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Erzbistum Paderborn
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© Cornelius Stiegemann / Erzbistum Paderborn

Hoffnungsorte anno 1751

Orte der Hoffnung – die gab es im Bistum Paderborn schonmal! 1751 bringt ein fürstbischöflicher Erlass das Heilige Jahr zu den Menschen „auffm Lande“.

Anlässlich des Heiligen Jahres 2025 gibt es im Erzbistum Paderborn zwölf Orte der Hoffnung. Sie greifen das Motto des Heiligen Jahres, „Pilger der Hoffnung“, auf und tragen es in die Fläche der Diözese. Monat für Monat kommt ein anderer Hoffnungsort dran. Und mit ihm ein besonderes Thema und eine Zielgruppe. So soll gefragt, gezeigt und gefeiert werden, was in unserer Gegenwart Hoffnung macht und wie sie aussehen kann – allen Krisen und Problemen zum Trotz.

Das Heilige Jahr nicht nur an der Bischofskirche und an Wallfahrtsorten zu feiern, ist eine außergewöhnliche Idee. Das gibt es 2025 in keiner anderen Diözese Deutschlands. Doch in der Vergangenheit gab es das schonmal. Und zwar im Jahr 1751. Das verrät ein im Erzbistumsarchiv verwahrtes Dokument, das in deutscher und lateinischer Sprache verfasst ist.

Ein Heiliges Jahr außer der Reihe?

Was sofort auffällt: 1751 ist gar kein Heiliges Jahr. Dem 25-Jahr-Turnus folgend, hatte das nämlich schon 1750 stattgefunden und das ausschließlich in Rom. Wer den Ablass, also die Vergebung der zeitlichen Sündenstrafen, erlangen wollte, hatte dafür eigens in die Ewige Stadt pilgern müssen. Im 18. Jahrhundert eine gefahrvolle und vor allem lange Reise. Das war für viele Menschen nördlich der Alpen kaum zu machen. Lautet die Gleichung also: Paderborner = Pech gehabt? Nicht, wenn es nach Papst Benedikt XIV. geht.

Der lateinische Part des im Erzbistumsarchiv verwahrten Dokuments ist die päpstliche Bulle im Wortlaut. Mit der verlängert Benedikt XIV. kurzerhand das Heilige Jahr um sechs Monate. So möchte er den Ablass, „solchen theuersten Seelsen-Schatz“, wie man es am Münchner Hof von Fürstbischof Clemens August übersetzt, der „gantze Catholische Welt“ zugänglich machen. Den Ortsbischöfen weltweit trägt er auf, den Jubiläums-Ablass auch vor Ort anzubieten. Und wie das im Fürstbistum Paderborn aussah, davon handelt der dritte Teil des Dokuments.

Päpstliche Bulle, fürstbischöflicher Erlass – Umsetzung vor Ort

„Von Gottes Gnaden Wir Clemens August“, so beginnt der Erlass. Für den Rest des Textes muss das Dokument mehrfach ausgefaltet werden. Am Ende reicht es aus dem dicken Aktensammelband, in den es mit anderen Dokumenten des 18. Jahrhunderts eingebunden ist, bis weit auf den Tisch im Lesesaal des Erzbistumsarchivs.

Der Fürstbischof ordnet darin allgemein die Übernahme des päpstlichen Erlasses an. Die konkrete Ausgestaltung überlässt er dann den Leuten vor Ort. Der Wittelsbacher war nämlich nicht nur Bischof von Paderborn, sondern noch von vier weiteren Diözesen. Der „Monsieur des cinq églises“ (Herr der fünf Kirchen) hält sich zumeist an seinen Residenzen in Bonn oder Brühl auf. In Paderborn vertreten ihn in weltlichen und religiösen Dingen ein Weihbischof und Generalvikar Bernard Ignatius Wydenbrück. Die kennen Land und Leute besser als der Fürstbischof. Damit übernehmen die beiden auch die seelsorgliche Umsetzung des Jubiläums-Ablasses von 1751 – der interessante Teil des Dokuments, also der über die Umsetzung vor Ort, ist folglich auch von Generalvikar Wydenbrück unterschrieben.

Hoffnungsorte im 18. Jahrhundert

Im interessanten Teil geht es zuerst um die Bischofsstadt selbst. Vier Kirchen werden benannt: Dom, Abdinghofkirche, Busdorfkirche und Jesuitenkirche. Die werden zur Eröffnung und zum Abschluss des verlängerten Heiligen Jahres in feierlicher Prozession besucht, dazu gibt es Glockengeläut und Salutschüsse der Kanonen auf den Stadtmauern. Und wer von den Gläubigen den Ablass erhalten will, der soll gebeichtet und die Kommunion empfangen haben. Sodann alle vier Gotteshäuser 15-mal besuchen. Entweder an aufeinanderfolgenden Tagen oder – und hier hat der Generalvikar einen realistischen Blick für die Gläubigen – einfach in der Zeit, die die Heilig-Jahr-Verlängerung dauert.

