Ausleihe der Denkmalglocke nach Frielinghausen
Nachdem die Denkmalglocke zur weiteren Vermittlung in eine Kirche oder Kapelle des Erzbistums Paderborn vorgesehen war, wurde sie zwischenzeitlich in einem Sammellager in Herford verwahrt, am 7. März 1953 nach Bremke ausgeliefert und anschließend der dortigen Katholischen Pfarrvikarie St. Antonius der Einsiedler zur Nutzung in der zur Kirchengemeinde gehörenden Kapelle St. Nikolaus im Nachbarort Frielinghausen leihweise überlassen. Dort erhielt sie ihren Platz im Dachreiter der Kapelle, wo sie seitdem läutete.
Anfrage aus Kielcza
Seit 2022 bemühte sich die Katholische Kirchengemeinde St. Bartholomäus in Kielcza (Polen), dem früheren deutschen Keilerswalde, zunächst um ein Auffinden der Denkmalglocke. Als dies mithilfe der Verantwortlichen des Erzbistums Paderborn zum Erfolg führte und die gesuchte Glocke als die in der St.-Nikolaus-Kapelle in Frielinghausen befindliche identifiziert werden konnte, wurde aus Kielcza (Polen) die Bitte einer Translozierung mitgeteilt. Aufgrund der Rechtsverhältnisse kann es sich nicht um eine Rückgabe handeln, denn die Katholische Kirchengemeinde St. Bartholomäus in Kielcza (Polen) ist nicht Rechtsnachfolgerin der ehemaligen deutschen Kirchengemeinde, die 1945 unterging.
Der Bitte aus Polen kann jedoch in Form einer Unter-Verleihung entsprochen werden, wenn sowohl die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin und Leihgeberin der Denkmalglocke als auch die Kirchengemeinde St. Antonius der Einsiedler Bremke als gegenwärtige Leihnehmerin gemeinsam mit dem Erzbistum Paderborn zustimmen.
Aufgrund der außergewöhnlichen juristischen Zusammenhänge nahm der Bereich Recht des Erzbischöflichen Generalvikariates Paderborn über das Kommissariat der Deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – mit dem Bundesministerium des Inneren der Bundesrepublik Deutschland Kontakt auf. Von dort kam die Rückmeldung, dass zur Rechtsklarheit ein Unter-Leihvertrag abgeschlossen werden müsse, der von den zuständigen Gremien der Kirchengemeinde St. Antonius der Einsiedler in Bremke und der Kirchengemeinde St. Bartholomäus in Kielcza sowie dem Erzbistum Paderborn und dem Bistum Oppeln zu unterzeichnen und vom Bundesministerium des Inneren der Bundesrepublik Deutschland zu genehmigen ist. Der Abschluss dieses Unter-Leihvertrages ist inzwischen erfolgt, die Genehmigung durch das Ministerium erfolgte am 16. Oktober 2026. So ist der Weg frei, damit die Denkmalglocke als Zeichen der Aussöhnung in Polen läuten kann, während ihre Kopie dasselbe in Deutschland, im Erzbistum Paderborn tun wird.
Glockenweihe
Schon seit frühester Zeit werden Glocken für ihren Dienst im Gotteshaus und in der Liturgie durch einen Bischof feierlich geweiht. Im Erzbistum Paderborn hat sich ein eigener Ritus erhalten, dessen aussagekräftige Symbolhandlungen seit Jahrzehnten bei den meisten Glockenweihen miterlebt werden können: Zu Beginn wird die neue Glocke mit Weihwasser besprengt, um sie für ihren Dienst zu reinigen. Anschließend erfolgt die siebenfache Salbung mit dem Kranken-Öl, um ihr eine heilsame Stimme zu schenken. Nach der Verkündigung des Evangeliums wird – wie bei einer Kirch- oder Altarweihe – die Glocke viermal mit Chrisam-Öl gesalbt. Den Abschluss bildet die Beräucherung, an deren Ende das Weihrauchfass unter die Glocke gestellt wird, damit sich diese ganz mit Weihrauch füllt.
Weihegebet
Bei der Glockenweihe wird Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz beten: „Segne diese Glocke, die Dein Lob kündet. Sie soll Deine Gemeinde zum Gottesdienst rufen, die Säumigen mahnen, die Mutlosen aufrichten, die Trauernden trösten, die Glücklichen erfreuen und die Verstorbenen auf ihrem letzten Weg begleiten. Segne alle, zu denen der Ruf dieser Glocke dringen wird, und führe so Deine Kirche von überall her zusammen in Dein Reich.“