Berlin (KNA) Mit elektronischen Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings für Täter sollen insbesondere Frauen künftig besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Der Bundestag hat dazu am Freitag mit großer Mehrheit eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Es sei Kernaufgabe de ...
Berlin (KNA) Mit elektronischen Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings für Täter sollen insbesondere Frauen künftig besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Der Bundestag hat dazu am Freitag mit großer Mehrheit eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Es sei Kernaufgabe des Staates, die Menschen besser zu schützen, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Die Gewaltspirale muss enden."
Elektronische Fußfesseln überwachen den Aufenthaltsort von Gewalttätern und schlagen Alarm, wenn sich diese etwa der Wohnung eines Opfers nähern. Künftig können Betroffene von häuslicher Gewalt - zumeist Frauen - zudem ein zweites Gerät bekommen, das anzeigt, wenn sich der Täter ihnen unerlaubt nähert. Bei diesem Modell nach spanischem Vorbild wird auch Alarm ausgelöst, wenn sich Täter außerhalb definierter Bereiche einem Opfer nähern. Der Einsatz der Fußfessel ist allerdings nur befristet möglich.
Familiengerichte können Täter darüber hinaus verpflichten, an sozialen Trainingskursen wie Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Bei besonders Uneinsichtigen können Gerichte auch eine Beratung zur Gewaltprävention anordnen. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen können künftig bis zu drei statt zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.
Abgeordnete der Opposition forderten einen umfassenderen Schutz. Lena Gumnior (Grüne) sagte, die elektronische Fußfessel könne eine gezielte Schutzmaßnahme in Hochrisikofällen sein, es brauche jedoch mehr. So sei im Sexualstrafrecht zum Schutz vor Misshandlung und Vergewaltigung eine "Nur ja heißt ja"-Regelung nötig, also eine ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen.
Auch brauche es ausreichend finanzierte Frauenhäuser, mehr Beratung, eine bessere Ausstattung von Polizei und Justiz und Präventionsprogramme in Schulen und Medien, so Gumnior; und: "Gewaltschutz muss beginnen, bevor etwas passiert."
Kathrin Gebel (Linke) verwies darauf, dass Spanien nicht nur die Fußfessel, sondern ein umfassendes Konzept zum Schutz von Frauen eingeführt habe. Die Fußfessel werde nicht in allen Fällen helfen; viele betroffene Frauen lebten noch in Abhängigkeit mit den Gewalttätern zusammen. Nur die wenigsten stellten überhaupt einen Gewaltschutzantrag; das sei aber Voraussetzung für die Fußfessel.
Justizministerin Hubig verteidigte hingegen die Fußfessel; sie werde Betroffene vor Tätern schützen. Das beschlossene Gesetz sei aber nur einer von vielen Bausteinen, die die Koalition zum Schutz vor Gewalt umsetzen werde. So seien etwa mehr Schutz vor digitaler Gewalt und Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht geplant.
Es brauche aber noch mehr, so Hubig: "Wir als Gesellschaft - wir müssen Gewalt ächten und wir müssen sie sanktionieren. Wir müssen Frauen helfen, wenn ihnen Gewalt angetan worden ist. Und wir müssen Schutzräume für Frauen weiter ausbauen."
Laut den jüngsten vorliegenden Zahlen des Bundeskriminalamtes gab es 2024 in Deutschland fast 266.000 Opfer häuslicher Gewalt, darunter 187.000 Frauen und Mädchen. Das sind nur jene Fälle, die bei der Polizei bekannt werden. Einer Studie der Behörde zufolge wird ein Großteil der Gewalt nicht angezeigt.