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Erzbistum Paderborn
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Ordnungen und Verfahren

Neues Verfahren zur Anerkennung des Leids

Zum 1. Januar 2021 hat der damalige Erzbischof Hans-Josef Becker die neue “Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids” in Kraft gesetzt. Danach sollen sich Anerkennungsleistungen künftig an den in vergleichbaren Fällen durch staatliche Gerichte zuerkannten Schmerzensgeldern orientieren. Über die Leistungshöhe im Einzelfall entscheidet eine Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), die ihren Sitz in Bonn hat. Die sieben Mitglieder stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis der katholischen Kirche und entscheiden unabhängig von Weisungen.

Alle Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch durch einen Kleriker oder einen anderen Beschäftigten im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich des Erzbistums Paderborn erlebt haben, können einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung ihres Leids stellen.

Neue Regelwerke und weiterführende Informationen

Zum 1. Januar 2020 sind die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.

Die Regelungen der bisherigen „Leitlinien“ wurden überarbeitet und werden künftig als eine für alle (Erz-)Diözesen einheitliche „Ordnung“ Geltung haben. Besondere Berücksichtigung findet die Perspektive der Betroffenen sexuellen Missbrauchs – so ist unter anderem die Beteiligung Betroffener an Prozessen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch ebenso ausdrücklich vorgesehen wie die Einbindung externer und unabhängiger Fachberatungsstellen.

Die beiden Regelwerke stehen hier zum Download zur Verfügung:

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)

Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Im Januar 2012 hat die Deutsche Bischofskonferenz eine Arbeitshilfe mit einer Vielzahl von Dokumenten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im kirchlichen Bereich herausgegeben. Diese liegt inzwischen in einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung vor und steht hier zum Download bereit:

Arbeitshilfe „Aufklärung und Vorbeugung – Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“

Auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auf der Themenseite “Sexueller Missbrauch” finden sich weitere Informationen für Betroffene und Angehörige, beispielsweise zu den “Leistungen in Anerkennung des zugefügten Leids”; dort stehen auch die aktuellen Antragsformulare zur Verfügung.

 

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