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© 271 EAK MOTO / Shutterstock.com
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Betroffenenleid erkennen und anerkennen

Entgegnung der Vorsitzenden der UKA auf die Presseerklärung des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz vom 1. Juli 2024

In der Pressemeldung des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz vom 1. Juli 2024 sind erhebliche Sachfehler enthalten. Während des Deutschen Katholikentags in Erfurt war das Verfahren zur Anerkennung des Leids auch Thema einer Podiumsdiskussion über die Bewältigung des Missbrauchsproblems in der katholischen Kirche. Der Behauptung eines Diskussionsteilnehmers, die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) benötige in den Sitzungen eine angebliche Bearbeitungszeit von dreieinhalb Minuten pro Antrag, trat die auf dem Podium anwesende Vorsitzende der UKA, Margarete Reske, sofort entgegen. Diese nun in der Pressemitteilung des Betroffenenbeirats wiederholte Behauptung ist unrichtig und führt in die Irre. Unzutreffend insinuiert die Pressemeldung des Betroffenenbeirats zudem, diese Behauptung beruhe auf Angaben der Vorsitzenden der UKA.

Tatsächlich bereiten jeweils mehrere Mitglieder der UKA jeden Fall durch oft mehrstündiges Aktenstudium, ggf. erforderliche Nachfragen und Entscheidungsvorschläge vor. Ihr Vortrag in der Sitzung setzt alle jeweils entscheidenden Mitglieder der UKA in die Lage, gut informiert den Einzelfall zu erörtern. Die Dauer der Beratung ist naturgemäß ganz unterschiedlich. Jeder Fall wird in der UKA ausdiskutiert, so lange, bis ein gemeinsames Beratungsergebnis vorliegt. Es gibt immer wieder zusätzliche Sitzungen, die anberaumt werden müssen, weil aus Zeitgründen Anträge noch nicht entschieden werden konnten. Deshalb ist schon eine auf einer reinen Durchschnittsbetrachtung basierende Berechnung der Beratungszeit in der Sitzung unredlich und führt zu falschen Ergebnissen. Erst recht fehlt für den in der Pressemitteilung des Betroffenenbeirats genannten Wert jegliche Grundlage.

Transparenz gegeben

Soweit die Presseerklärung des Betroffenenbeirats davon spricht, Ablauf und Verfahrenswege seien gänzlich unbekannt und intransparent, verkennen die Verfasser, dass Ablauf und Verfahrensweise sich im Einzelnen und in aller Deutlichkeit aus der Verfahrensordnung selbst ergeben, die von der UKA eingehalten wird. Über all dies berichtet auch der jährlich erscheinende Tätigkeitsbericht der Geschäftsstelle der UKA unter www.anerkennung-kirche.de.

Etwaige mit einer notwendigen Änderung der Verfahrensordnung einhergehende Forderungen des Betroffenenbeirats wird die UKA nicht kommentieren, da sie sich an die Verfasser der Verfahrensordnung und nicht an die UKA richten.

Die UKA bedauert das konfrontative Vorgehen des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz. Es klammert die zahlreichen Reaktionen Betroffener aus, die sich zufrieden über das abgeschlossene Anerkennungsverfahren äußern. Es lässt auch völlig außer Betracht, dass die UKA in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit jeweils in Anlehnung an die aktuellste Rechtsprechung staatlicher Gerichte bereits 2.248 Entscheidungen getroffen hat und so den Betroffenen ein Gesamtbetrag von über 56 Millionen Euro zuerkannt werden konnte.

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