung und Kultur vergeben.

Ein wesentlicher Förderschwerpunkt war im Jahr 2020 die kurzfristige Bereitstellung von Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Stiftung St. Kilian hat dafür unter anderem 650.000 Euro bereitgestellt und damit in rund 130 Altenhilfeeinrichtungen Lösungen geschaffen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Mindestmaß an sicherem Kontakt zur Außenwelt ermöglichen. Darüber hinaus unterstützte die Stiftung mit 100.000 Euro die Einrichtung einer Anlaufstelle für obdachlose und bedürftige Menschen in Paderborn, in der wöchentlich über 300 Menschen versorgt werden.

Fördertätigkeit nimmt weiter Fahrt auf

„Nachdem in den vergangenen Jahren die Strukturen und Stiftungszwecke präzisiert wurden, nimmt die Fördertätigkeit nun weiter Fahrt auf“, sagt Andreas Kröger, Geschäftsführer des Erzbischöflichen Stuhls. „Die Zahl der Förderanträge nimmt zu, und im Bedarfsfall können wir flexibel reagieren. Zwar können wir nicht alle Anliegen erfüllen, aber dort, wo wir Starthilfe leisten oder besondere Maßnahmen ermöglichen können, setzen wir gezielt Mittel ein.“

Neben den Projekten übernehmen die Stiftungen auch Daueraufgaben. Dazu gehört insbesondere die Finanzierung der Theologischen Fakultät und der Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek Paderborn durch die Stiftung Dietrich IV. von Fürstenberg.  Eine weitere Daueraufgabe ist die Förderung der Mädchenkantorei am Dom durch die Stiftung Bischof Badurad. Hierfür wurden im vergangenen Jahr 85.000 Euro bereitgestellt. Außerdem fördert die Stiftung die geplanten internationalen Musiktage am Hohen Dom zu Paderborn.

Die Stiftung Erzbischof von Paderborn übernimmt die üblicherweise einem bischöflichen Stuhl obliegenden Funktionen rund um das seelsorgliche Amt des Erzbischofs. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Stiftung 2020 die bislang angefallenen Aufwendungen für die Zahlungen in „Anerkennung des Leids der Betroffenen von sexuellem Missbrauch durch Priester, Diakone und Laien im Dienst des Erzbistums“ übernommen hat. Damit wird sichergestellt, dass hierfür keine Kirchensteuermittel verwendet werden. Darüber hinaus wurde aus dem Stiftungsvermögen eine Rückstellung für zukünftige Zahlungen gebildet. Zusammen mit Leistungen in einen Unterstützungsfonds belaufen sich diese Aufwendungen auf rund 5,5 Millionen Euro.

„Nachdem in den vergangenen Jahren die Strukturen und Stiftungszwecke präzisiert wurden, nimmt die Fördertätigkeit nun weiter Fahrt auf. Die Zahl der Förderanträge nimmt zu, und im Bedarfsfall können wir flexibel reagieren.“

 

Andreas Kröger

Geschäftsführer des Erzbischöflichen Stuhls

Alle sieben Stiftungen finanzieren ihre Arbeit aus den Erträgen des jeweiligen Stiftungsvermögens und erhalten keine Kirchensteuermittel. Insgesamt haben die Stiftungen für ihre Aufgaben 2020 rund 12,4 Millionen Euro aufgewendet. Darüber hinaus müssen die Stiftungen auch den Erhalt des Stiftungsvermögens sicherstellen, sodass ein weiterer Teil der Erträge jährlich in die Kapitalerhaltungsrücklage fließt.

 

Bereits neue Projektförderungen beschlossen

2021 hat das Kuratorium bereits neue Projektförderungen beschlossen. Dazu gehören Hilfeleistungen für Kinder, bei denen ein Elternteil schwer krank oder verstorben ist. Weitere Projekte befassen sich mit der Unterstützung im Ehrenamt durch digitale Instrumente sowie Beratungshilfen für Menschen mit Einschränkungen. Weitere Projektanträge sind in Prüfung.

Die im Finanzbericht dargestellten Jahresabschlüsse der Stiftungen folgen den Regeln des Handelsgesetzbuches und tragen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers.

Hinweis

Den vollständigen Finanzbericht 2020 gibt es hier zum Download.

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