„Die Menschenwürde verlangt nicht nur, dass sie zu verteidigen, sondern um Gottes Willen auch ohne Ansicht der Person zu achten und unbedingt zu schützen ist. In diesem Bewusstsein leben wir Christen. Das allerletzte Wort, wenn es um Leben und Tod geht, hat immer Gott. Es kann nicht allein bei einem weltlichen Gericht liegen. Selbst schwerste Verbrechen dürfen nicht zu dem unumkehrbaren Schluss führen, dass es keine Möglichkeit zur Besserung des Menschen gibt. Darum hatte zuletzt Papst Franziskus zur Lehre der Kirche betont, ‘dass, egal wie schwer das begangene Verbrechen auch war, die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt’.“
Generalvikar Alfons Hardt