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Auftraggeber äußern sich zu Studie zu geistlichem Missbrauch

Deutsche Bischofskonferenz, Bistümer Münster und Osnabrück sowie Thuiner Orden ziehen erste Schlüsse aus Forschungsarbeit

Die Auftraggeber der Studie Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften der Universität Münster haben heute (5. Oktober 2026) in einer Pressekonferenz erste Schlüsse aus der Untersuchung vorgestellt. Für die Bistümer Münster und Osnabrück kündigten deren Bischöfe, Dr. Heiner Wilmer SCJ und Dr. Dominicus Meier OSB, unter anderem an, sich für eine Strafbarkeit von geistlichem Missbrauch auch im Kirchenrecht einzusetzen. Dies war eine Forderung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Studie erstellten. Auch wollen die Bischöfe Betroffenen weiter Hilfsangebote machen. Die Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Beate Gilles, sah Parallelen zwischen der Studie und der bisherigen Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema. Es solle sich jetzt eine Arbeitsgruppe mit den Ergebnissen beschäftigen und die bisherigen Materialien evaluieren.

In der von der Deutschen Bischofskonferenz, den Bistümern Münster und Osnabrück und dem Orden der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine beauftragten Untersuchung erforschte ein Wissenschaftsteam um die Theologin und Soziologin Prof. Dr. Judith Könemann den geistlichen Missbrauch als spezifische Form des Machtmissbrauchs. Konkrete Bezugspunkte waren die Vorgänge um zwei Gruppen in den Bistümern Osnabrück und Münster, der sogenannten „Christusgemeinschaft“ (CG) und der Geistlichen Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“ (TT). Die Studie wurde am 25. September 2026 von der Universität Münster der Öffentlichkeit vorgestellt und den Auftraggebern übergeben.

Für die Deutsche Bischofskonferenz verwies deren Generalsekretärin, Dr. Beate Gilles, darauf, dass sich die Deutsche Bischofskonferenz seit mehreren Jahren mit dem geistlichen Missbrauch beschäftige. So gebe es eine überdiözesane Anlaufstelle, die Hilfsangebote für von sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch Betroffene anbietet. Der Kontakt dazu könne auch anonym erfolgen. „In den vergangenen Jahren haben sich dort jährlich zwischen 70 und 100 Frauen und Männer gemeldet“, so Beate Gilles.

Die in der Studie formulierte Beschreibung von geistlichem Missbrauch stimme in weiten Teilen mit der bisher in der Arbeitshilfe Missbrauch geistlicher Autorität. Zum Umgang mit Geistlichem Missbrauch verwendeten Definition überein. „Diese Definition ist nun erstmalig wissenschaftlich begründet. Eine neue Perspektive eröffnet die Studie durch den als signifikant identifizierten Genderbezug. Darüber hinaus geben die in sechs Punkten gefasste Kriteriologie sowie die Beschreibung von vier Ebenen, auf denen spiritueller Missbrauch Spiritualität nutzt, die Möglichkeit, das Phänomen klarer zu erfassen“, so die Generalsekretärin. Die Deutsche Bischofskonferenz werde sich intensiv mit den Studienergebnissen beschäftigen. Dies geschehe in einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe unter der Leitung des Vorsitzenden der Kommission Missionarische Pastoral und kirchliche Dienste, dem Mainzer Bischof Dr. Peter Kohlgraf.

Darüber hinaus werden die Ergebnisse in die für dieses Jahr vorgesehene Evaluation der Arbeitshilfe einfließen

Beate Gilles

Der Münsteraner Bischof Dr. Heiner Wilmer dankte den zahlreichen Betroffenen, die für die Studie ihre persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen geteilt haben: „Ihr Leid und ihr Schmerz erschüttern mich. Zugleich ist mir bewusst: Wir dürfen, ich darf, nicht bei Erschütterung stehen bleiben. Wir müssen, ich muss, Konsequenzen ziehen.“ Sein zentrales Ziel sei, geistlichen Missbrauch möglichst zu verhindern. Er betonte: „Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass im Bistum Münster niemand im Namen des Glaubens manipuliert, abhängig gemacht oder in Gewissen und Freiheit verletzt wird. Unsere Kirche und unsere Geistlichen Gemeinschaften müssen sichere Orte sein, Orte, an denen die Würde jeder Person geachtet, ihr Gewissen respektiert und ihre Freiheit geschützt wird.“ Die Aufarbeitung helfe dabei, indem sie die strukturellen und systemischen Rahmenbedingungen, die geistlichen Missbrauch begünstigen, sichtbar mache.

