Im Erzbistum Paderborn sind die Kirchengemeinden zur Wahrnehmung überörtlicher Aufgaben zu fünf Gemeindeverbänden zusammengeschlossen. In den grundlegenden Angelegenheiten des jeweiligen Gemeindeverbands entscheidet die Verbandsvertretung. In dem Gremium engagieren sich Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden, die zum Gemeindeverband gehören. Dazu zählen Laien und Geistliche. Die Verbandsvertretung tagt üblicherweise einmal im Jahr. Aus den Entscheidungen der Verbandsvertretung heraus arbeitet der Verbandsausschuss, in dem ebenfalls weitgehend Ehrenamtliche mitarbeiten.
Ein neues Erfolgsmodell
Einst „von oben“ aufgezwungen wurde der Kirchenvorstand so zu einer Möglichkeit, dass Laien und Geistliche zusammen entscheiden. Stichworte: Transparenz und Mitbestimmung. Gemeinsam legen Haupt- und Ehrenamtliche die wirtschaftlichen Grundlagen für die Gemeinde. Auch für die pastorale Arbeit. „Und immer mehr entlasten die Ehrenamtlichen auch den Pfarrer“, sagt Marlene Hoischen. Sie ist im Erzbischöflichen Generalvikariat als Ansprechpartnerin für Grundsatzfragen der Kirchenvorstände da.
Faktisch läuft mittlerweile in circa 450 der circa 590 Kirchenvorstände die Vorstandsarbeit allein durch Ehrenamtliche – ohne, dass sich der Pfarrer ganz aus seiner Verantwortung zurückzieht. Möglich ist das, indem auf Vorschlag des Pfarrers ein Geschäftsführender Vorsitzender oder eine Geschäftsführende Vorsitzende eingesetzt wird, der oder die den Pfarrer im Kirchenvorstand ständig vertritt. „Seit mehr als 15 Jahren ist das ein Erfolgsmodell aus unserer Sicht“, sagt Baumann-Gretza.
Mehr Flexibilität nötig
Wie wird sich die Arbeit des Kirchenvorstands in Zukunft entwickeln? Um diese Frage zu beantworten, lohnt sich noch ein kurzer Blick in die Historie. Und die aktuellen Gesetze. Wobei, so aktuell sind die gar nicht.
Was 1875 als preußisches Staatsgesetz begann, ist 1924 in das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (VVG) übergegangen. „Das VVG ist ein staatliches Gesetz, das nur noch in NRW in Kraft ist“, sagt Marlene Hoischen. „In den anderen Bundesländern haben die Diözesen das staatliche Recht bereits durch eigene kirchliche Regelungen abgelöst, wobei das System der Kirchenvorstände beibehalten wurde.“