Die Statistik zeigt einen Rückgang der Arbeitslosigkeit, verschleiert aber die wahren Verhältnisse, kritisieren die Wohlfahrtsverbände in NRW.
Im Erzbistum Paderborn ist im Juni knapp 30.000 Menschen der Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit gelungen, in NRW waren es gut 111.000 – so zeigt es die offizielle Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Doch nur ein Drittel dieser Arbeitslosen hat tatsächlich eine bezahlte Beschäftigung aufgenommen – zwei Drittel fallen lediglich aus der Statistik heraus, weil sie etwa arbeitsunfähig oder krank sind, aufgrund von Erziehungs- oder Pflegezeiten für das Arbeitsamt vorübergehend nicht verfügbar oder sich in einer geförderten Maßnahme befinden. Das zeigt der neue Arbeitslosenreport der Wohlfahrtsverbände in NRW.
„Diese Statistik geht an der Lebensrealität der betroffenen Menschen vorbei“, kritisiert der Paderborner Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Arbeit/Arbeitslosigkeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Letzten Endes wird damit das wahre Ausmaß der Arbeitslosigkeit beschönigt.“
Die Gesamtzahl der als arbeitslos erfassten Menschen ist zu hoch
Im Erzbistum Paderborn, das annähernd deckungsgleich mit den Regierungsbezirken Arnsberg und Detmold ist, waren laut Arbeitslosenreport jedoch rund 237.000 Menschen unterbeschäftigt, in NRW mehr als 930.000. Diese Zahl sei die genauere Arbeitslosenzahl, weil in ihr auch alle Personen mitgezählt werden, die faktisch arbeitslos sind, aber in der offiziellen Statistik nicht auftauchen, sagt Lüttig. Der langsame Rückgang der Arbeitslosenzahlen sei natürlich zu begrüßen, doch die Gesamtzahl der als arbeitslos erfassten Menschen, die nicht wieder in die Erwerbsarbeit zurückkehren, sei aktuell definitiv zu hoch. Die Wohlfahrtsverbände fordern deshalb verstärkte Anstrengungen von Unternehmen und der öffentlichen Hand, um Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitsprozesse so zu gestalten, dass viele teilhaben können.
Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung
Der Arbeitslosenreport belegt zudem, dass die Wiederaufnahme einer Erwerbsarbeit nach Arbeitslosigkeit vor allem Menschen im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung (SGB III) gelingt, die in der Regel noch nicht lange arbeitslos sind. Für einkommensarme und langzeitarbeitslose Menschen im Rechtskreis des SGB II ist dies viel schwerer. Die Freie Wohlfahrtspflege fordert deshalb den deutlichen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung. „Das ist für viele die einzig realistische Chance zur Teilhabe am Arbeitsmarkt“, betont Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig.
Auch manche Ältere oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten wie Wohnungslose und Suchtkranke hätten ohne öffentliche Förderung kaum Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit auch zur gesellschaftlichen Teilhabe, meint Lüttig. Für sie brauche es zusätzliche Förderinstrumente, die eine Weiterbeschäftigung mit Lohnkostenzuschuss und Arbeitsvertrag notfalls bis zur Rente möglich machten.