Die überarbeitete Förderrichtlinie für kirchengemeindliche Baumaßnahmen tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Sie wird in der nächsten Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts für das Erzbistum Paderborn veröffentlicht. Die Überarbeitung basiert auf den Erfahrungen mit der seit 2022 geltenden Förderrichtlinie und ihrer Evaluation im Jahr 2025. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen weiterzuentwickeln und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Für bereits geplante Maßnahmen sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie, zu den wesentlichen Neu- und Übergangsregelungen werden parallel zur Veröffentlichung auf der Bistumsseite und den Seiten zur Immobilienstrategie bereitgestellt. Ergänzend sind digitale Informationen für die Haupt- und Ehrenamtlichen sowie Online-Informationsveranstaltungen für die Verwaltungsleitungen im Erzbistum Paderborn vorgesehen. Bei Fragen stehen im Erzbischöflichen Generalvikariat die zuständigen Ansprechstellen zur Verfügung: das Team Baufinanzierung Kirchengemeinden und das Team Immobilienberatung.