Entscheidend ist, ob eine neue Nutzung den Charakter des Kirchenraums respektiert. Auch die Ausstattung muss in die Überlegungen einbezogen werden: Altäre, Kreuzwege, Fenster, Orgeln und Glocken sind Teil eines gewachsenen Zusammenspiels von Architektur, Liturgie und Kunst. Nicht alles muss ausgebaut werden, aber auch nicht alles kann am Ort bleiben.
Wie differenziert die Kunstkommission vorgeht, zeigen zwei Praxisbeispiele: In St. Barbara in Herne-Elpeshof empfahl sie, die prägenden Farbfenster des Künstlers Josefthomas Brinkschröder auszubauen und zu sichern. Diese Empfehlung wurde später im Profanierungsdekret berücksichtigt. In St. Josef in Lemgo-Brake sprach sich die Kunstkommission dagegen dafür aus, ein prägendes Wandbild am Ort zu erhalten und bei der Nachnutzung dauerhaft zu schützen.
Die Kunstkommission versteht sich dabei nicht als Gremium, das Entscheidungen lediglich bestätigt. Pfarrer Kurte betont: „Wir sind kein Kopfnicker-Gremium“. Sie wolle Entscheidungen auch nicht verhindern, sondern dazu beitragen, dass diese gut begründet und verantwortbar getroffen würden. Ihre fachliche Einschätzung ergänze dabei die pastoralen und wirtschaftlichen Überlegungen, ohne sie zu ersetzen.
Landmarken und Orte der Identität
Kirchen sind nicht nur kirchliche, sondern auch städtebauliche Orientierungspunkte, sogenannte Landmarken. Wer eine Kirche verliert, verliert oft einen Teil der Identität eines Ortes. Heinrich Micus wirbt deshalb dafür, Kommunen und Städte frühzeitig einzubinden. Die Zukunft eines Kirchengebäudes sei häufig nicht nur eine kirchliche, sondern auch eine städtebauliche und gesellschaftliche Frage.
Pfarrer Kurte ergänzt, dass Kirchen emotional oft weit mehr Menschen gehören als nur den aktiven Kirchgängern. Rechtlich gehören sie den Kirchengemeinden, doch sie sind zugleich Erinnerungsorte und Teil der Geschichte von Familien und Orten.
Wie stark diese Bindung ist, zeigt ein Beispiel aus Ostdeutschland, das Heinrich Micus nennt. Dort setzten sich selbst Menschen ohne Kirchenmitgliedschaft engagiert für den Erhalt ihrer Dorfkirche ein, weil sie diese als Heimat verstünden. „Ich habe Dörfer erlebt, in denen praktisch niemand mehr der Kirche angehört. Aber wenn die Dorfkirche gefährdet ist, setzt sich plötzlich das ganze Dorf für sie ein.“
Solche Erfahrungen zeigen, dass sich die Bedeutung einer Kirche nicht allein an der Zahl der Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer messen lässt. Zugleich unterstreichen sie, wie wichtig es ist, die Menschen vor Ort und ihre Perspektiven bei Überlegungen zur Zukunft eines Kirchengebäudes ernst zu nehmen.
Verantwortung für Anvertrautes
Der Wandel kirchlicher Gebäude ist historisch nicht ohne Beispiel. Heinrich Micus erinnert daran, dass die Kirche bereits in früheren Jahrhunderten tiefgreifende Veränderungen erlebt hat. Gebäude seien erweitert, umgestaltet oder anderen Nutzungen zugeführt worden. Das sei jedoch kein Freibrief für beliebige Lösungen: Nicht jede Nutzung passe zu jedem Gebäude. Entscheidend sei, ob eine Lösung dem jeweiligen Ort gerecht werde.
Nicht jede Kirche wird dauerhaft als Gotteshaus erhalten bleiben können. Doch die Entscheidung über ihre Zukunft darf weder rein wirtschaftlich noch überstürzt getroffen werden. Gebäude sind wichtig, aber kein Selbstzweck. Sie sollen Gottesdienst ermöglichen, Menschen Heimat geben und Gemeinschaft fördern. Die Zukunft der Kirchenräume verlangt deshalb sowohl den geschulten Blick auf Architektur, Kunst und Baukultur als auch das Verständnis für die Menschen und ihren Glauben. Oder wie Pfarrer Kurte es zusammenfasst: „Wir müssen verantwortlich mit dem umgehen, was uns anvertraut ist.“
Hintergrund: Die Kunstkommission
Die Kommission für kirchliche Kunst des Erzbistums Paderborn ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Erzbischofs von Paderborn. Ihr gehören Fachleute aus Architektur, Kunstgeschichte, Liturgie, Theologie und Denkmalpflege an. Sie befasst sich mit Fragen der sakralen Kunst und Architektur, etwa bei Kirchenneubauten, Umgestaltungen oder der künftigen Nutzung von Kirchengebäuden.
In den vergangenen Jahren hat sich der Schwerpunkt ihrer Arbeit verändert. Heute beschäftigt sich die Kommission zunehmend mit Profanierungen, also der Entwidmung eines Kirchengebäudes als Gotteshaus, sowie mit der Frage, wie Kirchen und ihre künstlerische Ausstattung verantwortungsvoll erhalten, weitergenutzt oder gesichert werden können.
Die Kunstkommission tagt aktuell durchschnittlich sechsmal im Jahr und berät dabei jeweils fünf bis sechs Vorhaben. Sie besitzt kein verhinderndes Vetorecht, sondern bringt ihre fachliche Einschätzung in den kirchlichen Entscheidungsprozess ein und kann dabei auch deutlich begründete Bedenken formulieren.
Zahlen, Daten, Fakten (Stand: 30. September 2026)
- 1.214 Kirchen und Kapellen werden im Erzbistum Paderborn derzeit für Gottesdienste und kirchliches Leben genutzt.
- Seit 2015 wurden 33 Kirchen aus der Nutzung genommen. Je nach örtlicher Situation wurden sie umgenutzt, veräußert oder zurückgebaut.
- Die Immobilienstrategie des Erzbistums Paderborn ist ergebnisoffen angelegt. Über die Zukunft einzelner Kirchen entscheiden die Kirchengemeinden vor Ort im Rahmen ihrer Immobilienprozesse. Eine verbindliche Zahl künftig aufzugebender Kirchen gibt es nicht.
- Ziel der Immobilienstrategie ist es, kirchliche Gebäude langfristig so weiterzuentwickeln, dass sie pastoralen Anforderungen entsprechen und zugleich wirtschaftlich tragfähig bleiben. Dazu gehören sowohl neue Nutzungskonzepte als auch – wo erforderlich – die Aufgabe einzelner Gebäude.