Es sei im Bistum Münster kein Platz für „Geistliche Gemeinschaften, die Menschen ihre Freiheit nehmen, die Glauben als Leistungsprinzip verstehen, die sich selbst als Elite ansehen, die umfassenden Zugriff auf die Lebensführung ihrer Mitglieder anstreben“. Trotzdem seinen in der Vergangenheit Fehler gemacht worden: „Insbesondere das Approbationsverfahren von Totus Tuus Neuevangelisierung hätte nach heutigem Kenntnisstand sorgfältiger durchgeführt werden müssen“, so der Bischof. Um Betroffene zu unterstützen und geistlichen Missbrauch möglichst zu verhindern, ergriff das Bistum Münster bereits verschiedene Maßnahmen. „Diejenigen, die in jüngerer Zeit Verantwortung trugen, haben nicht auf die Studie ‚gewartet‘, um Konsequenzen zu ziehen.“ Bischof Wilmer zählt dazu unter anderem Hilfsangebote für Betroffene, veränderte Zulassungsbedingungen für Geistliche Gemeinschaften und eine veränderte Disziplinarordnung für Kleriker. Trotzdem gebe es noch viel zu tun. Das bestätige auch das Ergebnis der Studie. Geistlicher Missbrauch müsse als Straftatbestand ins Kirchenrecht aufgenommen werden. Er begrüße es, so der Bischof von Münster, dass das Dikasterium für die Glaubenslehre bereits 2024 einen Prozess dazu aufgenommen hat: „Ich werde mich in Rom dafür einsetzen, dass dieser Prozess weiter vorangebracht wird.“

Der Osnabrücker Bischof Dr. Dominicus Meier OSB dankte den Betroffenen, die ihre Erlebnisse für die Studie geschildert haben, und sprach ihnen angesichts des erlittenen Leids seine Anteilnahme aus. Mit insgesamt 69 Personen habe der weit überwiegende Teil der betroffenen Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer seine Geschichte im Zusammenhang mit der CG erlebt. „Schon diese Zahl zeigt, wie verheerend diese Gruppe vor allem auf dem Gebiet des Bistums Osnabrück über Jahrzehnte gewirkt hat“, so der Bischof. Die Studie habe gezeigt, dass kein Zweifel mehr daran bestehen könne, dass das Phänomen geistlicher Missbrauch existiere und Beachtung verdiene. „Ein Phänomen, für das es lange – auch in unserem Bistum – keinen Begriff, kein wirkliches Verständnis gab.“

Er selbst lehne als Bischof von Osnabrück ein Wirken im Geiste der CG deutlich ab, so Bischof Dominicus: „Allen Gläubigen auf der Suche nach spiritueller Gemeinschaft und geistlicher Begleitung in unserem Bistum lege ich ans Herz, sich bei Unsicherheiten und Fragen an eine unserer qualifizierten Stellen zu wenden.“ Das Bistum Osnabrück habe in einer ersten Auswertung des Forschungsberichts sechs Felder erkannt, die in den kommenden Monaten in diözesanen Arbeitsgruppen vertieft geprüft werden sollen. Dazu gehört die Weiterentwicklung bestehender Angebote für Betroffene geistlichen Missbrauchs im diözesanen Schutzprozess. Ausgebaut werde auch der Bereich der Prävention. Ebenso sollen die Verfahren zur Qualifizierung und Zulassung von geistlichen Begleitern sowie für entsprechende Inhalte der Aus- und Fortbildung von Priestern, Diakonen und anderem pastoralem Personal überprüft und weiterentwickelt werden.

Eine weitere Arbeitsgruppe solle die künftige Begleitung Geistlicher Gemeinschaften auf dem Gebiet des Bistums Osnabrück prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage, wie Gefahren von geistlichem Missbrauch rechtzeitig erkannt und ihnen vorgebeugt werden könne. Auch systemische und pastoraltheologische Fragen, die die Studie aufwirft, sollen in den Blick genommen werden: „Die Studie zeigt eindrücklich, dass einige Aspekte unseres christlichen Glaubens und der kirchlichen Lehre auch das Potenzial haben, missbräuchlich gegen Menschen auf der Suche nach spiritueller Orientierung verwandt zu werden“, so Bischof Dominicus Meier. Weiter wolle er sich ebenfalls in Rom dafür einsetzen, dass geistlicher Missbrauch im Kirchenrecht als Straftatbestand verankert werde, so Bischof Dominicus. „Für das Bistum werden wir prüfen, inwiefern das bislang als Teil der Ordnung für den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt geregelte Verfahren gegen geistlichen Missbrauch in eine eigene Ordnung zu überführen ist.“

Als Vertreterin der Thuiner Franziskanerinnen nahm Sr. Maria Cordis Reiker, amtierende Generaloberin der Kongregation, ebenfalls am Pressegespräch der Auftraggeber teil. Ihre persönliche Stellungnahme findet sich im Wortlaut im Anhang.

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