Das Besondere ist, dass Generalvikar Wydenbrück eine ähnliche Regelung für die Dörfer des Bistums findet: „Auffm Lande“, wie es im Dokument heißt, soll der Pfarrer neben der Hauptkirche des Ortes noch drei weitere „stationes“ benennen. Das waren vermutlich kleinere Kirchen oder Kapellen. Zu denen sollen dann genau wie in Paderborn Prozessionen führen. Und auch hier können die Menschen den Ablass erhalten, wenn sie die Bedingungen (Beichte, Kommunion, 15-maliger Besuch) erfüllen. Alte, Kranke, Ordensfrauen und Kinder sind von den Regeln ausgenommen. Denn es sollen so viele Menschen wie möglich den Ablass erhalten können. Damit schafft Wydenbrück Hoffnungsorte anno 1751.

Wie blicken wir heute darauf?

Dem Menschen des 21. Jahrhunderts mag dieser Fokus auf den Ablass fremd erscheinen. Zu schnell denkt man an den von Luther kritisierten Ablasshandel. Sündenfreiheit gegen Geld – das war jedoch seit der katholischen Reform kein Thema mehr. Versucht man nun auf das Dokument mit den Augen einer Zeit zu schauen, in der Höllenstrafen für die Menschen eine reale Bedrohung waren, kann man erahnen, was für eine Erleichterung der Ablass vor Ort bedeutet haben mag. Die Menschen, vor allem die einfachen Landbewohner, die sich keine Romreise leisten konnten, konnten dennoch die Vergebung ihrer zeitlichen Sünden erlangen. Für die Zeit ist das gelungene Seelsorge.

Übrigens: Auch wenn das Konzept Ablass heute kein einfaches sein mag, wird er auch im Heiligen Jahr 2025 erteilt. Und im Erzbistum Paderborn geschieht das am Dom und natürlich auch an den Orten der Hoffnung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zu den Orten der Hoffnung.

Die Hoffnungsorte des Jahres 1751 sind derweil nur ein Aspekt des langen Erlasses. Wer mehr über barockes Prozessionswesen erfahren oder das Kirchenlatein der päpstlichen Bulle studieren möchte, ist herzlich ins Erzbistumsarchiv eingeladen. Zu den Öffnungszeiten des Archivs können Sie sich Akten wie diese anschauen und eigene Nachforschungen anstellen!

Foto Erzbistumsarchiv Paderborn
Signatur EBAP, generalia, Band 168 rot, fol. 249
Entstehungsdatum 1751
Provenienz Erzbischöfliches Generalvikariat
Literaturangaben
Linneborn, Johannes: Inventar des Archivs des Bischöflichen Generalvikariates zu Paderborn; Münster 1920, S. 148-149

Clemens August Ein Fürstbischof zwischen Feiern und Frömmigkeit

war eine typische Erscheinung der Barockzeit. Schon mit 19 Jahren wurde der Spross aus bayerischem Hochadel Fürstbischof von Paderborn und Münster, ab 1723 war er Erzbischof von Köln und damit Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches. Später zog er noch weitere geistliche und weltliche Ämter auf sich und ist damit ein typisches Beispiel für die Pfründenhäufung, die eigentlich bereits durch das Tridentinische Konzil (1545–1563) eingedämmt werden sollte.

Darstellen ließ sich Clemens August häufig in Rüstung und auch sonst war er weltlichen Dingen nicht abgeneigt. Dass er häufig mit seinen Schlössern, mit Festen, Feuerwerken, der Jagd und anderen Freuden des höfischen Lebens in Verbindung gebracht wird, ist sicher nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig. In diesem Urteil spiegelt sich auch die Denkweise des 19. Jahrhunderts wider, in dem preußische Sparsamkeit als Ideal galt. Allseits bestätigt wird Clemens August seine tiefe Frömmigkeit, die im Barock nicht zwingend in Widerspruch zu seinem Lebenswandel stand.

Die Archivalie des Monats

Das Erzbistumsarchiv ist das Gedächtnis unserer Erzdiözese. Es sichert und erschließt die schriftliche Überlieferung und macht Geschichte allgemein zugänglich. Und das sogar kostenlos. Selbst die wertvollsten Archivstücke können Sie sich werktäglich zu den Öffnungszeiten des Erzbistumsarchivs ansehen. Darunter sind selbstverständlich auch die Stücke, die wir Ihnen in unserer Reihe „Die Archivalie des Monats“ vorstellen.

Besuchendenadresse:

Erzbistumsarchiv Paderborn
Domplatz 15 (Konrad-Martin-Haus)
33098 Paderborn
Tel.: (0 52 51) 1 25-12 52
E-Mail: archiv@erzbistum-paderborn.de
Geöffnet Montag-Donnerstag, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ein Hinweis für alle genealogisch Interessierten: Die digitalisierten Kirchenbücher des Erzbistums Paderborn finden Sie auf

Matricula

Ein Beitrag von:
Redakteur

Cornelius Stiegemann

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