Ein Priester sei kein Funktionär kirchlicher Abläufe, vielmehr „Zeuge“ und „Zeichen“, bekräftigte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in seiner Predigt im Weihegottesdienst. Ein Priester verweise durch seine Existenz an den verschiedensten Stellen im kirchlichen Leben auf Christus. Mit dem Theologen Karl Rahner SJ kennzeichnete der Paderborner Erzbischof einen Priester als „Anwalt des Heiligen“ und entfaltete: „Ein Anwalt ist einer, der für etwas einsteht, was gefährdet ist. Er gibt dem eine Stimme, was leicht überhört wird. Ein ‚Anwalt des Heiligen‘ steht dafür ein, dass die Welt nicht gottlos gedeutet wird, hilft Menschen, ihre eigene Wirklichkeit tiefer zu verstehen, die Sehnsucht, die Freude, die Schuld, die Angst, die Dankbarkeit, die Liebe, das Scheitern, die Endlichkeit, die Hoffnung, ein ‚Anwalt des Heiligen“ ist einer, der allein durch seine Existenz daran erinnert: Diese Lebenswirklichkeit ist tiefer, als sie auf den ersten Blick scheint.“
Kirche als Sakrament
Die Priesterweihe mache einen Menschen nicht zu einem sakramentalen Dienstleister oder Zeremonienmeister, vertiefte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz im festlichen Gottesdienst. Es komme darauf an, dass ein Priester durch sein Leben über sich selbst hinaus auf Christus verweise. Es brauche den sakramentalen Dienst des Priesters, weil die Kirche nicht nur einzelne Sakramente spende, vielmehr selbst sakramental sei, betonte Erzbischof Dr. Bentz. Doch die Verantwortung eines Priesters reiche weiter, er solle die sakramentale Kultur der Kirche wachhalten. „Wenn Kirche Sakrament ist, dann darf sie nicht nur über Gott sprechen. Kirche muss so leben, dass durch die Art, wie wir Kirche sind, Christus in allen Poren erlebbar und erfahrbar wird. Sie muss Zeichen sein, nicht Selbstzweck. Nicht Club. Nicht Milieu. Nicht religiöse Dienstleistungsagentur. Sondern ein Zeichen, das über sich hinaus auf Christus verweist.“