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Erzbistum Paderborn
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© New Africa/Shutterstock.com

Caritativer Energiefonds startet

Erzbistum Paderborn bietet Einzelpersonen und Familien in den kommenden Monaten kurzfristige Hilfe zur Überwindung finanzieller Notlagen

Wer aufgrund der steigenden Energie- und Mobilitätskosten in den kommenden Monaten in eine finanzielle Notlage gerät, erhält Unterstützung durch das Erzbistum Paderborn. Betroffene in Ost- und Südwestfalen, Lippe, Waldeck sowie im östlichen Ruhrgebiet können einen einmaligen Zuschuss erhalten: pro Einzelperson maximal 200 Euro; Familien und Bedarfsgemeinschaften erhalten bis zu 150 Euro pro Haushaltsmitglied. Die Verteilung der Mittel erfolgt durch Kirchengemeinden, örtliche Caritasverbände und caritative Fachverbände. Die Unterstützungsleistung der Katholischen Kirche wird finanziert durch einen „caritativen Energiefonds“, den das Erzbistum Paderborn eingerichtet hat, um Menschen in Notlagen unbürokratisch zu helfen.

Unkomplizierte Unterstützung

Die Förderung durch das Erzbistum Paderborn und seinen Diözesan-Caritasverband bezieht sich auf die bereits entstandenen oder zu erwartenden Hilfebedarfe von Menschen im Herbst, Winter und Frühling 2022/23, wobei staatliche Unterstützungen ergänzt und nicht ersetzt werden sollen und können. Für die Beantragung der Mittel reicht eine einfache schriftliche Selbstauskunft. Die Angaben in dieser Selbstauskunft müssen durch den örtlichen Caritas- oder Fachverband bzw. eine katholische Kirchengemeinde bestätigt werden.

Ermöglicht wird die finanzielle Einzelfallhilfe durch den kurzfristig eingerichteten „caritativen Energiefonds“. Mit diesem Fonds gibt das Erzbistum Paderborn seine Mehreinnahmen aus der Besteuerung des staatlichen Energiegeldes weiter. Konkret werden im ersten Schritt die 23 Orts- und Kreis-Caritasverbände, die Sozialdienste katholischer Frauen und Männer, IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit sowie die Caritas-Konferenzen im Erzbistum Paderborn mit Fonds-Geldern ausgestattet, um unmittelbare Hilfe leisten zu können. Auch Kirchengemeinden können Gelder aus diesem Fonds beantragen und zur Weitergabe an Bedürftige einsetzen.

Solidarität und praktische Hilfe

„Ich bin den Frauen und Männern im Diözesankirchensteuerrat sehr dankbar, dass im Erzbistum Paderborn die außerordentlichen Mehreinnahmen durch die Besteuerung der Energiepreispauschale für soziale Projekte verwendet werden können“, betont Dirk Wummel als Leiter des Bereichs Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat. Der Kirchensteuerrat im Erzbistum habe beschlossen, den eigens eingerichteten „Caritativen Energiefonds“ mit 1,25 Millionen Euro auszustatten. „Zudem sollen 250.000 Euro an den Sozialfonds für in- und ausländische Studierende gehen, die an den Standorten der Katholischen Studentenseelsorge im Erzbistum Paderborn geführt werden“, informiert Wummel.

„Es ist gut, dass wir als Kirche und ihre Caritas nah bei den Menschen sind, sie in ihrer Sorge und Not unterstützen“, erklärt Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig. Die geleistete Hilfe sei ein wichtiges Zeichen der Solidarität. Er wirbt darum, von Armut betroffene oder gefährdete Menschen nicht aus den Augen zu verlieren. „Dazu ist die Caritas mit ihren zahlreichen haupt- und ehrenamtlich Engagierten da. Wir handeln im Auftrag Jesu und füllen ihn exemplarisch mit Leben.“

Ansprechpartner für die Antragstellung sind die örtlichen Caritas- und Fachverbände im Erzbistum Paderborn. Hier finden Sie eine entsprechende Übersicht.

 

Wer kann konkret die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen?

  1. Von Armut bedrohte Menschen bzw. Haushalte außerhalb des SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezuges, die die Kosten für Energie- und Mobilität nicht mehr selbst aufbringen können. Es gilt, den Aufbau von Ver- und Überschuldung zu vermeiden und ggf. auch einen Transfer zu staatlichen Leistungen herzustellen. Ein besonderes Augenmerk ist auf Zielgruppen zu richten, bei denen eine verdeckte Armut zu vermuten ist bzw. bei denen Schamgefühle eine Antragstellung von Sozialleistungen bisher verhindert haben (ältere Menschen, Kranke etc.).
  2. Menschen bzw. Haushalte im SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezug, die zwar grundsätzlich die ihnen zustehenden Energie-/Mobilitäts-Leistungen bereits staatlicherseits erhalten, aber gleichwohl durch verbleibende Lücken in der derzeitigen Krisensituation konkret Gefahr laufen, hierdurch weitere Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Ziel der Unterstützung durch den caritativen Energiefonds ist neben der kurzfristigen Hilfe zur Überwindung einer finanziellen Notlage auch die Beratung über zustehende Sozialleistungen. Bei Bedarf wird Kontakt zu entsprechenden Stellen hergestellt.

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